Seite der Knast-Kampagne-Bremen
Gerechtigkeit
   
 
Texte zum Knast
Startseite
Einführung
Warum Strafen?
Knast-Geschichte
Funktionsweise des Knastes
Kritik der Kritik
 
Termine
Veranstaltungen
Knast-Radio
Aktionen
 
Download
Plakat
Veranstaltungs-Programm
Flugblatt1
 
Links/Kontakt
Links
Kontakt
 
     

Kritik an der Gefängniskritik[1]

Eine weit verbreitete Kritik am Gefängnis ist, dass das vorgegebene Ziel des Knastes, die Disziplinierung und Erziehung am Ende gar nicht erreicht würde - Gefängnisse, da sie nicht funktionieren würden, also überflüssig seien. Dem ist aber entschieden entgegen zu treten. Eine Kritik des Knastes, die nicht mit einer Kritik der gesellschaftlichen Verhältnisse verbunden ist, verkommt zu einer bloßen Kritik der Ineffezienz des Knastes. Auch der Nachweis der Effektivität alternativer Konfliktbewältigung bedeutet meist eine grundsätzlich diskursive Integration. Statt dieser bedarf es einer grundsätzlicheren Kritik der Verhältnisse, die Knast als Bestandteil haben.

Dabei wird die Ineffizienz-Kritik am Gefängnis fataler Weise am häufigsten angeführt: Die Kennzeichnung des Gefängnisses als "Hochschule des Verbrechens", als Auf-"Zuchtanstalt von Kriminellen". Hinzu kommen die hohen Rückfallzahlen und der Hinweis auf die geringe Besserungseffizienz. Die Hinweise sind an sich nicht falsch. Sie schaden aber den Strafgefangenen und Strafentlassenen und stigmatisieren sie stärker als diejenigen, die vorher schon schlimm gewesen seien und jetzt ggf. noch schlimmer geworden seien, weil es nicht gelungen ist, das unerwünschte Verhalten unschädlich zu machen. Strafbares Verhalten erscheint als "ansteckend". Die Kritik richtet sich nur gegen die "Kriminellen", sie werden mit sozialen Vorurteilen belegt , disqualifiziert und diskriminiert. Eine Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen, eine überprüfung und ein Streit um die gesetzten Normen entfällt. Die Mißerfolgsfeststellung führt nicht zu einer weitergehenden Gefängnis- und Strafrechtskritk, zur Abschaffung dieser nachweislich fehlgeschlagen Herangehensweise, sondern zur Weiterausbauung und Perfektionierung der Strafen und einer intensiveren Bearbeitung des Individuums. Gerufen wird nach einer wirkungsvolleren, sicheren und perfektionierteren Behandlungs- und Besserungseinrichtung. Straftäter müssen wirkungsvoller kontrolliert und im Extremfall länger eingesperrt werden. Die "Alternativen" zum Freiheitsentzug einerseits werden durch verschiedenste "softe" Kontroll- und Normierungsmaßnahmen erweitert, für diejenigen, die als noch veränderbar gelten. Auf der anderen Seite werden die Strafen verlängert, sogar bis über das normale Strafmaß hinaus ("Sicherungsverwahrung"), für diejenigen, die als "abnormal", nichtbesserungsfähig und gefährlich eingestuft werden. Die schrittweise Auflösung geschlossener Strafinstitutionen hatte bis jetzt i.d.R. immer den Ausbau und die Vorverlegung anderer Kontroll- und Sanktionssysteme zur Folge.

Wer aber über die Sinnlosigkeit der Gefängnisse redet, der muss auch über den Sinn und die Fragwürdigkeit des Strafsystems reden. Plädoyers für die Auflösung und Abschaffung der Gefängnisse bleiben kurzsichtige Forderungen, solange staatliche "Ersatzprogramme", das vermeintliche Recht des Staats zu strafen, die gesellschaftlich verankerten Disziplinar- und Kontrollmechanismen und am Ende die gesellschaftlichen Widersprüche nicht in die Kritik mit einbezogen werden.

Wer Alternativen fordert, ohne grundsätzliche gesellschaftliche Veränderungen mit zu fordern, fordert am Ende nur eine Effizienzsteigerung des bürgerlichen Strafsystems und damit den die Aufrechterhaltung des Status Quo.

[1] Weiter führende Literatur z.B.: Arno Pilgram, Heinz Steinert: "Plädoyer für bessere Gründe für die Abschaffung der Gefängnisse und für Besseres als die Abschaffung der Gefängnisse", in Helmut Ortner [Hrsg.]: "Freiheit statt Strafe", Verlag Fischer, Frankfurt/Main, 1981
 
       
 Zuletzt aktualisiert 13.10.04
     
Seitenanfang