Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der KFUG

Antworten der WissenschaftssprecherInnen
der Parlamentsfraktionen
auf die Fragen des Betriebsrates
für das wissenschaftliche Universitätspersonal an der Karl-Franzens-Universität Graz

Fragen ÖVP (Brinek) Grüne (Grünewald) SPÖ (Broukal) FPÖ BZÖ
Antwort vom 2006-06-26 2006-07-14 2006-09-07    
Frage 1:
Entspricht die Regelung, dass Universitäten Tendenzbetriebe sind, Ihrer Auffassung von einem selbstständigen Betrieb? Soll der Betriebsrat wie in Aufsichtsräten sonstiger österreichischer Unternehmen vertreten sein? Ist Ihrer Meinung nach die Mitbestimmung der einzelnen Kurien und der Betriebsräte im UG 2002 adäquat verankert?
Die Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) ist in § 135 Universitätsgesetz 2002 vorgesehen, wobei bezüglich der Betriebsräte eine andere Teilung des Personals als im ArbVG vorgesehen ist. Die Aufgaben der Betriebsräte sind im ArbVG ausreichend geregelt und es in § 21 Abs. 15 Universitätsgesetz 2002 vorgesehen, dass die Vorsitzenden der Betriebsräte zu allen Sitzungen des Universitätsrates, der ja einem Aufsichtsrat vergleichbar ist, einzuladen und im Rahmen der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Aufgaben anzuhören sind. Universitäten haben durch das Universitätsgesetz 2002 eine management-orientierte Entscheidungsstruktur auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dadurch können sie als Tendenzbetriebe gesehen werden. Aus unserer Sicht ist diese Situation mehr als problematisch, weil sie einer missbräuchlichen Verwendung dadurch gewonnener Spielräume in der Personalpolitik Vorschub leistet. Es wäre daher zwingend erforderlich, die Belegschaftsvertretung mit Stimmrecht in den Universitätsräten rechtlich zu verankern. Dadurch könnten wirtschaftlich relevante Entscheidungen nicht ohne weiteres ohne Mitsprache der Betriebsräte gefällt werden.
Die radikale Entdemokratisierung der Universitäten sowie der Abbau der Mitbestimmungsrechte durch das UG 02 wirkt sich demotivierend auf alle Universitätsangehörigen, insbesondere Studierende, Mittelbau und "nichtwissenschaftliches" Personal, aus. Grünes Ziel ist die Festschreibung von teamorientierten, demokratischen Strukturen mit flexiblen und flachen Hierarchien an den Universitäten. Mit uns Grünen werden die Unis redemokratisiert: Wichtige strategische Entscheidungen sollen wieder verstärkt durch demokratisch legitimierte Kollegialorgane getroffen werden.
Mit dem UG 2002 wurde eine besondere Form der "Privatisierung" der Universitäten vollzogen. Zwar werden sie weiterhin aus öffentlichen Mitteln finanziert, die Organisation gleicht jedoch vielmehr der eines Privatunternehmens. Alle Macht dem "Management" und "Aufsichtsrat" lautete die Devise.
Die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte unterschreiten durch das UG2002 und die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Tendenzbetriebe derzeit den Standard der Privatwirtschaft. Die SPÖ will die vollen wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte der Betriebsräte gemäß Arbeitsverfassung (Anwendbarkeit der Paragraphen 109, 111 u. 112 ArbVG) und die Vertretung der Betriebsräte im Universitätsrat mit Sitz und Stimme sicherstellen.
Mit dem UG2002 wurde die akademische Mitbestimmung auf ein unerträgliches Mindestmaß zurückgestutzt. Die ÖVP hat die Unis den Rektoren ausgeliefert und den Uni-Räten, die eine bunte Mischung von Leuten ohne durchgehende Qualität sind. Dass Betriebsrat, HochschülerInnenschaft und Lehrende allenfalls als Zaungäste bei den entscheidenden Sitzungen zugelassen sind, will die SPÖ ändern.
Die SPÖ hat die Universitäten seit jeher als demokratische Vorbildinstitutionen verstanden. Die geballte Kraft der Erfahrung und des Wissens innerhalb einer Universität soll für gemeinsame Weiterentwicklungen und Reformen genutzt werden. Die SPÖ will daher mehr Mitsprache und Mitbestimmung aller LeistungsträgerInnen der Universität auf allen Ebenen.
   
Frage 2:
Soll eine Kurie aller Habilitierten nach UG 2002 eingerichtet werden, bzw. sind die derzeit bestehenden Kurien adäquat zusammengesetzt?
