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Mit freundlichen Grüßen

 

Fichtel & Sachs AG

Geschäftsbereich

Zweiradtechnik

(Unterschrift)                                                                             (Unterschrift)

E. Pohle                                                                      ppa. Dumbser

 

 

Mit diesem Schreiben hat die Fichtel & Sachs AG schriftlich bestätigt, dass

 

- die Änderung und Verbesserung der Drehgriffschalter Power Grip von Fichtel & Sachs mit

   dem Ergebnis, dass man jetzt nicht mehr wie zuvor den kompletten Drehgriffschalter

   demontieren musste um den Schaltzug zu wechseln, ganz allein mein Werk ist, wie ich dies

    vorab bereits geschildert habe.

 

- dies eine gute Idee ist

 

- ich diese Änderung der Fichtel & Sachs AG zum Kauf angeboten habe.

 

- die Fichtel & Sachs AG mein Angebot nach vorheriger Zusage ablehnt und damit den

   bestehenden mündlichen Kaufvertrag kündigt.

 

Damit hat die Fichtel & Sachs AG auch keinerlei Rechte mehr an meinem Werk, der vorab beschriebenen Änderung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip von Fichtel & Sachs.

 

Dieses Schreiben zeigt aber auch, dass Herr Dumbser, der Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG die auch für die Entwicklung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip verantwortlich war genau wusste, dass die „Schaltdrehgriffänderung“ mein Werk war und ist. Er ließ in seiner Entwicklungsabteilung meine Schaltdrehgriffänderung in die Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip einbauen.

 

Als die Fichtel & Sachs AG nach einem Jahr mit der neuen Power Grip Drehgriffschaltergeneration unter Verwendung meiner Änderung, meinem Werk, ohne mein Einverständnis und mein Wissen auf den Markt kam, haben sie gegen mehrere Gesetze verstoßen. Dies war ganz eindeutig vorsätzlicher Betrug.

 

Hier der Beweis:

 

Das Schreiben der Fichtel & Sachs AG am 11.03.1994, in welchem sie  mir mitteilten, dass

sie an einer Nutzung meiner „Schaltdrehgriffänderung“ nicht mehr interessiert sind, wurde von den Herren Pohle und Dumbser unterschrieben. Herr Dumbser war zu diesem Zeitpunkt der Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG und mit der Weiterentwicklung der Drehgriffschalter der Baureihen Power Grip und Kid Grip beschäftigt.

 

Nachdem die Fichtel & Sachs AG dann mein Werk unberechtigterweise genutzt hatten, indem

sie ihre Drehgriffschalter nach meiner abgelehnten Idee verändert und damit verbessert hatten, war Herr Dumbser immer noch der Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG.

 

Beweis: Schreiben vom 14.07.95 der Fichtel & Sachs AG an mich mit der Unterschrift von Herrn Dumbser.

 

Darin schrieb Herr Dumbser u.A.: „...... Wir haben ferner überlegt, das GM von Ihnen zu erwerben ........“ und weiter: „.....Dieses  (hier war das damals noch bestehende Gebrauchsmuster gemeint) aber kann durch einen Antrag auf Löschung bei der Gebrauchsmusterstelle des Deutschen Patentamtes beseitigt werden, was für Fichtel & Sachs Kosten von etwa DM   1 000,-- erzeugen würde. Dies ist ein Betrag, der auch in Ihre Kasse fließen kann unter der Voraussetzung, dass Sie uns das Gebrauchsmuster übereignen. So können Sie doch noch einen Nutzen aus dem GM ziehen.“

 

Dieses Schreiben war unterschrieben von ppa. Dumbser und i.V. Rottmann.

 

Auch dieses Schreiben lag Herrn Zimmermann vor.

 

Will Herr Zimmermann mir und aller Welt wirklich einreden, dass Herr Dumbser nicht mehr wusste, dass die Schaltdrehgriffänderung von mir stammt und ich ihm und der Fichtel & Sachs AG diese zum Kauf angeboten habe, er dann abgelehnt hat, dann aus plötzlichem Gedächtnisschwund die Schaltdrehgriffänderung doch versehentlich in die Drehgriffschalter Power Grip von Fichtel & Sachs der neuen Generation eingebaut hat. Dieser Version stimmten dann zwar seine Vorgesetzten (siehe die einzelnen Schreiben zu meinen Beschwerden) zu, aber bestimmt sonst niemand. Die große Zeit der Gebrüder Grimm ist lange vorbei.

 

Das ist eindeutig vorsätzlicher Betrug!

 

Die Fichtel & Sachs AG wurde dann mit ihren Drehgriffschaltern der Baureihe Power Grip weltweit Marktführer.

