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Transgender
und Dekonstruktion
Anmerkungen zum Verhältnis zwischen Geschlecht und Zwitter
von Michel Reiter
Um Hilfe zu verweigern ist Gewalt nötig. Um Hilfe zu erlangen ist
auch Gewalt nötig. Solange Gewalt herrscht, kann Hilfe verweigert
werden. Wenn keine Gewalt mehr herrscht, ist keine Hilfe mehr nötig.
Also sollt ihr nicht Hilfe verlangen, sondern die Gewalt abschaffen. Hilfe
und Gewalt geben ein Ganzes. Und das Ganze muß verändert werden.
(Bertolt Brecht, zit. In Jantzen 1995) A Zur Ausgangssituation Kommt die
Sprache auf Intersexuelle, wird traditionell ihre geschlechtsbiologische
Komplexität hervorgehoben als sie auch in Polaritäten dekonstruierendem
Kontext zunehmend als soziale Akteure 'mitgemeint' werden. Eine völlige
Leerstelle ist hingegen die Reflexion über jene mittels der Analyse
ihrer Körper formulierten Theorien und deren über sie hinausreichende
Konsequenzen. 1. Nature vs. Nuture John Money, Sexualwissenschaftler in
Baltimore, formulierte 1955 die Machbarkeit einer geschlechtlichen Redefinition
von Kindern bis zum 2. Lebensjahr [1], da ein Identitätserwerb mit
der Sprachentwicklung korreliere. Money prägte des Terminus gender
in den Geisteswissenschaften, den er von sex absetzte. Gender meint den
personalen, sozialen und legalen Status einer Person als männlich
oder weiblich ohne Referenz auf das biologische Geschlecht.[2] Der Begriff
gender und seine Weiterentwicklungen gender role und gender identity paßte
in das damalige moderne Konzept, den Menschen als lernendes Wesen zu begreifen
und also auch seine Geschlechtszugehörigkeit, welche stets dichotom
gedacht wurde: "You can’t be an it". Die Kehrseite dieser
Idee war die Beliebigkeit einer Zuordnungsausrichtung, wenn nur die Sozialisation
erfolgreich verläuft. Um eine solche durchführen zu können,
müssen die Genitalien eindeutig sein. So dies nicht der Fall ist,
müssen ergo chirurgische Eingriffe und psychologische Betreuung zur
Konsolidierung der Geschlechtszugehörigkeit erfolgen. Bereits 1817
war die chirurgische Konstuktion einer ‚Neovagina‘ und 1939
die Reduktion des Penis/der Klitoris entwickelt [3] als auch embryologische
Forschungen beginnend im 19. Jahrhundert eine Anzahl von Störungen
in der Geschlechterdifferenzierung postulierten, die medizinisch als intersexuelle
Genitalien verhandelt werden. Robert Stoller weitete 1968 gender zu einer
core gender identity aus [4], dem inneren Gefühl, männlich oder
weiblich zu sein – ein Begriff, mit welchem Transsexualität
faßbar und therapierbar wurde. 1997 wurde Money‘s Paradigma
durch Milton Diamond, Reproduktionsbiologe in Hawaii, in Frage gestellt
[5], welcher wiederum davon ausgeht, daß Hormone geschlechtsspezifische
Regionen des Gehirns und Nervensystems bereits pränatal strukturieren
und somit weder eine Beliebigkeit der Zuweisungen möglich ist als
auch mehr als zwei Geschlechter denkbar sind. Die Ursache für Transsexualität
oder abweichendes Sexualverhalten gelten damit theoretisch als biologisch
erklärbar. Wird diese bereits seit den 1970iger Jahren vor allem
in den Niederlanden erforschte gehirnorganische Beschaffenheit politisch
durchsetzungsfähig, werden sich Interessenten für eine Ausweitung
der pränatalen Diagnostik mit Selektionspotential finden - eine Praktik,
die bereits heute standardisiert im Falle aller chromosomaler und einiger
genetischer geschlechtlicher Normabweichungen durchgeführt wird.