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Kurie aller Habilitierten sehe ich nicht. Die Grünen treten für die Schaffung einer gemeinsamen HochschullehrerInnenkurie ab Doktorat ein. Damit sollen "ständische" Interessen gegenüber gesamtuniversitären Interessen in den Hintergrund rücken. Dadurch werden auch weitgehende Mitbestimmungsrechte für alle an den Universitäten tätigen Personengruppen wiederhergestellt. Die absolute Mehrheit der o. ProfessorInnen in allen Gremien soll fallen. Das passive Wahlrecht für alle Leitungspositionen ist im Rahmen der Selbstverwaltung nach abgeschlossener Postdoc-Phase möglich. Die Kurienuniversität soll aus Sicht der SPÖ der Vergangenheit angehören. Wir wollen eine gemeinsame Kurie aller UniversitätslehrerInnen schaffen. Alle sollen gleichberechtigt über die gesamtuniversitäre Entwicklung mitreden können. Das bringt mit sich, dass die absolute Mehrheit der "ordentlichen ProfessorInnen" in den inneruniversitären Gremien fällt.    
Frage 3:
Soll es an unseren Universitäten die Möglichkeit geben ein durchgängiges Karrieremodell zu durchlaufen?
Ein "durchgängiges Karrieremodell" kann insbesondere im Rahmen des Kollektivertrages vorgesehen werden. Das Grüne Laufbahnschema orientiert sich am bewährten angloamerikanischen Laufbahnmodell des Tenure-Track-Systems. Die Laufbahn im Tenure-Track-System beginnt nach einem universitären Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren drei Jahre nach dem Doktorat. Alle UniversitätslehrerInnen üben ihre Lehr- und Forschungstätigkeit in einer Tenure-Track-Position selbständig aus und sind in das universitäre Selbstverwaltungssystem integriert.
Ein wichtiges Element des Laufbahnschemas soll die Dynamik und Durchlässigkeit des Systems sein. Der immer wieder vorgebrachten Kritik an Erstarrung setzt dieses System eine neue Dynamik entgegen. Denn neben regelmäßigen Evaluierungsverfahren durch internationale peers und KollegInnen, spielt auch die Beurteilung der Studierenden eine Rolle. Unbefristete Verträge und ein erweiterter Kündigungsschutz erlauben Karriereplanung und bieten dem wissenschaftlichen Nachwuchs Zukunftsperspektiven. Bei nachweislicher Nichterbringung der Leistung ist eine Kündigung selbstverständlich nicht ausgeschlossen.
Die persönliche Abhängigkeit in Österreich dauert viel zu lang. In den USA werden junge ForscherInnen sehr früh in die wissenschaftliche Freiheit entlassen. Die SPÖ will sich daran orientieren und ein Karrieremodell in Grundzügen im Gesetz zu verankern, wobei die Möglichkeit der Ausgestaltung und Abänderung durch einen Kollektivvertrag möglich sein muss.
Jungen ForscherInnen sollen ab der ersten Stufe des Modells ("Assistant Professor") gleichberechtigten Zugang zu Forschungsgeld und Ressourcen haben.
Mit dem UG 2002 wurde den Jungen jegliche berufliche Perspektive an den Universitäten genommen. Die durchgängige Laufbahn soll für mindestens 50 Prozent der UniversitätslehrerInnen eine planbare Karriereperspektive bieten. Der Einstieg beginnt nach dem Doktorat als "Assistant Professor". Es sollen Zielvereinbarungen mit der Universität abgeschlossen werden. Nach drei Jahren erfolgt die erste Überprüfung. Wurden die Zielvereinbarungen positiv erfüllt, steigt man automatisch in die nächste Stufe ("Associated Professor") auf. Dort tritt ein erhöhter Kündigungsschutz in Kraft. Nur nach zweimaliger negativer Evaluation kann eine Kündigung erfolgen. Ist die Beurteilung positiv, steigen die JungforscherInnen in die letzte Stufe, "Full Professor", auf. Über die genauen Bezeichnungen der Stufen und die Form der Evaluationen kann man natürlich noch diskutieren. Klar ist aber, dass dieses Modell nicht gleichbedeutend mit "Pragmatisierung" ist. Nur ausgezeichnete Leistungen in Lehre und Forschung werden eine Lebenskarriere ermöglicht.
   
Frage 4:
Entspricht Ihrer Meinung nach die Aufteilung der Leitungsfunktionen zwischen Universitätsrat, Rektorat und Senat, den Aufgaben der neuen Universitäten?
