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entweder
oder und der rest
transsexualität und transgender
Jeder Mensch gehört natürlicherweise dem einen oder dem anderen
Geschlecht an (Mann * Frau).
Ausschlaggebend für die Geschlechtszugehörigkeit sind die Genitalien
(Schwanz - Mann, Klitoris = Frau).
Daraus folgt: Es sind weder Veränderungen noch Zwischenstadien möglich,
es sei denn als Maskerade.
Soweit das kleine Einmaleins der heterosexuellen Geschlechterordnung.
Gemäß dieser Regeln wird Geschlecht im Alltag wahrgenommen.
Man/frau ordnet sich in der Begegnung wechselseitig ein, und auf der Grundlage
dieser Zuordnung werden Pässe ausgestellt, Arbeitsplätze vergeben,
Sexpraktiken bestimmt und vieles mehr. Nun finden sich im alltäglichen
Leben zahlreiche Phänomene, die der Eindeutigkeit von Geschlechtlichkeit
und den entsprechenden physiologischen und sozio-kulturellen Zuschreibungen
widersprechen. Die Evidenz der Geschlechterordnung ist jedoch so tiefgreifend,
daß auch auffindbare Unein-deutigkeiten sie nicht aus der Bahn werfen.
Mag die Stimme eines Mannes noch so hoch, der Bartwuchs auf der Oberlippe
einer Frau noch so stetig sein, so werden diese lediglich als Abweichungen
einer dennoch gültigen Norm gedeutet. Und trotz der Tatsache, daß
sich bei allen Kriterien zur Festlegung der Geschlechtlichkeit einer Person
auf körperlicher Ebene statt einer binären Struktur ein Spektrum
abzeichnet, sei es nun in Bezug auf Genitalien, Chromosomen, Hormone oder
sonstige biochemisch zu identifizierenden Einheiten, wird an der Zweigeschlechtlichkeit
festgehalten.
Dieses zwanghafte Festhalten zeigt sich in besonders gravierender und
brutaler Form beim medizinischen Umgang mit Abweichungen, so z.B. bei
Interse-xen, auch Hermaphroditen genannt, also Menschen mit uneindeutigen
Geschlechtskörpern. Die kulturelle Klassifizierung von Menschen in
zwei und nur zwei Geschlechter legitimiert sich durch die Natur als Stifterin
der Binarität. Wenn nun dennoch Kinder auf die Welt kommen, deren
Geschlechtsmerkmale uneindeutig sind, muß dies als Versagen, Ausrutscher,
Versehen der Natur gedeutet werden. In diesem Fall erhebt sich die Medizin
zur Vollstreckerin der unterstellten Eigentlichkeit einer binären
Natur und stellt diese durch chirurgische und hormonelle Eingriffe wieder
her.
Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Heranwachsenden, bei denen geschlechtsrollenuntypische
Verhaltensweisen festzustellen sind. Solche Jungs und Mädchen laufen
z.B. in den USA Gefahr, als unter einer gender identity disorder in children
leidend diagnostiziert zu werden. Solchermaßen identifizierte Kids
werden durch Erziehungsmaßnahmen geschleust, in denen Mädchen
Begeisterung für und Jungs Abscheu vor rosa und Puppen andressiert
wird. Die heterosexuelle Ordnung ist also fintenreich und durchaus brachial,
wenn es darum geht, potentielle Störungen ihrer Evidenz durch entsprechende
Umdeutungen, Dressuren oder gewaltsame Eingriffe zu korrigieren und so
zu wenden, daß ihre Grundannahmen aufrechterhalten und sogar bestätigt
werden.2
transsexualität.
Wie trotzdem an den Grundregeln von Geschlecht gerüttelt wird, soll
im folgenden an dem sich verändernden Selbstverhältnis und Selbstverständnis
von Geschlechtswechslern gezeigt werden. Körper- und Lebenspraxen
von Menschen, die sich im Übergang von einem ins andere Geschlecht
befinden, uneindeutige körperliche Geschlechtsmerkmale haben oder
bei denen Geschlechtsrolle und körperliches Geschlecht nicht miteinander
übereinstimmen - also neben den Intersexen diejenigen, die landläufig
als Transsexuelle und Transvestiten bezeichnet werden - beginnen mancherorts,
die zweigeschlechtliche Ordnung nicht nur leise zu unterwandern, sondern
laut und deutlich in Frage zu stellen.