Sind in der Folge Money’s Postulate Genitalverstümmelungen
mit Zwangszuweisung an Zwittern durchgeführt (und auch heute ungebrochen
exerziert) worden, können in Folge Diamond’s Überlegungen
breite Bevölkerungskreise perspektivisch mit einer potentiellen Abtreibung
rechnen. Beide Positionen - nature oder nuture - stehen lediglich für
den ihnen spezifischen Zeitgeist. Gemeinsam ist ihnen die Einsatzmöglichkeit
der Verhinderung einer Geburt oder postnatale Therapie. 2. Handlung aus
Notwendigkeit Diesen Debatten gegenüber steht ein singulärer
und derzeit vor Gericht in Prüfung befindlicher Antrag, mittels Eintragung
des Zwitters als eigene Geschlechtskategorie eine Pathologisierung alles
biologische Normen Durchkreuzende aufzuheben, indem die Rechtsprechung
zu einer eigenen Definition von ‚Geschlecht‘ aufgefordert
wird (welche sie seit Einführung des Personenstandsgesetzes 1875
für nicht notwendig hielt und sich ausschließlich medizinischen
Deklarationen unterwarf). Ob diesem Antrag stattgegeben wird, muß
heute offen bleiben. Mit einem Entscheid vor dem Bundesverfassungsgericht
wird frühestens im Jahre 2004 gerechnet. Implizit wurde bei Antragsstellung
davon ausgegangen, daß eine restlose Auflösung der Geschlechter
in dieser westlichen Kultur praktisch nicht durchsetzungsfähig ist,
möglicherweise aber die Idee einer Multiplizität, wie sie bereits
im Kontext geschlechtlicher Identitäten verhandelt wird. Bezugnehmend
auf Hermaphroditen sind jedoch Identitätskonsolidierungs-, -auflösungs-
oder -pluralisierungskonzepte in hier verhandeltem Kontext unmittelbar
wirkunsgslos, da sich implizit stets nur auf Jugendliche / Erwachsene
bezogen werden kann. 3. Theoretische Leerstellen Die Analyse der Konsequenzen
für Kinder aufgrund der an ihnen exerzierten Kontrolle hinsichtlich
einer sozialkonformen geschlechtlichen Entwicklung ist eine bisher weitgehende
Leerstelle der Gendertheorien. Weiters schlagen sich Überlegungen
zur Akzeptanz körperlicher Normabweichungen – jenseits einer
konstruktionistischer oder konstruktivistischer Reflektion – derzeit
lediglich im Sektor ‚Behinderung‘ nieder als auch, verallgemeinert,
sukzessive im Kontext der Biotechnologie und ihrer (medizinischen) Machbarkeitsphantasie.
Ein Bezug auf die potentielle geschlechtliche Selektion wurde bisher nicht
gesetzt, obwohl die sog. Bioethikkonvention eine solche vorsieht. Dort
heißt es in Artikel 14: "Die Anwendung von Techniken der Fortpflanzungsmedizin
ist für die Auswahl des Geschlechtes eines Kindes unzulässig,
es sei denn zur Vermeidung schwerwiegender erblicher geschlechtsgebundener
Krankheiten." Hermaphroditen gelten gemäß medizinischer
Termini per definitionem als eine solche Krankheit. Da ein Krankheitsbegriff
stets zeitgeistabhängig ist, steht bei ausreichenden diagnostischen
Verfahren prinzipiell weitergehenden Selektionen nichts im Wege. Schon
aus diesem Grunde ist Schwulen, Lesben und Transsexuellen im eigenen Interesse
geraten, mit Zwittern ideell zu kooperieren, statt sie, wie aktuell, oftmals
lediglich ‚mitzumeinen‘: Der soziale, rechtliche und medizinische
Umgang mit diesem körpergeschlechtlich nicht zu vereindeutigenden
Pool der Bevölkerung (der zudem schwer als homogene Gruppierung zu
fassen ist und derzeit als logische Konsequenz jener an ihnen vorgenommenen
Interventionen auch öffentlich kaum in Erscheinung tritt) ist Indikator
für geschlechtsbezogene und bevölkerungspolitische Entwicklungen.
Diese zeigen m.E. auf, wie labil bereits erkämpfte und unter dem
Stichwort 'Toleranz' zugesprochene Sozialkontrakte tatsächlich sind.