Die diesbezügliche Aufteilung der Leitungsfunktionen wurde erst mit dem Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Es ist der Beobachtungszeitraum noch zu kurz, um feststellen zu können, ob sich diese Aufgabenteilung bewährt hat. Die "Straffung" der universitären Leitungsstrukturen bergen eine Vielzahl von Problemen. Die Regelung, dass die Leitung von Organisationseinheiten nur von UniversitätsprofessorInnen oder von deren Gnaden Abhängigen wahrgenommen werden darf, ja dass sogar nur diese berechtigt sind, dem Rektorat entsprechende Vorschläge zu machen, schließt die Mehrheit von Universitätsangehörigen von diesen Ämtern ohne Ansehen ihrer Qualifikation aus (vgl. § 20 Abs. 5 und § 122 Abs. 5 UG2002). Insbesondere der Ausschluss von Habilitierten diskriminiert eine qualifizierte Gruppe von WissenschafterInnen und ist sachlich nicht nachzuvollziehen. Diese Grundhaltung der Abwertung wichtigster LeistungsträgerInnen setzt sich in ihrer nur mehr marginalen Vertretung in universitären Gremien fort und konterkariert die tatsächlichen Leistungsstrukturen. Kein Betrieb (und auf betriebsähnliche Strukturen hat die Bundesregierung ihr Gesetz abgestellt) könnte sich eine derart ineffiziente Allokation wertvoller Ressourcen erlauben.
Die übermächtige Stellung des Universitätsrates ist ein weiterer zentraler Kritikpunkt, der am gegebenen Autonomieversprechen zweifeln lässt. Abgesehen davon, dass sich aufgrund dieser Kompetenzen die Universität ihren Rektor/ihre Rektorin nicht einmal selbst wählen kann, entscheidet der Rat letztlich über die elementarsten Dinge, oder aber er kann wichtige, noch an der Universität verbliebene Entscheidungen blockieren. Er kann den Rektor/die Rektorin und die VizerektorInnen abberufen, Entwicklungs- und Organisationsplan genehmigen oder ablehnen. Universitäten und ihre Gremien waren verfassungsrechtlich legitimiert, die ihnen zugewiesenen Aufgaben weisungsfrei und ohne Bindung an Aufträge zu verfolgen. Die Konstruktion des Rates, dem keine Bediensteten der jeweiligen Universität angehören dürfen, dessen Kompetenzen und Letztentscheidungsgewalt widersprechen dieser universitären Autonomie auf das Entschiedenste. In einer Novellierung des UG 2002 soll sich der Universitätsrat auf Beratung und Kontrolle beschränken und die Agenden der Senate gestärkt werden.
Der Universitätsrat soll kontrollieren und beraten, aber entscheiden sollen wieder die Betroffenen selbst. Der Senat soll gestärkt werden und in enger Zusammenarbeit mit dem Rektorat Entscheidungen über die Zukunft der Uni treffen. Wir wollen das kreative Potential der jungen Uni-Angehörigen mit der Erfahrung der älteren Generationen verbunden wissen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Senat eine ausgewogene Mischung aus allen betroffenen Personengruppen bilden. Ein besonderes Anliegen ist der SPÖ, dass Frauen in allen Gremien eine laute Stimme haben müssen. In allen nicht von den Universitätsangehörigen direkt gewählten Gremien ist Geschlechterparität zwingend vorzuschreiben.    
Frage 5:
Würden Sie die Art und die Höhe der staatlichen Finanzierung der Universitäten ändern wollen? Welche Akzente würden Sie setzen?
Für die erste Leistungsvereinbarungsperiode 2007 bis 2009 wurde - im Einvernehmen mit der Rektorenkonferenz - eine entsprechende, gegenüber den Vorperioden erhöhte Finanzierung vorgesehen. (Milliardenpaket der Bundesregierung!) Auch das neue Instrument der Universitätsfinanzierung durch das so genannte formelgebundene Budget wird jetzt zur Anwendung kommen. Es besteht aktuell kein Anlass, die Art der Universitätsfinanzierung zu ändern. Ein wesentliches Hemmnis in der Weiterentwicklung der österreichischen Bildungssituation ist die schlechte finanzielle Lage der österreichischen Universitäten. Im BVA 2006 sind für die Universitäten € 1.905 Mio. veranschlagt, das ist nicht einmal 1% des BIP. Im OECD-Schnitt werden die Universitäten mit ca. 1,3% am BIP finanziert. Schweden und Finnland sind die Europäischen Spitzenreiter: Die öffentliche Hand finanziert die Hochschulen in Höhe von 1,8 % am BIP. Daher streben wir eine Anhebung des jährlichen Hochschulbudgets auf das Niveau der Europäischen Vorbildnationen an. Das Globalbudget der Universitäten wird mit den Grünen um jährlich 10% steigen. Das entspricht einer Erhöhung um € 190,5 Mio. im Jahr 2007. Die EU-Kommission empfiehlt für die Uni-Finanzierung zwei Prozent vom Volkseinkommen. Da ist Österreich mit derzeit 0,98 Prozent meilenweit entfernt und wird es - wenn Gehrer bleibt - auch in den kommenden Jahren sein.