Transsexuelle Menschen bedrohen potentiell zwei der fundamentalen Regeln
von Zweigeschlechtlichkeit: Zum einen das Kongruenzgebot, nach dem Körpergeschlecht
und Geschlechtsidentität deckungsgleich sein müssen, zum anderen
die Regel, daß Geschlecht nicht veränderbar ist - die einmal
vorgenommene Geschlechtszuweisung gilt lebenslänglich. Transsexuelle
stellen beide Gebote massiv in Frage. Ihre Geschlechtsidentität weicht
von ihrem Körpergeschlecht ab, und im Verlauf des Geschlechtswechsels
findet ein Übergang von einem Geschlecht ins andere statt.
Mit dieser Irritation der zweigeschlechtlichen Ordnung wird auf verschiedene
Arten umgegangen. In der BRD unterwerfen juristische Reglementierungen
und eine medzinisch-therapeutische Praxis die Betroffenen Verfahren, die
darauf ausgerichtet sind, einen Geschlechtswechsel ungeschehen zu machen
und der Transsexualität damit ihre potentiell subversive Wirkung
zu nehmen. Wo Transsexualität nicht unterdrückt werden kann,
wird sie in die zweigeschlechtliche Ordnung »reintegriert«.
Wie dies genau funktioniert, soll im folgenden gezeigt werden.
Juristisch ist der Umgang mit Transsexualität in Deutschland seit
1981 durch das »Transsexuellen-gesetz« geregelt. Das Gesetz
sieht dabei zwei Varianten für einen angestrebten Geschlechtswechsel
vor: Die Vornamensänderung, die sogenannte »kleine Lösung«,
ist möglich, wenn zwei Gutachterinnen unabhängig voneinander
bescheinigen, daß es sich bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller
um eine transsexuelle Person handelt, die seit mindestens drei Jahren
unter dem »Zwang« steht, ihren Vorstellungen entsprechend
zu leben und bei der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Geschlechtszugehörigkeits-empfinden
nicht mehr ändern wird. Die sogenannte »große Lösung«,
die Änderung des Personenstandes, kann erfolgen, wenn die betreffende
Person zusätzlich nicht verheiratet und dauernd fortpflanzungsunfähig
ist, wodurch verhindert wird, daß der zum Mann gewordene Transsexuelle
Kinder bekommen kann. Zusätzlich muß sie sich »einem
die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen
Eingriff unterzogen« haben, »durch den eine deutliche Annäherung
an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist«
(§8). Indem der Gesetzgeber die Angleichung des Körpers an die
gewünschte Geschlechtsrolle verbindlich festschreibt, erzwingt er
die Gültigkeit der Übereinstimmung von Körpergeschlecht
und Geschlechtsidentität.3
Dieser gesetzliche Rahmen wird in seiner Funktion, die zweigeschlechtliche
Ordnung aufrecht zu erhalten, durch die Medizin ergänzt. Diese ist
nicht nur durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Begutachtung an der
Regulierung des Geschlechtswechsels beteiligt. Viele Transsexuelle wenden
sich an Ärzte, weil diese in Form von Hormonen und operativen Veränderungen
des Körpers über Mittel verfügen, die den Geschlechtswechsel
erheblich erleichtern. Der medizinische Umgang mit Transsexualität
ist seit 1997 durch die »Standards der Behandlung und Begutachtung
von Transsexuellen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung,
der Akademie für Sexualmedizin und der Gesellschaft für Sexualwissenschaft«
geregelt, die zwar nicht verpflichtend sind, aber die vorherrschende medizinische
Meinung ausdrücken. Festzuhalten ist dabei, daß diese Standards
ohne Beteiligung von Selbsthilfegruppen oder sonstigen Transsexuelle-norganisationen
entstanden sind.
Die Standards beinhalten die traditionelle Definition, nach der von Transsexualität
nur dann zu sprechen ist, wenn dabei auch eine Geschlechtsumwandlung stattfindet.
Diese Definition ist insofern folgenschwer, da sie die operative Veränderung
des Körpers als klares Ziel der Geschlechtsumwandlung vorschreibt.
Sie tut dies, obgleich es in der Geschichte von Transsexualität eine
Reihe von Belegen dafür gibt, daß es durchaus möglich
ist, überzeugend in der gewünschten Geschlechtsrolle zu leben,
ohne den Körper entsprechend anzupassen (zum Beispiel zeigte sich
1989 erst nach dem Tod des Jazzmusiker Bill Tiptons, daß er einen
weiblichen Körper hatte).
