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Nachdem wir mit Beginn 2010 auf den Flugplatz Weiz übersiedelt sind, wird die Ausbildung ausschließlich vom ASKÖ Flugsport-Club Weiz durchgeführt.
Infos über die Ausbildung: ASKÖ FSC Weiz unter "Ausbildung"
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Die
theoretische Schulung wird von Fluglehrern, Technikern und externen Spezialisten
durchgeführt. Der Unterricht selbst wird am Flugplatz Weiz nach individueller
Vereinbarung durchgeführt.
Die praktische Schulung erfolgt großteils auf dem Flugplatz
Weiz, wobei auch andere Plätze einbezogen werden.
Mit Fluglehrer an Bord werden mindestens 70 bis 100 Schulflüge durchgeführt
- dies differiert je nach Begabung des Flugschülers. Bis zur Prüfung
sind weitere 30 Alleinflüge mit insgesamt wenigstens 3 Stunden Flugdauer
zu absolvieren. Die Flüge werden mit einem Motorsegler und/oder mit Segelflugzeugen
durchgeführt.
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Die
theoretische und praktische Prüfung wird von zwei Fluglehrern abgenommen.
Geprüft werden folgende Gegenstände: Aerodynamik, Segelflugzeugkunde,
Instrumente und Geräte, Flugwetterkunde, Navigation, Verhaltensmaßregeln,
Luftfahrtrecht, Erste Hilfe.
Die Fragen werden dem offiziellen Prüfungsprogramm des Österreichischen
Aero-Clubs entnommen (wird zur Verfügung gestellt).
Segelfliegen lernen .....
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Cockpit
Motorsegler Sf 25 c"Falke"
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Zweisitziges
Segelflugzeug "Twin-Astir"
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.......einfacher als man denkt
Nach einigen Wochen Schulung (differiert je nach Engagement, Begabung, Wetterlage und sonstigen Umständen) hat man es dann geschafft und hat seinen "Schein" (siehe oben) in der Hand.

.....danach
gibt es das Fliegerritual mit ordentlichem "Durchhauen" damit das
Gelernte auch sitzen bleibt
Der
Segelfliegerschein ist alle fünf Jahre (= 60 Monate) zu verlängern.
Erfordernisse für die Aufrechterhaltung der Erweiterung der Grundberechtigung
für Segelflieger (Doppelsitzerberechtigung) ohne Überprüfungsflug:
- Durchführung innerhalb der letzten 60 Monate Segelflüge von sechs
Stunden Dauer
- mindestens 60 Landungen, davon mindestens zehn Landungen während der
letzten zwölf Monate
Für Motorflugzeugpiloten mit gültiger Berechtigung genügen
- innerhalb der letzten 60 Monate Segelflüge von drei Stunden Dauer
- mindestens 30 Landungen, davon mindestens fünf Landungen während
der letzten zwölf Monate.
- Bestätigte Eintragungen im Flugbuch.
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Segelfliegen
- Faszination zwischen Technik und Natur
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