Zwar schwinden derzeit Repressionslegitimationen via naturalistischem
Gedankengut, jedoch nur, um im gleichen Zuge durch einen kapitalorientierten
Verwertungsaspekt ersetzt zu werden. 4. Zur Frage der Selbstbestimmung
Es liegt nahe, sich unter gegebenen Umständen für eine Selbstbestimmung
einzusetzen, sich der Übergriffe aus Bevölkerung und Politik
zu erwehren. Im Kontext Intersexueller würde dies ein Selbstbestimmungsrecht
des ungeborenen Lebens und eine Absage an den § 218a StGB bedeuten,
welcher die Abtreibung straffrei setzt, wenn "der Abbruch der Schwangerschaft
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen
Lebensverhältnisse der Schwangeren ... angezeigt ist, um ... die
Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen
oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die
Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden
kann"; ergo wenn das erwartete Kind unzumutbar ist und nicht medizinisch
therapiert werden kann. Die Anwendung dieser Regelung ist realiter eine
logische Konklusion aus der Forderung, genitalverändernde Eingriffe
an nicht Einwilligungsfähigen zum Zwecke einer geschlechtlichen Vereindeutigung
zu unterlassen. Nur die Aussprache gegen beide Optionen zum Zwecke einer
basalen Verhinderung sozialer Existenz würde das hegemoniale Dilemma
umfassen. Einem faktischen Abtreibungsverbot gegenüber steht das
feministisch und anderenorts postulierte Recht auf freie Bestimmung über
den eigenen Körper; ein Recht, das medizinische Interventionen wie
Pränataldiagnostik oder chirurgische Änderungen des Geschlechtskörpers
ebenfalls beinhaltet und (u.a.) von Transsexuellen erstritten wurde, um
1982 im TSG zu münden – als auch die allgemeine plastische
Chirurgie bei vorgeblich psychischem Leidensdruck heute zumeist in Anspruch
genommen werden kann. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung
erhält dergestalt sukzessive die Funktion einer individualisierten
Qualitätskontrolle im Dienste der Gesundheit.[6] B Queer, Transgender
und Performanz 1. Queer Eine Dekonstruktion sozialgeschlechtlicher Normativität
wurde seitens der Queertheorie stark vorangetrieben. Sie verzichtet in
der Konsequenz auf homogenisierte Identitätsvorstellungen mit Prioritätensetzung
im sexuellen Bereich. Die Queertheorie aber korreliert mit Money's Grundlagenforschung
an Zwittern in einem maßgeblichen Aspekt: durch eine Negation des
sex und vorgeblich erfolgreicher Geschlechtsredefinitionen entstand der
Eindruck einer solchen Machbarkeit und die Gefahr einer Beliebigkeit.
Diese Überlegungen fortgeführt implizieren bei einer vollständigen
Auflösung der Geschlechterverortung auch eine Artikulationsunfähigkeit.
Queere Praktik wollte nicht zwischen nominalen und essentiellen Kategorien
unterscheiden, nicht zwischen einer politischen und individuellen Geschlechtsverortung.
Lediglich queer soll als Sammelbegriff für alle heteronormativen
Lebensweisen durchbrechende Menschen fungieren. Um einen mit Repressionen
behafteten Sektor benennen zu können, muß jedoch auf eine Kategorie
verwiesen werden, ohne sich notwendigerweise mit ihr zu identifizieren.
Die Bezeichnung ‚Intersexualität‘ beinhaltet bspw. neben
der medizinischen Pathologisierung oftmals nichts weiter als Brachialgewalt.
Hiermit sich zu identifizieren ist nicht empfehlenswert. Gleichwohl wäre
es ein Fehlschluß, nun, da Zwitter sozial in Erscheinung treten,
ihnen eine entsprechende Identität zuzuschreiben. Eine mögliche
Metapher für Zwitter wäre vielmehr ‚weder-noch‘
und dies bedeutet in einer dichotomisierten Gesellschaft realiter Geschlechtslosigkeit.