Das Operationsgebot errichtet nicht nur eine enorme Hürde, sondern
schafft auch immanente Zwänge: Da es sich bei geschlechtsumwandelnden
Operationen um nicht rückgängig zu machende körperliche
Eingriffe handelt, wird große Sorgfalt auf die »richtige«
Diagnostizierung von Transsexualität gelegt. Hierbei ist es nicht
etwa Sache der Selbsteinschätzung der Betroffenen - eine Selbstdiagnose
wird explizit abgelehnt -, sondern es bleibt dem medizinisch-therapeutischen
Sachverstand überlassen, die »Ernsthaftigkeit« und »Stimmigkeit«
des transsexuellen Begehrens zu überprüfen. Die Diagnose muß
zweifach bestätigt werden: Zum einen in einem therapeutischen Gutachten,
zum anderen durch den sogenannten Alltagstest. Bei diesem muß die
betroffene Person in der Öffentlichkeit, auf der Arbeit, im Freundeskreis
etc. die angeblich gewünschte Geschlechtsrolle einnehmen. In dieser
»Testphase« soll sich nach der Logik der Standards herausstellen,
wie ernst der Wunsch nach einer Geschlechtsveränderung ist.
Therapie und Alltagstest sind nicht nur Voraussetzung für die Zulassung
zur Operation, sondern sie sind auch allen somatischen Therapiemaßnahmen,
d. h. etwa der Vergabe von Hormonen, vorangestellt. Bevor mit der Hormonvergabe
begonnen werden kann, muß eine einjährige Therapie nachgewiesen
werden. Die Therapie hat nicht nur die Ausgangsdiagnose zu bestätigen,
sondern sie hat ebenfalls den Nachweis zu erbringen, daß die betroffene
Person sich eigentlich »schon immer«, spätestens jedoch
seit dem Abschluß ihrer psycho-sexuellen Entwicklung dem anderen
Geschlecht zugehörig gefühlt hat. Statt eines Wechsels im Sinne
der Entwicklung von und Entscheidung zu etwas Neuem liegt den Standards
also die Vorstellung einer »inneren Stimmigkeit und Konstanz des
Identitätsgeschlechts« (Becker et al. 1997: 150, u. H.) zugrunde.
Durch diese Definition wird die Tatsache eines Geschlechtswechsels geleugnet.
Statt dessen wird unterstellt, Mann oder Frau seien zuvor irgendwie in
den falschen Körper geraten, weswegen die Medizin durch eine Anpassung
an eine bereits zuvor vorliegende Identität eine nachträgliche
Richtigstellung vornimmt. Und schwupps behauptet sich selbst bei einer
Geschlechtsumwandlung das Diktum, wonach Geschlecht nicht manipulierbar
oder Ergebnis gelebter Erfahrungen ist, sondern unverrückbares Schicksal.
Die Standards widersprechen damit einer Vorstellung von Geschlechtsidentität,
die sich erst durch das Leben in einem bestimmten Geschlecht langsam herausbildet
und konsolidiert. Statt dessen machen sie mit dem geforderten Nachweis
der Konstanz des Identitätsgeschlechts etwas zur Voraussetzung, was
eigentlich Ergebnis eines erfolgreichen Geschlechtswechsels und eines
Lebens in der neuen Geschlechtsrolle ist.4
transgender
Die deutschen Standards sind insgesamt so gestaltet, daß sowohl
Kongruenz- als auch Unveränderlich-keitsgebot durch den Geschlechtswechsel
Transsexueller nicht in Frage gestellt werden. Zwangstherapie und Zwangsoperation
schließen ein auf Lebenssituation, Biographie und Phantasie der
betroffenen Person aufbauendes Auffinden individueller Lösungen aus.
Daß es aber genau um das Auffinden solcher individueller Lösungen
geht, wird durch die Transgender-bewegung deutlich, die in den USA seit
Beginn der 90er Jahre Unruhe in die zweigeschlechtliche Ordnung bringt.
Der Begriff »Transgender« steht dabei für verschiedene
Arten des unkonventionellen Umgangs mit Körper und Geschlechtsidentität.
