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Manfred Willems Schiffweiler, den 13.05.2005 Gasstrasse 16 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de E-Mail: willems41@web.de 66578 Schiffweiler Generalstaatsanwalt Dr. Heinz-Bernd Wabnitz Wilhelmsplatz 1 96047 Bamberg - Betreff: Meine Anzeige gegen die Fichtel & Sachs AG / Mannesmann Sachs AG und mehrere von mir namentlich benannten Personen. Sehr geehrter Herr Dr. Wabnitz. Ich wende mich an Sie, weil ich darauf hoffe und baue, dass Sie meinen in der Anlage geschilderten Fall und meine daraus resultierende Anzeige objektiv beurteilen und behandeln werden. Mit freundlichen Grüßen. Manfred Willems Schiffweiler, den 14.05.2005 Gasstrasse 16 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de E-Mail: willems41@web.de 66578 Schiffweiler Werdegang zu der Entstehung meiner Änderung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip der Fichtel & Sachs AG unter wahrheitsgemäßer Einbeziehung von Teilen des Schriftverkehrs als Beweise und meine persönliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft als objektive (?) Strafverfolgungsbehörde. Ich wurde belogen, bestohlen und betrogen und dann noch, als ich mich hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft wandte, im Stich gelassen. Auf meine letzten Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wurde mir nicht mehr geantwortet haben. Deshalb gehe ich davon aus, dass hier Macht demontriert werden soll, indem ich einfach keine Antwort mehr erhalte. Dabei scheint es egal zu sein, ob wie in diesem Fall, ich im Recht bin oder nicht. Hier sind Parallelen zu dem Verhalten der Fichtel & Sachs AG erkennbar. Die Fichtel & Sachs AG bot mir am 02.08.1996 einen Betrag in Höhe des Lästigkeitswertes an, was immer das auch heißt. Ich werde jetzt erneut meinen Fall schildern, damit ich Ihnen Gelegenheit gebe sich einge-hend über alle Beweise und Gegenbeweise zu informieren, was ich in der Vergangenheit sehr bezweifeln muss. Denn der immer wiederkehrende Satz in allen Begründungen – nach meinen Beschwerden – der ablehnenden Haltung zur Aufnahme von Ermittlungen wegen begangener Straftaten und deren Verfolgung mit dem Wortlaut: (Zitat:) Auf die vorbezeichnete Beschwer-de wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergeb-nis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht. (Ende Zitat) halte ich schlicht und einfach als die Unwahrheit und das werde ich auch beweisen. In dem Schreiben vom 09.03.2005 steht sogar wörtlich: (Zitat) Der oben genannten, als Aufsichtsbeschwerde zu behandelnden Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsan-waltschaft Würzburg vom 14. Februar 2005 gebe ich keine Folge, weil die in der angegrif-fenen Verfügung der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung, dem Ermittlungsverfahren keinen Fortgang zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht. Der vom Beschwerdeführer vorgetragene Sachverhalt oblag in der Vergangenheit mehrerer Prüfungen durch die Staatsan-waltschaft Würzburg, die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das Bayer. Staatsministe-rium der Justiz. (Jetzt kommt die größte - ja ich kann nur sagen - Lüge) Weil erkennbare neue Ansätze für eine verfolgbare Straftat nicht gegeben sind, muss es mit den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen sein Bewenden haben. I.A. Schmitt L. Oberstaatsanwalt (Ende Zitat). Wer aber seinen Beruf ernst nimmt, wie man das von einem erwachsenen Menschen und hier besonders in diesen Positionen in welchen diese Personen alle sind, annehmen kann und auch muss, wird ohne große Anstrengung feststellen, dass es sich in meinem vorliegenden Fall um vorsätzlichen Betrug handelt. Und damit kann auch ein Verbrechen aufgeklärt werden, wozu diese Personen auf Grund ihres Berufes, ja sogar Berufung, verpflichtet sind. Zumal sie sich auch noch sogar durch einen Eid auf das Grundgesetz zur Ehrlichkeit und Objektivität ver-pflichtet haben. Wer aber nicht ehrlich argumentiert, kann auch nicht objektiv ermitteln. Objektiv bedeutet nämlich: sachlich – tatsächlich – das Gegenteil von subjektiv. Subjektiv bedeutet: persönlich – einseitig Und genau so wurde, angefangen von Herrn Zimmermann und darauf folgend von allen von mir in meinen Beschwerden um Hilfe angerufenen Entscheidungsträgern bei der