Assoziationen mit dem Zwitter lassen eher Monsterphanatsien zu als an
gender auch nur zu denken wäre. Redefiniert man queere Praktik jedoch
als Freakshow, kann Erwachsenen sozialer Boden bereitet werden (sofern
sie ob der erlebten Gewalt überhaupt an Lebenspraxis denken können),
Kindern aber nützt queer (heute) nichts und weder Ärzte noch
normungswillige Eltern mit dem ihnen eigenen Geschlechterglauben, der
sich in der Trias Natur-Sentiment-Mystifikation niederschlägt, zeigen
das geringste Interesse daran. 2. Transgender Transgender arbeitet mit
der Verschiebung von subjektiven und politischen Identitäten. Eine
Identität, gleich welcher Art, setzt die Idee eines, wenn auch nicht
des gewollten, Geschlechtes voraus. Hier gilt: Intersexuelle werden sich
in dieser Bewegung kaum wiederfinden, denn welches Geschlecht sollten
sie gehabt haben? Das zugewiesene, wurde es adaptiert, führt nicht
zum Wunsche einer Auflösung, sondern bestenfalls zu einer Verschiebung
(und es wird dann gerne von intersexuellen Frauen und Männern gesprochen)
und so es nicht adaptiert wurde, kann ‚das andere Geschlecht‘
adaptiert werden, was realiter in eine Transsexuellenkarriere mündet,
oder es wird von der Idee ‚Geschlecht‘ gänzlich Abstand
genommen. Da ich diesen Weg präferiert habe, kann ich die Lust an
Grenzüberschreitungen nicht nachvollziehen. Ich war und bin stets
eine einzige Grenzüberschreitung für andere durch meine bloße
Existenz und muß diese sozial gar nicht zelebrieren. Zudem weiß
ich, wie viele andere verstümmelte Zwitter auch nicht, was Geschlecht
binnen einer core-Perspektive sein soll. Gewendet bedeutet dies, daß
die Internalisierung eines sozialen Codes nicht stattfand. 3. Performanz
Um es etwas generalisierter zu fassen: Performative Akte zur Destabilisierung
heteronormativer Geschlechterkonstellationen, wie bspw. von Judith Butler
vorgeschlagen, mögen zum einen von und für jene durchgeführt
werden, die (vermeintlich) wissen, was (ein bipolarisiertes) Geschlecht
ist, d.h. über entsprechende Alltagserfahrungen und adaptierte Sozialisationsmuster
verfügen, sowie zum anderen über eine ausreichend eindeutig
kodierbare Erscheinung verfügen, so daß sie noch irritieren
können. Andere Menschen, etwa eine ‚Lesbe mir Bart‘ (Selbstdefinition)
fällt im Beisammensein mit ihrer Freundin nicht auf, sie wird schlicht
als heterosexueller Mann kodiert. Dafür sorgt das umfangreichen Analysen
unterzogene doing gender. Es ist fraglich, ob sich diese Person nun eine
besondere Performanz überlegen sollte, bspw. nackt laufen, damit
ihre Brüste gesehen und der Körper als ‚Frau mit Bart‘
dekodiert wird – oder ob nicht sinnvoller weise auch die Grenzen
einer irritierenden Performanz anerkannt und alternative Überlegungen
zur Überwindung der geschlechtlichen Dichotomisierung in Erwägung
gezogen werden sollten. C Alternative Überlegungen zu aktualer Geschlechterpolitik
Vorgängige Gedanken waren von Distanz und Abstand zu voreiligen Heilsversprechen
durch queer und transgender geprägt, wenngleich die Notwenigkeit
einer Veränderung sozialer Verhältnisse nur betont werden kann.
So jedoch Gleichstellung mit der Herrschaft, formuliert im allseits bekannten
‚Me-too-ismus‘, nicht Präferenz sein soll und eine irritierende
Performanz an ihre Grenzen stößt, gleichwohl eine Artikulationsunfähigkeit
nicht das Ziel sein kann, sind Alternativen zu derzeit dominierenden Politikkonzepten
gefragt. 1. Ich schlage eine 'Wiederbelebung' radikalfeministischer Ansätze
und deren Weiterentwicklungen aus lesbischen Kreisen vor. Diese leisten
eine Reflexion patriarchaler Rahmenbedingungen, die es fortgesetzt zu
überwinden gilt. Ein Fehler des radikalen Feminismus war, seine Anliegen
aufgrund der praktischen Ein- und Ausschlußdiskussionen auf Biologismen
zu stützen und dadurch selbst patriarchal zu argumentieren. Diesen
Zirkelschluß gälte es zu überwinden, indem queer und transgender
die eigenen Perspektiven auf patriarchale Konnotationen hin analysiert
und vice versa, wie bereits in Diskussion, Ausschlüsse ob ihrer fortgesetzten
Praxistauglichkeit untersucht werden. 2. Ich sprach oben bereits an, daß
es wenig sinnvoll ist, Hermaphroditen lediglich mitzumeinen, sich aber
nicht mit den konnotierten theoretischen Überlegungen und lebenspraktischen
Aspekten auseinanderzusetzen. Ich plädiere für eine solche Reflexion,
da sie zum einen weit über die Individuen hinausgehende Erkenntnisgewinne
bringt als auch das gesellschaftskritische Potential bei jenen als intersexuell
gelabelten Menschen prinzipiell nicht als gering angesehen werden kann,
wenn auch aktuell weitgehend darniederliegend. Aber sie haben nichts zu
verlieren und eine solche soziale 'Aussicht' kann Radikalität formulieren.
