Stellungnahme zu "Die volle Rechtsfähigkeit
der Universitäten - Gestaltungsvorschlag
für die Regelung der Autonomie" des
bm:bwk
Unsere Fraktion lehnt diesen Gestaltungsvorschlag
aus folgenden Gründen ab:
1) Der Entwurf zwingt die als Anstalten öffentlichen
Rechts eingerichteten Universitäten in ein
Korsett von Regelungskreisen, welches die
Universitäten unter zentralistische, fremdbestimmte
und willkürliche Kuratel stellt. Die Tendenz
zum kompletten Zugriff auf inneruniversitäre
Angelegenheiten gipfelt in der Absicht, dem
zuständigen BM die Kompetenz zur Einrichtung
eines Studiums zu geben, "wenn übergeordnete
(!) bildungspolitische Überlegungen dies
erfordern." Politisch motivierte Einflussnahme
soll offenbar unter dem Deckmantel einer
Leistungs"vereinbarung" verordnet
werden können - mit verpflichtendem Erfüllungsnachweis
durch die Universität, wobei die Dokumentation
der akademischen Wertschöpfung in Form einer
dilettantisch konzipierten "Wissensbilanz"
als Beilage (!) hinzugefügt werden soll.
2) Zur Erreichung der unter 1) genannten
Ziele soll die akademische Mitbestimmung
aller an der Universität vertretenen Gruppen
auf ein Mindestmaß reduziert werden, welchem
nicht einmal mehr Alibicharakter zukommt.
Der geplanten Organisationsreform mag das
Modell des "Neuen Regierens" Pate
gestanden haben, es vermag aber nicht mit
dem Entwicklungsstand westlicher moderner
Demokratien zu korrespondieren und beseitigt
die Errungenschaften universitärer Mitbestimmung
der letzten Jahrzehnte mit einem Schlag.
Ganz im Geiste dieser Ideologie wird nun
die politische Einflussnahme auf die Rektorswahl
festgeschrieben (doppelte Legitimation ?!)
und finden sich in den Erläuterungen die
abenteuerlichsten Rechtfertigungen für die
Beseitigung der Mitwirkung des größten Teils
des wissenschaftlichen Personals: So seien
die Modalitäten der Mitbestimmung überholt,
weil es mittelfristig sehr viel weniger Mittelbauangehörige
geben wird (Zynismus pur!) und sind zeitlich
befristete Professoren von der Leitung von
Organisationseinheiten ausgeschlossen, damit
sie sich - auch im Interesse ihrer eigenen
Karriere (!) - vorwiegend der Forschung und
Lehre widmen. Herzstück der geplanten Reform
ist ein mit umfangreichen Kompetenzen ausgestatteter
5er-Rat bestehend aus Personen, die nicht
der Universität angehören dürfen, hingegen
das Qualifikationsprofil, "die Fähigkeit
..., das Ansehen der Universität zu mehren"
aufweisen müssen. Es erübrigt sich wohl,
eine solche Konstruktion wissenschaftlich
zu kommentieren.
3) Da bereits die Dienstrechtsnovelle 2001
zu einem hohen Maß an Demotivation und Rechtsunsicherheit
geführt hat, kann eine Fortführung dieser
Tendenz bei der Gestaltung des Dienstrechts
keinesfalls hingenommen werden. Die Gründe,
die gegen die Umwandlung aller Dienstrechtsverhältnisse
in privatrechtliche Angestelltenverhältnisse
sprechen, sind u.a. dieselben, die gegen
die Wahl einer privatrechtlichen Rechtsform
für die Universitäten den Ausschlag gegeben
haben: Eine "Privatisierung" der
Dienstverhältnisse hätte das Erfordernis
einer Fülle von Ausnahme- und Spezialregelungen
zur Folge, sodass der mit der privatrechtlichen
Rechtsform erstrebte Gewinn an rechtlicher
Effizienz verloren ginge, würde weiters die
Budgets erheblich belasten und die Garantiesicherung
der Löhne durch den Bund in Frage stellen.
Die immer wieder ins Treffen geführte Flexibilisierung
des Dienstrechts wäre im Rahmen des öffentlichen
Rechts weitaus einfacher zu realisieren und
böte endlich Gelegenheit zur einheitlichen
Kodifizierung universitären Dienstrechts.
Der Hinweis auf den "freien Markt"
ist besonders für die Kunstuniversitäten
völlig verfehlt, weil es einen solchen in
vielen Bereichen der Lehre gar nicht gibt.
Eine Ausgliederung lehrenden Personals bedeutet
daher in letzter Konsequenz das Eliminieren
bedeutender Teile künstlerischer und kultureller
Werte aus der Gesellschaft. Langfristige
und wertebezogene Strategien werden damit
zugunsten vordergründig motivierter, zweifelhafter
Budgetpolitik aufgegeben, ein Fehler, der
immer wieder dazu führt, dass spätere Generationen
mit einem Defizit an Humankapital und geistig-kultureller
Werte konfrontiert sind.
4) Angesichts der speziellen Situation an
der Wiener Musikuniversität - besonders im
Lichte der kürzlich ergangenen Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse
- würde die geplante neue Reform das vollkommen
absurde Ergebnis mit sich bringen, dass die
Organisationsform des KUOG 1995 nur wenige
Monate oder möglicherweise überhaupt nie
implementiert wäre. Auch wenn dies bei anderen
Universitäten nicht so drastisch der Fall
ist, so kann doch von einer Evaluierung des
UOG 1993 auch an anderen Universitäten keine
Rede sein. Ein ideologisch motivierter Paradigmenwechsel
würde die Universitäten zu einem Spielball
der Tagespolitik degradieren. Ein solcher
Vorgang verstößt daher gegen alle Prinzipien
der Redlichkeit in wissenschaftlicher Forschung
und Lehre sowie im künstlerischen Schaffen
und wird daher von den Unterzeichneten aufs
Schärfste zurückgewiesen.
Mag. Dieter Kaufmann
Dr. Anita Mayer-Hirzberger
Dr. Stefan Schön