Im Gegensatz zu Begriffen wie Transsexualität, Transvestismus, Hermaphroditismus
oder Geschlechtsidentitätsstörung stammt er nicht aus der Medizin,
sondern aus der politischen Bewegung und verspricht, frei von pathologi-sierenden
Konnotationen zu sein.
Die Tatsache, daß sich bislang noch keine eindeutige Bedeutung des
Begriffs Transgender durchgesetzt hat, wird von den Transgenderisten als
positiv bewertet. Durch seine Offenheit ermöglicht er eine Identitätspolitik,
die ohne feste Zuschreibungen auskommt. Im weitesten Sinne geht es um
alle, die nicht eindeutig in die Kategorien von Mann oder Frau einzuordnen
sind: prä-, post- und überhaupt nicht operierte Transsexuelle
- und zwar sowohl von Frau-zuMann als auch umgekehrt -, Transvestiten,
Cross-dresser, Personen mit uneindeutigen Genitalien, auch Intersexen
genannt, und jene, die uneindeutige Geschlechtsdarstellungen im Alltag
leben. Insgesamt wird mit dem Ausdruck Transgender die Eindeutigkeit geschlechtlicher
Identifikation aufgegeben und anstelle eines zweigeschlechtlichen Systems
mit klar zuzuordnenden Geschlechtskörpern und -rollen eine Bandbreite
von Möglichkeiten, Geschlecht und Körper zu leben, eröffnet.
Als kleinster gemeinsamen Nenner der verschiedenen Verwendungen kann der
mit dem Begriff verbundene politische Anspruch bezeichnet werden. Immer
geht es darum, das Recht auf abweichende und damit potentiell subversive
Arten, Geschlecht und Körper zu leben, durchzusetzen.
Dieses neue Verständnis von Geschlecht wird an verschiedenen Orten
sichtbar. Mitte der 90er Jahre entstand die International Bill of Gender
Rights5, die das Recht auf die Selbstbestimmung körperlicher Veränderungen
und auf eine Geschlechtsidentität unabhängig von Chromosomen,
Genitalien, Geschlechtszuweisung bei der Geburt oder ursprünglicher
Geschlechtsrolle einklagt. Zur selben Zeit wurden die sogenannten »Health
Law Standards of Gare for Transsexualism« entworfen, die ebenfalls
von einem Selbstbestimmungsrecht der geschlechtlichen Identität und
der körperlichen Veränderungen ausgehen. Im Zuge dessen ist
eine Fülle an Organisationen, politischen Zusammenschlüssen,
Selbsthilfeorganisationen entstanden (so zum Beispiel der American Educa-tional
Gender Information Service AEGIS, die International Foundation of Gender
Education, die Intersex Society of North America oder Press for Change
aus England, um nur einige zu nennen), und an den Universitäten verbreiten
sich transgender-studies.
Auffällig ist, daß unter dem Label Transgender ein veränderter
Umgang mit der eigenen (Transgender-) Biographie stattfindet. Bislang
dominierte zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung die Praxis von
Transsexuellen, den eigenen Geschlechtswechsel möglichst unsichtbar
zu machen und damit umso natürlicher in der neuen Geschlechtsrolle
aufzugehen. Transsexualität verschwand mit neuem Gewand und neuem
Körper. Neben die bislang öffentlich vorherrschenden Geschichten
von den Männern, die schon als kleine Jungs am liebsten mit Puppen
spielten, sich heimlich die Kleider ihrer Mütter anzogen und in der
Operation das Erreichen all ihrer sehnlichsten Wünsche sahen, treten
nicht nur Darstellungen des Übergangs in die andere Richtung6, sondern
auch solche, die geschlechtliche Ambiguität gegenüber Eigentlichkeit
im Sinne eines »eigentlich war ich schon immer ...« stark
machen.7 Das trans bleibt nicht länger auf die Phase des Übergangs
von einem zum anderen Geschlecht beschränkt, es wird zu einer eigenen
(Iden-titäts-)Kategorie, in die Differenz und Diskontinuität
von Anfang an eingeschrieben sind. Gegen eine naturalistische Fundierung
von Geschlecht wird versucht, sich der eindeutigen und dauerhaften Zuordnung
nach dem Raster der Hetero- bzw. Homosexualität zu entziehen.
