Resolution
Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Universitätengesetz
2002 steht im krassen Widerspruch zu den
von Seiten der Regierung dargestellten Zielsetzungen
und Reformabsichten und zeigt, dass selbst
der Ansatz einer ernsthaften Dialogbereitschaft
des zuständigen Ministeriums im Verhältnis
zu den universitären Interessensvertretungen
nicht vorhanden ist.
Mit diesem Entwurf wird der Versuch unternommen,
die Universitäten unter autoritäre und fremdbestimmte
Kuratel zu stellen, und in einem arbeitnehmerfeindlichen
Umfeld den Nährboden für politischen Missbrauch
bei der Forschung und Erschließung von Kunst
vorzubereiten. Die angekündigte Autonomieerweiterung
findet nicht statt, sondern ein Paradigmenwechsel
mit dem Ziel, historisch gewachsene geistige
und kulturelle Werte in den Dienst einer
kurzfristigen, vordergründigen und restriktiven
Bildungspolitik zu stellen.
In dieses Bild fügt sich nahtlos die Errichtung
neuer Grenzlinien zwischen den Lehrenden
ein: Geradezu in Anlehnung an ein Kastenwesen
nach dem Muster klassenkämpferischer Vorbilder
sollen die Abgrenzungen nach befristeten/unbefristeten
Verträgen, Mittelbauangehörigen und Oberbau
ausgeweitet werden. Solche Modelle haben
nichts mit qualitätsförderndem Karriereaufbau
zu tun, sondern sind für alle Beteiligten
demotivierend und zerstören ein konstruktives
Arbeitsklima an der Universität.
Die Dienststellenversammlung fordert daher
die Rücknahme dieses Gesetzesentwurfs und
der darin zum Ausdruck kommenden kontraproduktiven
Grundhaltung. Als unabdingbar werden darüber
hinaus Neuverhandlungen über die Rahmenbedingungen
für die Universitäten und deren Angehörigen
gefordert, um eine adäquate Rechtsgrundlage
für deren Beitrag zur wissenschaftlich-künstlerischen
Wertschöpfung zu schaffen.
Die Dienststellenversammlung ist entschlossen,
alle Möglichkeiten von Protestmaßnahmen auszuschöpfen,
um die mit diesem Entwurf einhergehende Bedrohung
der Grundpfeiler des Universitätswesens,
vornehmlich der Freiheit der Kunst, der Wissenschaft
und ihrer Lehre, sowie des Rechts auf Selbstverwaltung,
abzuwenden.
Wien, 20. März 2002