Stellungnahme

Fraktion "Liste Dieter Kaufmann" des Dienststellenausschusses an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Stellungnahme zu "Die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten - Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie" des bm:bwk


Unsere Fraktion lehnt diesen Gestaltungsvorschlag aus folgenden Gründen ab:


1) Der Entwurf zwingt die als Anstalten öffentlichen Rechts eingerichteten Universitäten in ein Korsett von Regelungskreisen, welches die Universitäten unter zentralistische, fremdbestimmte und willkürliche Kuratel stellt. Die Tendenz zum kompletten Zugriff auf inneruniversitäre Angelegenheiten gipfelt in der Absicht, dem zuständigen BM die Kompetenz zur Einrichtung eines Studiums zu geben, "wenn übergeordnete (!) bildungspolitische Überlegungen dies erfordern." Politisch motivierte Einflussnahme soll offenbar unter dem Deckmantel einer Leistungs"vereinbarung" verordnet werden können - mit verpflichtendem Erfüllungsnachweis durch die Universität, wobei die Dokumentation der akademischen Wertschöpfung in Form einer dilettantisch konzipierten "Wissensbilanz" als Beilage (!) hinzugefügt werden soll.

2) Zur Erreichung der unter 1) genannten Ziele soll die akademische Mitbestimmung aller an der Universität vertretenen Gruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden, welchem nicht einmal mehr Alibicharakter zukommt. Der geplanten Organisationsreform mag das Modell des "Neuen Regierens" Pate gestanden haben, es vermag aber nicht mit dem Entwicklungsstand westlicher moderner Demokratien zu korrespondieren und beseitigt die Errungenschaften universitärer Mitbestimmung der letzten Jahrzehnte mit einem Schlag. Ganz im Geiste dieser Ideologie wird nun die politische Einflussnahme auf die Rektorswahl festgeschrieben (doppelte Legitimation ?!) und finden sich in den Erläuterungen die abenteuerlichsten Rechtfertigungen für die Beseitigung der Mitwirkung des größten Teils des wissenschaftlichen Personals: So seien die Modalitäten der Mitbestimmung überholt, weil es mittelfristig sehr viel weniger Mittelbauangehörige geben wird (Zynismus pur!) und sind zeitlich befristete Professoren von der Leitung von Organisationseinheiten ausgeschlossen, damit sie sich - auch im Interesse ihrer eigenen Karriere (!) - vorwiegend der Forschung und Lehre widmen. Herzstück der geplanten Reform ist ein mit umfangreichen Kompetenzen ausgestatteter 5er-Rat bestehend aus Personen, die nicht der Universität angehören dürfen, hingegen das Qualifikationsprofil, "die Fähigkeit ..., das Ansehen der Universität zu mehren" aufweisen müssen. Es erübrigt sich wohl, eine solche Konstruktion wissenschaftlich zu kommentieren.

3) Da bereits die Dienstrechtsnovelle 2001 zu einem hohen Maß an Demotivation und Rechtsunsicherheit geführt hat, kann eine Fortführung dieser Tendenz bei der Gestaltung des Dienstrechts keinesfalls hingenommen werden. Die Gründe, die gegen die Umwandlung aller Dienstrechtsverhältnisse in privatrechtliche Angestelltenverhältnisse sprechen, sind u.a. dieselben, die gegen die Wahl einer privatrechtlichen Rechtsform für die Universitäten den Ausschlag gegeben haben: Eine "Privatisierung" der Dienstverhältnisse hätte das Erfordernis einer Fülle von Ausnahme- und Spezialregelungen zur Folge, sodass der mit der privatrechtlichen Rechtsform erstrebte Gewinn an rechtlicher Effizienz verloren ginge, würde weiters die Budgets erheblich belasten und die Garantiesicherung der Löhne durch den Bund in Frage stellen. Die immer wieder ins Treffen geführte Flexibilisierung des Dienstrechts wäre im Rahmen des öffentlichen Rechts weitaus einfacher zu realisieren und böte endlich Gelegenheit zur einheitlichen Kodifizierung universitären Dienstrechts. Der Hinweis auf den "freien Markt" ist besonders für die Kunstuniversitäten völlig verfehlt, weil es einen solchen in vielen Bereichen der Lehre gar nicht gibt. Eine Ausgliederung lehrenden Personals bedeutet daher in letzter Konsequenz das Eliminieren bedeutender Teile künstlerischer und kultureller Werte aus der Gesellschaft. Langfristige und wertebezogene Strategien werden damit zugunsten vordergründig motivierter, zweifelhafter Budgetpolitik aufgegeben, ein Fehler, der immer wieder dazu führt, dass spätere Generationen mit einem Defizit an Humankapital und geistig-kultureller Werte konfrontiert sind.

4) Angesichts der speziellen Situation an der Wiener Musikuniversität - besonders im Lichte der kürzlich ergangenen Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse - würde die geplante neue Reform das vollkommen absurde Ergebnis mit sich bringen, dass die Organisationsform des KUOG 1995 nur wenige Monate oder möglicherweise überhaupt nie implementiert wäre. Auch wenn dies bei anderen Universitäten nicht so drastisch der Fall ist, so kann doch von einer Evaluierung des UOG 1993 auch an anderen Universitäten keine Rede sein. Ein ideologisch motivierter Paradigmenwechsel würde die Universitäten zu einem Spielball der Tagespolitik degradieren. Ein solcher Vorgang verstößt daher gegen alle Prinzipien der Redlichkeit in wissenschaftlicher Forschung und Lehre sowie im künstlerischen Schaffen und wird daher von den Unterzeichneten aufs Schärfste zurückgewiesen.


Mag. Dieter Kaufmann
Dr. Anita Mayer-Hirzberger
Dr. Stefan Schön