Das politische co-ming out der Transgenderisten in den USA hat zu einer
Reihe von Veränderungen geführt, die mitunter gar als gen-der
revolution bezeichnet werden. Als ein erster Erfolg der politischen Transgender-bewegung
kann die erfolgreiche Einmischung in die Überar-beitung der US-amerikanischen
Behandlungsstandards von Transsexualität, den sogenannten »Standards
of Gare« von 1998 gewertet werden. In der reformulierten Fassung
sind Zwangstherapie und Zwangsoperation abgeschafft, wodurch die zwei
zentralen Säulen der zweigeschlechtlichen Ordnung - Kongruenz und
Unveränderlichkeit - untergraben werden. Die Standards tragen der
Tatsache Rechnung, daß es ein Kontinuum von Geschlechtern gibt,
in dem es auch zu ungewohnten Kombinationen von Genitalien und Geschlechtsidentität
kommt.
trans camp
Welches Durcheinander Trans in gängige Identitätsmuster zu bringen
vermag, läßt sich am Beispiel des Michigan Womyn's Music Festival,
dem größten vorwiegend lesbischen Frauenfestival der USA, zeigen.
Seit 1991 Transsexuellen der Zugang zu diesem Festival verweigert wurde,
gab es beständige Auseinandersetzungen um die Frage, wer wann wie
»eine richtige Frau« ist und damit Zugang zum Festival hat.
Aus Protest gegen ihren Ausschluß organisierten Transgenderisten
1995 ein Camp Trans vor den Ein-gangstoren des Festivals, auf dem sich
vehement gegen eine »womyn-born-womyn-only«-Türpolitik
ausgesprochen wurde. Sehr schnell verliefen die Konfrontationslinien nicht
mehr nur zwischen Festivalteilnehmerinnen und Camp-Aktivistinnen, sondern
brachten auch die Spannungen zwischen verschiedenen Varianten des Frau-Seins
zu Tage. So solidarisierten sich beispielsweise stone butches mit den
transgenderists, da ihre Geschlechtsdarstellungen ebenfalls mit einer
auf »Weiblichkeit« basierenden Türpolitik kollidierte.
Auch mit der modifizierten offiziellen Grenzdefinition von »no penises
on the land« waren die Auseinandersetzungen nicht beigelegt. So
fragte ein Transsexueller, der sowohl mit männlichen als auch weiblichen
Genitalien geboren worden war, ob denn zumindest die Hälfte von ihm/ihr
herein dürfe. In der Geschichtsschreibung der Transgenderbewegung
ist das Trans Camp längst als »sto-newall for the rest of us«
gedeutet worden. Das Paradigma der zweigeschlechtlichen Ordnung wird durch
Lebenspraxen und politische Forderungen von Transgenderisten in Frage
gestellt. Andere Möglichkeiten der Geschlechtsidentität werden
somit denkbar: als Frau mit Penis zu leben, das Geschlecht mehrere Male
zu wechseln oder auch, die Fruchtbarkeit im Ausgangsgeschlecht nicht aufzugeben
und so vielleicht als Mann mit Gebärmutter und Eierstöcken gebährfähig
zu sein. Im Zentrum der Forderungen und Lebenspraxen steht der Wunsch,
die eigene Geschlechtsidentität nicht länger dem »normalen«
Verständnis von Mann-und/oder Frausein unterordnen zu müssen.
In Deutschland sieht es in puncto Transgenderbewegung dagegen mau aus.
Hier gibt es nur wenige Zusammenhänge, in denen Transgenderisten
ihre Kritik an der Zweigeschlechtlichkeit artikulieren. Auch die Eigenwahrnehmung
vieler Transsexueller ist nach wie vor von der Idee des »falschen
Körpers« dominiert, den es auf jeden Fall zu korrigieren gilt.
Das zeigt sich u.a. auch daran, daß die Reaktion der Betroffenen
auf die in den deutschen Standards festgeschriebene Operation und Therapie
bestenfalls verhaltene Kritik, schlechtestenfalls offene Zustimmung war.8
Die Zwangsoperation wird kaum in Frage gestellt, und auch gegen eine Pathologisierung
durch die Zwangstherapie sprechen sich bislang nur wenige Betroffene aus.