Staatsan-waltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, dem Justizministerium Bayerns und auch der baye-rischen Staatskanzlei entschieden, obwohl alle diese Personen zur Objektivität verpflichtet sind und sogar einen Eid auf die Verfassung geleistet haben. Mein Gebrauchsmuster „Schaltdrehgriffänderung“ wurde vom Patentgericht in erster Instanz als Erfindung bestätigt. In der öffentlichen Sitzung der Gebrauchsmusterabteilung I des Deutschen Patentamts München am 21. Mai 1996 gaben sich die beiden Herren der Fichtel & Sachs AG, Stobbe und Rottmann, sehr siegessicher. Aber kurz bevor sich die drei Richter zur Beratung zurückzogen, machten mir die Herren Stobbe und Rottmann ein Kaufangebot für mein Gebrauchsmuster. Sie gingen dabei schrittweise von 1000,-- auf 6000,-- DM. Und dies, obwohl sie nach eigener Aussage fest damit rechneten, dass mein Gebrauchsmuster in wenigen Minuten gelöscht wird. Als dann der Bestand meines Gebrauchsmusters bestätigt war, versuchte ich mit den beiden Herren in Verhandlungen zu treten. Aber ich bekam nur zur Antwort, dass ich die angebotenen 6000,-- DM hätte annehmen sollen. Jetzt würden Sie in Berufung gehen und das ganze Verfahren so in die Länge ziehen, dass ich am Ende mit leeren Händen dastehen würde. So ist es dann auch gekommen. Mir wurde Prozeßkostenhilfe versagt. Ich wollte aber den zu Beginn der Verhandlungen zwischen der Fichtel & Sachs AG und mir zugesagten Betrag von 20 Pfennig pro Drehgriffschalter unter Verwendung meiner „Schaltdrehgriffänderung“. Dieser Betrag war auch der Geschäftsleitung der Fichtel & Sachs AG und damit den Herren Stobbe und Rottmann aber auch dem Leiter der Entwicklungsab-teilung der Fichtel & Sachs AG, Herrn Dumbser, bekannt. Das ist durch den Schriftverkehr belegt und dies lag auch den von mir der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Schweinfurt und dann auch Würzburg vorgelegten Unterlagen bei. Die Fichtel & Sachs AG ging dann auch wie angekündigt in Berufung. An der Berufungs-verhandlung vor dem Bundespatentgericht in München konnte ich aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen (kein Auto und auch nicht das Geld für die Reise nach München) nicht teilnehmen. Mein Gebrauchsmuster wurde dann auch gelöscht. Aber ich bin und bleibe der Urheber der Idee zur Abänderung der Drehgriffschalter der Bau-reihe Power Grip und Kid Grip mit dem Ergebnis, dass man diese jetzt nicht mehr wie bisher komplett demontieren muss um den Schaltzug zu wechseln. Hier mein: Anspruch der Urheberschaft und des Kopierschutzes 1994 hat die Fichtel & Sachs AG Schweinfurt bereits seit Jahren Schaltdrehgriffe für Fahrräder der Baureihe Power Grip und der Baureihe Kid Grip für Kinder- und Jugendfahrräder hergestellt und vertrieben. Sämtliche Schaltdrehgriffe der Baureihe Power Grip und Kid Grip hatten die gleiche Technik und auch alle den gleichen Nachteil. Man musste nämlich den gesamten Drehgriffschalter demontieren, wenn man den Schaltzug wechseln wollte oder musste. Dies war auch der Fichtel & Sachs AG bekannt. Das ist belegt. Ich machte mir zum Ziel, diesen Nachteil zu beheben. Das Ziel meiner Idee war: Die Sachs-Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip so zu verändern, dass man diese nicht mehr demontieren muss, um den Schaltzug zu wechseln. Mit meinem Wissen, meinen Kenntnissen und meinen Erkenntnissen über die Schwierigkeiten beim Schaltzugwechsel bei den Drehgriffschaltern der Baureihen Power Grip und Kid Grip von Fichtel & Sachs hatte ich eine Idee zur Lösung des Problems und habe unter methodisch vorgehender Erkenntnisarbeit einen wissenschaftlich erarbeiteten technischen Lösungsweg gefunden. Diese Änderung und wesentliche Verbesserung eines Gebrauchsgegenstandes – den vorbenannten Drehgriffschaltern – habe ich dann durchgeführt und damit ein Modell geschaffen. Dieses Modell und die darin enthaltende Veränderung und wesentliche Verbesserung ist also mein Werk wissenschaftlich technischer Art und ist auch damit meine persönliche geistige Schöpfung, also mein geistiges Eigentum. Unter der Bezeichnung Werk bei wissenschaftlich technischen Werken ist nicht nur das Werkstück als solches - hier die Drehgriffschalter Power Grip und Kid Grip von Fichtel & Sachs -, sondern die sich in dem Werkstück ausdrückende und enthaltende geistige Schöpfung und die