Resolution

Die Dienststellenversammlung der Universitätslehrer der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat am 20. 03. 2002 einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Resolution


Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Universitätengesetz 2002 steht im krassen Widerspruch zu den von Seiten der Regierung dargestellten Zielsetzungen und Reformabsichten und zeigt, dass selbst der Ansatz einer ernsthaften Dialogbereitschaft des zuständigen Ministeriums im Verhältnis zu den universitären Interessensvertretungen nicht vorhanden ist.

Mit diesem Entwurf wird der Versuch unternommen, die Universitäten unter autoritäre und fremdbestimmte Kuratel zu stellen, und in einem arbeitnehmerfeindlichen Umfeld den Nährboden für politischen Missbrauch bei der Forschung und Erschließung von Kunst vorzubereiten. Die angekündigte Autonomieerweiterung findet nicht statt, sondern ein Paradigmenwechsel mit dem Ziel, historisch gewachsene geistige und kulturelle Werte in den Dienst einer kurzfristigen, vordergründigen und restriktiven Bildungspolitik zu stellen.

In dieses Bild fügt sich nahtlos die Errichtung neuer Grenzlinien zwischen den Lehrenden ein: Geradezu in Anlehnung an ein Kastenwesen nach dem Muster klassenkämpferischer Vorbilder sollen die Abgrenzungen nach befristeten/unbefristeten Verträgen, Mittelbauangehörigen und Oberbau ausgeweitet werden. Solche Modelle haben nichts mit qualitätsförderndem Karriereaufbau zu tun, sondern sind für alle Beteiligten demotivierend und zerstören ein konstruktives Arbeitsklima an der Universität.

Die Dienststellenversammlung fordert daher die Rücknahme dieses Gesetzesentwurfs und der darin zum Ausdruck kommenden kontraproduktiven Grundhaltung. Als unabdingbar werden darüber hinaus Neuverhandlungen über die Rahmenbedingungen für die Universitäten und deren Angehörigen gefordert, um eine adäquate Rechtsgrundlage für deren Beitrag zur wissenschaftlich-künstlerischen Wertschöpfung zu schaffen.

Die Dienststellenversammlung ist entschlossen, alle Möglichkeiten von Protestmaßnahmen auszuschöpfen, um die mit diesem Entwurf einhergehende Bedrohung der Grundpfeiler des Universitätswesens, vornehmlich der Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und ihrer Lehre, sowie des Rechts auf Selbstverwaltung, abzuwenden.


Wien, 20. März 2002