Die deutschsprachigen Webpages zum Thema Transsexualität sind dominiert
von Tips und Tricks für einen erfolgreichen Geschlechtswechsel -
erfolgreich im Sinne von im Nachhinein unsichtbar.*
Auch hier wäre es an der Zeit, daß es zu einem Brüchigwerden
der binären Ordnung kommt. Und dies nicht nur in Subkultur und medizinischem
Diskurs, wie in den USA, sondern auch im alltäglichen Leben von jederman,
-frau oder was auch immer. Daß all das nicht nur eine Frage eines
kleinen Kreises »Betroffener« ist, wird spätestens dann
klar, wenn fr au/man sich fragt: Wer wäre ich, wenn nicht immer schon
an mir in die eine oder andere Richtung rumge-frickelt worden wäre,
wenn ich niemals in Geschlechtsrollen hineingezerrt oder gelockt worden
wäre; wenn ich nie gesehen hätte, wie andere für entsprechendes
Danebenbenehmen gestraft wurden; wenn ich selber nie an all dem beteiligt
gewesen wäre?10
Ulle Jäger/ Christian Salzer
111 Bei diesen Eingriffen, die je nach zugewiesenem Geschlecht Peni-saufbauplastiken,
Harnröhrenverlegungen, Einpflanzungen von Hoden aus Silikon oder
Konstruktion einer Scheide, Verkürzung oder Amputation des Penis/der
Klitoris beinhalten, wird in 90% der Fälle aus einem uneindeutigen
Geschlecht ein weibliches gemacht. Dies hat damit zu tun, daß es
nach wie vor schwieriger ist, einen »funktionstüchtigen«
Penis herzustellen als eine Vagina und Klitoris, die zumindest visuell
überzeugend ist, mag dabei auch das sexuelle Lustempfinden beeinträchtigt
werden. Laut Birgit Michel Reiter erfährt in Deutschland etwa jedes
2000ste Neugeborene medikalisierte Zuweisungen, (»it's easier to
build a hole than to build a pole« in 17°, Nr. 17, 1999).
l 2
l Der Zusammenhang zwischen zweigeschlechtlicher und heterosexueller Ordnung
wird besonders beim sogenannten »sissi boy syn-drom« deutlich.
Die therapeutische Behandlung der sissy boys soll vor allem verhindern,
daß aus femininen Jungs homosexuelle Männer werden. Siehe Gordene
Olga MacKenzie: Transgender Nation, Bowling Green, Ohio: Bowling Green
University Populär Press 1994.
l 31 Auch wird die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ausgeschlossen
- Transsexuelle müssen sich für die Änderung ihres Personenstandes
auch dann scheiden lassen, wenn ihre Partnerinnen nach dem Geschlechtswechsel
weiterhin mit ihnen zusammenleben möchten.
l 4 l Diese Regelung diskriminiert zudem diejenigen, deren körperliches
Erscheinungsbild relativ weit von den gängigen Vorstellungen von
ihrem Identitätsgeschlecht entfernt ist, da Hormone das Erscheinungsbild
weitaus tiefgreifender verändern als die Operation. Indem sie Stimme,
Haut, Körperfettverteilung und Muskeln verändern und für
ein stimmiges Gefühl im Identitätsgeschlecht sorgen, erleichtern
sie den Geschlechtswechsel erheblich.
l 5 l [www.altsex.org] Die IBGR wurde auf der International Conference
on Transgender Law and Employment Policy im Juni 1995 verabschiedet. Sie
hat nicht den Status eines Gesetzes, sondern drückt die politische
Position dieser Organisation aus.
l 6 l Leslie Feinberg, Stone Butch Blues, New York: Firebrand Books 1993.
l 7 l Kate Bornstein, Gender Outlaw: On Men, Women And The Rest Of Us,
London: Routledge 1994.
l 8] Siehe Zeitschrift für Sexualforschung Jg.10, Heft 4.
l 9] Eine Ausnahme bildet die Seite [www.transsexuell.de].
[10 l Vgl: Pat Califia: Sex Changes. The Politics of Transgenderism, San
Francisco: Cleis Press 1997.
11 Becker, Sophinette et al. 1997: »Standards der Behandlung und
Begutachtung von Transsexuellen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung,
der Akademie für Sozialmedizin und der Gesellschaft für Sexualwissenschaft«
in Zeitschrift für Sexualforschung IQ/97: 147-156.
12 Denny, Dallas (Hg.) 1998: Current Concepts in Transgender Iden-
tity, New York, London: Garland Publishing.
13 Feinberg, Leslie 1992: Transgender Liberation. A Movement Whose Time
has Come. New York World View Forum.
14 GLQ - A Journal of Lesbian and Gay Studies: The Transgender
Issue. Vol. 4, Nr. 2,1998.
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