-
Teilnahmeberechtigt
sind alle nichtkommerziellen Filme und Videos ohne thematische
Einschränkung. Der Film/das Video darf nicht älter
als zwei Jahre sein.
-
Nennung und Video müssen bis spätestens 1. Februar
bei uns einlangen.
-
Bitte legen Sie jedem Film eine kurze Inhaltsangabe bei.
-
Angenommen werden alle Videosysteme und DVD, bevorzugt VHS und
miniDV.
-
Jedes Video muss am Beginn der Kassette sein.
-
Die Vorführdauer für den Hauptbewerb liegt zwischen
6 und 30 Minuten.
-
Filme unter 6 sowie über 30 Minuten werden in separaten
Blöcken bewertet.
-
Über
die Zulassung entscheidet eine Vorjury.
-
Bei Filmen vergleichbarer Qualität werden jene bevorzugt,
deren Autor seine Anwesenheit beim Festival angemeldet hat.
-
Eine internationale Jury nimmt die Bewertung der Filme vor.
Die Beschlüsse der Jury sind unanfechtbar.
-
Die Jury wird den Autor und das Publikum in die Diskussion mit
einbeziehen.
-
Die eingesandten Videos werden mit größter Sorgfalt
behandelt. Für Verlust oder Beschädigung wird nicht
gehaftet. Der Veranstalter behält sich vor, eingereichte
Film oder Teile davon auf Video für Dokumentationszwecke
zu archivieren.
-
Mit der Teilnahme gibt der Einsender sein Einverständnis,
dass für nichtkommerzielle Zwecke (Präsentation, Presse-
u. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wettbewerbs) Kopien
seines Filmes angefertigt und öffentlich aufgeführt
werden.
-
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen
vorbehaltlos an und erklärt sich bereit, einer Veröffentlichung
seines Filmes mit Namensnennung im Rahmen einer Berichterstattung
von TV-Sendeanstalten zuzustimmen.
-
Die Filme werden nur dann zurückgeschickt, wenn ausreichend
Rückporto (Ausland: Internationaler Antwortschein) beigefügt
ist. Nicht zurückverlangte Beiträge werden Eigentum
des Europäischen Videoarchivs.