Verbesserung und Vereinfachung welche sich, in diesem Fall beim Schaltzugwechsel zeigt, gemeint. Durch die Beschreibung, zeichnerische Darstellung, die Herstellung einer plastischen Darstellung – zwei von mir abgeänderte und damit verbesserte Sachs Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip – habe ich mein technisches Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die beiden von mir abgeänderten Sachs-Drehgriffschalter waren somit zu diesem Zeitpunkt weltweit die beiden einzigen Sachs-Drehgriffschalter der Baureihe „Power Grip“, die man nicht mehr demontieren muss, um den Schaltzug zu wechseln. Dieses wissenschaftlich technische Werk ist meine Persönliche geistige Schöpfung! Ó Copyright 1994 Manfred Willems 66578 Schiffweiler Weil ich als Staatsbürger will, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und ich als Geschädigter dadurch auch die Möglichkeit bekomme zu meinem Recht zu kommen, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anzeige wegen Betrug gegen die Fichtel & Sachs AG gestellt. Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz habe ich bewusst nicht gestellt, da hierfür jegliche Handhabe fehlt, da mein Gebrauchsmuster zu dieser Zeit bereits rechtskräftig gelöscht war. Meine Anzeige wurde dann zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und von dort an die Staatsanwaltschaft Würzburg weitergeleitet. Von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde meine Anzeige gegen die Fichtel & Sachs AG wegen Betrug auf Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl abgeändert. Hier meine Antwort und Richtigstellung: Manfred Willems Schiffweiler, den 27.02.2003 Ottweilerstr. 62 Tel. 06821 64997 66578 Schiffweiler Staatsanwaltschaft Würzburg Wirtschaftsabteilung 97070 Würzburg Betreff: Schreiben von Staatsanwaltschaft Schweinfurt Aktenzeichen: 8 UJs 1213/03 vom 26.02.2003 Sehr geehrte Damen und Herren. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat mir mit o.g. Schreiben mitgeteilt, dass sie die Unterlagen wegen meiner Anzeige vom 09.12.02 bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken an Sie übersandt hat. Als Betreff wurde angegeben: Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil von Manfred Willems wegen Diebstahls. So stimmt das aber nicht. Meine Anzeige richtet sich ganz klar gegen: Die Fichtel & Sachs AG 97419 Schweinfurt und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Roland Mecklinger die Nachfolgefirma Mannesmann Sachs AG und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Harald Klotzbach. Außer dem Vorstand waren noch folgende Personen an diesem Diebstahl beteiligt: Herr Erich Zeitler Herr Waldmann Herr Dumbser Herr Pohle Herr Lemmens Herr Stobbe Herr Rottmann Herr Schulz Frau Sonja Güldner Dies alles geht aber aus den Unterlagen, welche ich an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken geschickt habe, hervor. Ich nehme doch an, dass Ihnen die kompletten Unterlagen übersandt wurden. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitte ich um Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen. Hier das erste Schreiben von der Staatsanwaltschaft Würzburg. Wie Sie sehen ist hier eine sonderbare Verwandlung meines Anzeigegrundes geschehen. Plötzlich wurde mein Anzeigegrund in „Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz“ abgeändert. Damit hat die Staatsanwaltschaft Würzburg sich selbst den besten Grund geliefert, um das Ermittlungsverfahren einzustellen, denn mein Gebrauchsmuster ist ja wie allseits bekannt bereits gelöscht. Staatsanwaltschaft Würzburg 25.03.2003 Herrn Manfred Willems Aktenzeichen: Ottweilerstraße 62 153 Js 5910/03 66578 Schiffweiler Ermittlungsverfahren gegen Roland Mecklinger Harald Klotzbach wegen Verstoßes gegen das GebrauchsmusterG sehr geehrter Herr Willems, das Verfahren wird nunmehr unter dem Az.: 153 js 5910/03 gegen Roland Mecklinger u.a. geführt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Zimmermann Staatsanwalt Auf diese eigenmächtige Veränderung und damit Verfälschung meines Anzeigegrundes habe ich dann sofort in meinem nachfolgenden Schreiben hingewiesen. Manfred Willems Schiffweiler, den 28.03.2003 Ottweilerstr. 62 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de 66578 Schiffweiler Staatsanwaltschaft Würzburg Herrn Staatsanwalt Zimmermann Ottostr. 597070 Würzburg |