Beschäftigungsverhältnis
Eine Gegenüberstellung:  Arbeitsvertrag - freier Dienstvertrag
Arbeitsvertrag nach Angestelltengesetz
freier Dienstvertrag
Weisungsgebundenes Dauerschuldverhältnis in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom organisatorischen Apparat des Dienstgebers
Verpflichtung zur Dienstleistung mit jederzeitiger Vertretungsmöglichkeit ohne Einordnung in den organisatorischen Apparat des Dienstgebers und ohne disziplinäre Verantwortlichkeit
Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort
Keine konkreten Arbeitszeiten und Freiheit bezüglich des Arbeitsortes
Volle Leistungen aus der Krankenversicherung
Sachleistungen aus der Krankenversicherung (Arzt- und Spitalskosten) ohne Anspruch auf Krankengeld (ab einem durchschnittlichen mtl. Entgelt von Euro 309,38)
Uneingeschränkte Geltung des Angestellten-, Entgeltfortzahlungs- und Arbeitsruhegesetzes, Arbeitszeit- und Urlaubsrechts, sowie des Kollektivvertrags
Keine Geltung der arbeitsrechtlichen Sondergesetze, sondern lediglich Anwendbarkeit von Vertrags- und Schadenersatzrecht nach dem ABGB
Rechtsvertretung durch den Betriebsrat
Keine Vertretung durch den Betriebsrat
Volle Pflichtversicherung
Keine Arbeitslosenversicherung (keine Arbeitslosengeld, keine Notstandshilfe)
Voller Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen
Kein Anspruch auf Urlaub und Sonderzahlungen
Wichtiger Hinweis:

Ein auf den ersten Blick höherer Verdienst beim freien Dienstvertrag kann täuschen. Nach Berechnungen der Arbeiterkammer Salzburg müsste der Verdienst als freier Dienstnehmer durch den Wegfall wichtiger arbeitsrechtlicher Ansprüche mindestens um ca. 30-35% höher sein, um in etwa finanziell gleichwertig wie ein angestellter Dienstnehmer auszusteigen (ohne Berücksichtigung einer Abfertigung).