3. Eine zur Geschlechterpolitik wesentlich grundsätzlichere Fragestellung,
statt die jeweils formulierte Selbstbestimmung gegen etwaige Interessen
Anderer durchzufechten, könnte dahingehend lauten, wie Menschen nicht
mittels Qualitätsmerkmalen determiniert wahrgenommen werden könnten.
Diese Frage stellt sich jenseits aller special-interest-Formulierungen
und muß neben der körperlichen auch die geistige und seelische
Komponente beinhalten. Es scheint heutzutage fast gewagt, ein Plädoyer
für die Akzeptanz von Schmerzen und Unwohlsein als auch geistige
und körperliche Devianz auszusprechen. 4. Ethisch ernstzunehmende
Diskussionen, wie etwa von Emmanuel Levinas (Hausarbeit: "Verfolgung
durch den Anderen") geäußert, sollten m. E. stärker
verfolgt werden. Dieser postuliert eine Ethik des Fremden, indem er von
einer grundsätzlichen Fremdheit zwischen Menschen ausgeht, die zu
überwinden nur durch das Sagen gelingt. Das Sagen wird zu jeglicher
Kommunikation vorausgesetzt und impliziert, den Anderen als von mir unterschiedlich
wahrzunehmen. Nicht durch eine Rolle tritt mir dieser Alien gegenüber,
sondern durch das Antlitz. Füge ich diesem radikalen Nicht-ich Schaden
zu, negiere ich eine Getrenntheit und reproduziere bloße Intentionalität,
Projektion und Gewalt. 5. Eine weitere eklatante Herausforderung an diese
Kultur wäre das Brechen mit dichotomisierten Cluster- und Wertvorstellungen.
Diese sehr abstrakte Überlegung scheint heute jedoch keine Anwendungsfähigkeit
auf den geschlechtlichen Alltag zu haben. Fußnoten [1] Money, Hampson
& Hampson 1955 [2] Hausman 1995: 95 [3] Schober 1999 [4] Stoller 1968
[5] vgl. Colapinto 2000 [6] Der Begriff 'Gesundheit' beinhaltet neben
der Distinktion zur Krankheit auch den aktuelleren Code 'lebensförderlich/lebenshinderlich',
welcher nicht nur auf den streng medizinischen Sektor anwendbar ist, sondern
zu einem sozialen Leitgedanken generierte. Zur sozialen und terminologischen
Bedeutung der Gesundheit vgl. bspw. Bauch 1996, Sierck 1989, Weikert 1998
Literatur Bauch, Jost (1996): Gesundheit als sozialer Code. Von der Vergesellschaftung
des Gesundheitswesens zur Medikalisierung der Gesellschaft. Weinheim,
München Colapinto, John (2000): Der Junge, der als Mädchen aufwuchs.
Düsseldorf, Zürich Hausman, Bernice (1995): Changing Sex. Transsexualism,
Technology and the Idea of Gender. Durham, London Jantzen, Wolfgang (1995):
Das Ganze muß verändert werden. Zum Verhältnis von Behinderung,
Ethik und Gewalt. Berlin Money, John, Joan G. Hampson, John L. Hampson
(1955): Sexual incongruities and psychopathology: The evidence of human
hermaphroditism. Bulletin of the Johns Hopkins Hospital 97 (4): 43-57
Schober, Justine (1999): Long-term outcomes and changing attitudes to
intersexuality. BJU international 83 (3): 39-50 Sierck, Udo, Nati Radtke
(1989): Die Wohltätermafia. Vom Erbgesundheitsgericht zur Humangenetischen
Beratung. Frankfurt/M. Stoller, Robert (1968): Sex and Gender. On the
Development of Masculinity and Femininity. New York Weikert, Aurelia (1998):
Genormtes Leben. Bevölkerungspolitik und Eugenik. Wien Beitrag von
Michel Reiter zur Tagung 'Transgender oder die Frage nach geschlechtlicher
Selbstbestimmung' am 26.10.00 in FFM
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