Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind alle nichtkommerziellen Filme und Videos ohne thematische Einschränkung. Der Film/das Video darf nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Nennung und Video müssen bis spätestens 1. Februar bei uns einlangen.
  • Bitte legen Sie jedem Film eine kurze Inhaltsangabe bei.
  • Angenommen werden alle Videosysteme und DVD, bevorzugt VHS und miniDV.
  • Jedes Video muss am Beginn der Kassette sein.
  • Die Vorführdauer für den Hauptbewerb liegt zwischen 6 und 30 Minuten.
  • Filme unter 6 sowie über 30 Minuten werden in separaten Blöcken bewertet.
  • Über die Zulassung entscheidet eine Vorjury.
  • Bei Filmen vergleichbarer Qualität werden jene bevorzugt, deren Autor seine Anwesenheit beim Festival angemeldet hat.
  • Eine internationale Jury nimmt die Bewertung der Filme vor. Die Beschlüsse der Jury sind unanfechtbar.
  • Die Jury wird den Autor und das Publikum in die Diskussion mit einbeziehen.
  • Die eingesandten Videos werden mit größter Sorgfalt behandelt. Für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet. Der Veranstalter behält sich vor, eingereichte Film oder Teile davon auf Video für Dokumentationszwecke zu archivieren.
  • Mit der Teilnahme gibt der Einsender sein Einverständnis, dass für nichtkommerzielle Zwecke (Präsentation, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wettbewerbs) Kopien seines Filmes angefertigt und öffentlich aufgeführt werden.
  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen vorbehaltlos an und erklärt sich bereit, einer Veröffentlichung seines Filmes mit Namensnennung im Rahmen einer Berichterstattung von TV-Sendeanstalten zuzustimmen.
  • Die Filme werden nur dann zurückgeschickt, wenn ausreichend Rückporto (Ausland: Internationaler Antwortschein) beigefügt ist. Nicht zurückverlangte Beiträge werden Eigentum des Europäischen Videoarchivs.