Die SPÖ will ein massives Ausbauprogramm starten. Wir schätzen, dass die Unis in den nächsten drei Jahren für Verbesserungen in der Lehre und für Investitionen eine halbe Milliarde Euro mehr brauchen, als ihnen Gehrer und Grasser geben wollen. Die SPÖ ist fest entschlossen, diese Investition in Österreichs Zukunft zu finanzieren.
Von den Unis verlangt die SPÖ im Gegenzug klare Ansagen. Die Rektoren müssen transparent machen, was kostet ein Studienplatz und zwar konkret, an jeder Uni und in jeder Fachrichtung? Wenn wir das wissen, können wir den Unis das Geld geben, das sie für eine qualitätsvolle Ausbildung ohne Wartezeiten und ohne Zugangsbeschränkungen brauchen.
Im Forschungsbereich müssen die Overheadkosten natürlich auf mehrere Jahre im voraus gesichert sein. Für Projektmittel verlangen wir eine Aufstockung des FWF-Budgets. Der Wissenschaftsfonds muss in Zukunft in die Lage versetzt werden, alle förderungswürdigen Projekte zu finanzieren. Derzeit liegt die Bewilligungs-Quote laut FWF-Präsident Kratky bei beschämenden 40 Prozent.
Darüber hinaus wird man sich überlegen müssen, wie die Leistungsvereinbarungen so gestaltet werden können, dass ein ruinöser Wettbewerb unter den Universitäten verhindert und eine nachhaltige Entwicklung der Universitätslandschaft ermöglicht wird.
   
Frage 6:
Wenn Ihre Partei nach der kommenden Wahl zum Nationalrat Regierungsverantwortung trägt, würden Sie das UG2002 novellieren wollen? Was wären hierbei die wichtigsten Veränderungen?
Die akute Notwendigkeit einer Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 sehe ich derzeit nicht. Es wird zu prüfen sein, inwiefern Optimierungen möglich sind. Die Grünen streben eine partielle Novellierung des UG 2002 an. Unser Ziel ist es, Korrekturen durchzuführen, die auch im Interesse der Mehrheit der Lehrenden, Lernenden und Forschenden sind. Dabei wird dem Wunsch nach Autonomie, Entbürokratisierung und Freiheit von staatlichem Dirigismus entsprochen werden. Die Novelle soll teamorientierte, demokratische Universitätsstrukturen mit flexiblen und flachen Hierarchien ermöglichen. Zu den Grünen Hauptforderungen zählen daher:
  • die Wiederherstellung demokratischer Instrumente der Meinungsbildung und Mitbestimmung,
  • der Rückbau hierarchisch-autoritärer Strukturen mit demotivierenden Abhängigkeitsverhältnissen junger ForscherInnen,
  • die Reform des UG 2002 soll die Schiene für ein innovatives Dienstrecht (tenure system) mit international vergleichbarem Gehaltsmodell und attraktiven Karriereperspektiven legen.
  • Das Hochschulbudget und die Grundausstattung der Universitäten soll das Niveau führender Nationen erreichen
Eine Novellierung ist auf jeden Fall notwendig, schon um die durch das Gesetz geschaffenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und allen Beteiligten unnötige Prozesskosten zu ersparen.
Selbstverständlich wollen wir Sozialdemokraten auch alle arbeitnehmerInnenfeindlichen Sonderbestimmungen des UG 2002 beseitigen und zumindest die Standards des privaten Arbeitsrechts herstellen.
Neben der Redemokratisierung, der Strukturreform, Karrieremodell mit starker Nachwuchsorientierung, sollen natürlich die Studiengebühren abgeschafft und der freie Hochschulzugang (zumindest in nicht-medizinischen Fächern) wieder hergestellt werden. Wir brauchen außerdem ein vereinfachtes Berufungsverfahren bei dem neben Externen auch Uni-Angehörige eingebunden werden und penibel auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet wird.
Wir brauchen ein Gesetz, dass den wahren Bedürfnissen der Universitäten und ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung gerecht wird.