GOED

 

GÖD: Forderungsprogramm für Kollektivvertrag der Universitätsbediensteten beschlossen!

 

Erste österreichweite Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erfolgreich beendet und Forderungsprogramm der GÖD am 12. Dezember 2005 beschlossen

 

Die Betriebsräte (wissenschaftliches/künsterlisches und allgemeines Universitätspersonal) aller 21 Universitäten haben nach abschließenden 8-stündigen intensiven Beratungen das gewerkschaftliche Forderungsprogramm für einen Kollektivvertrag der Universitätsbediensteten beschlossen.

 

Die Kollektivvertragsfähigkeit, die der Dachverband der Universitäten und die GÖD als universitätsübergreifende Organe haben, macht es möglich, in der jahrzehntelangen Dienstrechtsgeschichte der Universitäten ein neues Kapitel aufzuschlagen.

 

Hauptinhalte des Forderungsprogrammes sind:

 

- Ein neues leistungsorientiertes Entlohnungsschema, in welchem

die Lebensverdienstsummen nach dem VBG 1948 die Basiswerte sind.

- Die primäre Zielgruppe sind neu aufzunehmende Kolleginnen und

Kollegen; für bereits längere Zeit Beschäftigte sind attraktive

Übertrittsmöglichkeiten zu verhandeln.

- Im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals

ist für die Universitätslehrer ein international

konkurrenzfähiges mehrstufiges Karrieremodell zu schaffen.

- Im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals ist ein

aufgefächertes, den Herausforderungen einer modernen Universität

gerecht werdendes Entlohnungssystem zu schaffen.

- Nachwuchsförderung, Leistungsorientierung, Mobilität,

Planbarkeit der Karrieren und Gendermainstreaming sind beim

wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen

Universitätspersonal zu verwirklichen.

- Erteilung einer Pensionskassenzusage

 

Der Kollektivvertrag ist für uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern ein Instrument, um die Absicht der Verbetriebswirtschaftlichung der Universitäten mit einem Kräfteausgleich zu versehen. Das heißt, dass für Gehälter (Mindestlöhne), Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen in der universitären Landschaft eine einheitliche Grundlage geschaffen wird. Diese für das Arbeitsleben fundamentalen Elemente sollen nämlich nicht zum Wettbewerbsvorteil bzw. -nachteil innerhalb der 21 Universitäten eingesetzt werden können. Er ist aber auch das Instrument, die Erhöhung der Realeinkommen im Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung - zusammen mit der Sicherung der Gehälter gegen Inflation - als Mittel und längerfristiges Ziel zu gewährleisten.

 

Mit Ende des Wintersemesters 2005/2006, also Ende Jänner 2006, wird die GÖD dem Dachverband einen ausformulierten Kollektivvertragstext überreichen.

 

Die GÖD als die gewerkschaftliche Heimat der Betriebsräte an den Universitäten fordert den Dachverband auf - nach dem Wechsel im Vorsitz - mit einem starken Verhandlungsmandat in die Verhandlungen einzutreten. Wir wollen eine neue Grundlage für eine optimale, motivierte Zusammenarbeit an den Universitäten zustande bringen.