 

Ich habe mir jetzt immer und immer wieder den Schriftverkehr zwischen den einzelnen

Staatsanwaltschaften und mir seit meiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken am 09.12.2002 durchgelesen und komme zu dem Schluss:

 

Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, eine Anmaßung und eine Missachtung der  Aufgaben der Staatsanwaltschaft und auch aller anderen Personen die ich um Hilfe angerufen habe, immer wieder mit einer Lüge zu antworten, indem alle immer noch und nur auf die Begründungen von Herrn Staatsanwalt Zimmermann zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens berufen und behaupten, dass immer noch keine Gegenargumente von mir eingegangen seien, obwohl ich alle diese Begründungspunkte bereits mehrfach widerlegt und dies auch eindeutig bewiesen habe. Aber die Begründungspunkte von Herrn Zimmermann scheinen das Nonplusultra für alle nachfolgenden Personen die diesen Fall bearbeitet (?) haben, zu sein.

 

Ich frage mich allen Ernstes, was der Grund dafür ist, dass die Fichtel & Sachs AG, die nachfolgenden Unternehmen und damit auch alle von mir zur Anzeige gebrachten Personen, geschont werden, wenn für das gleiche Verbrechen jeder „Kleine“ gnadenlos verfolgt und angeklagt wird.

 

Ich verlange – und ich habe ein Recht darauf – eine stichhaltige Begründung, warum gegen diese Unternehmen und Personen nicht ermittelt wird und nicht wieder diese lapidare Floskel, dass die Begründungen von Staatsanwalt Zimmermann alle zutreffen und die Lüge, dass von mir keine Gegenargumente bei den einzelnen Staatsanwaltschaften und dem Ministerium der Justiz in Bayern eingegangen seien.

 

Ich verstehe nicht, wie man solche Argumente vorbringen kann, wo alle neuen Beweise schriftlich vorliegen und damit auch bewiesen ist, dass Sie und alle anderen Personen diese von mir erhalten haben.

 

Warum solche für mich schwerwiegende Lügen von Personen die darauf bedacht sein müssen, ja regelrecht davon leben, Lügen – aber anscheinend nur von anderen Personen – aufzudecken mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder wiederholt werden, kann ich nicht begreifen.

 

Wenn aber die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mit einer nachweislichen Lüge durch Staatsanwälte begründet wird, halte ich das für böswillig und ungesetzlich?

 

Jetzt bleibt noch die Frage, geschah das aus Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit oder aber sogar mit voller Absicht? Den Grund kenne ich nicht.

 

Hier noch eine Aufstellung aller Personen, die auf meine Beschwerden mit dem bereits beschriebenen Text geantwortet haben.

 

31.07.2003 Generalstaatsanwaltschaft Bamberg  Oberstaatsanwalt Dr. Krauß

11.08.2003 Generalstaatsanwaltschaft Bamberg  Oberstaatsanwalt Berner

 

24.09.2003 Bayer. Staatsministerium der Justiz  Sachbearbeiter Dr. Kaczynski

         +

21.10.2003 Ltd. Ministerialrat Dr. Strötz

 

Bayer. Staatskanzlei (Nach Schreiben an Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber

          +        Antwort: Nicht zuständig

Regierungsdirektor Gramm

 

Bundesministerium der Justiz  Antwort: Nicht zuständig  Perdita Kröger

29.12.2003  Der Generalbundesanwalt  Antwort: Nicht zuständig   Millard

15.02.2005  Staatsanwaltschaft Würzburg   Oberstaatsanwalt Wich-Knoten

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg  Oberstaatsanwalt Schmitt L.

 

Bundespräsident Horst Köhler 3 x persönlich angeschrieben  - keine Antwort

 

Bei jedem meiner Anschreiben an o.g. Stellen bzw. Personen habe ich meine Gegenargumente und Beweise gegen die Begründung der Einstellung der Ermittlungen durch Staatsanwalt Zimmermann vom 06.06.2003 genau dargelegt.

 

Es wird immer wieder dazu aufgerufen, dass die Bürger unseres Landes bei Kenntnis eines Verbrechens unter Wahrung der gebotenen Vorsicht einschreiten bzw. die Polizei oder andere dafür zuständige Stellen informieren sollen. Gilt das nur für die so genannten einfachen Bürger und nicht für die Personen, die sogar für die Strafverfolgung bezahlt werden?

 

Manfred Willems                                                  Schiffweiler, den 23.05.2005

Gasstrasse 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

 

Generalstaatsanwalt

Dr. Heinz-Bernd Wabnitz

Wilhelmsplatz 1

 

96047 Bamberg

 

 

Betreff: Meine Anzeige gegen die Fichtel & Sachs AG / Mannesmann Sachs AG und mehrere

                   von mir namentlich benannten Personen. / Mein Schreiben vom 13.05.2005

 

Sehr geehrter Herr Dr. Wabnitz.

 

Aus dem Internet habe ich erfahren, dass Sie der Leiter der Generalbundesanwaltschaft Bamberg sind. Deshalb habe ich mich am 13.05.2005 an Sie gewandt. Dabei habe ich auch eine Antwort von Ihnen erwartet oder zumindest erhofft. Leider habe ich mich getäuscht.

 

Mit meinem Schreiben habe ich Ihnen einige Unterlagen zugeschickt, so dass Sie bereits wissen - wenn Sie diese auch gelesen haben, was ich hoffe - um was es sich in meinem Fall handelt.

 

Zunächst muss ich einmal etwas Grundsätzliches loswerden. Ich habe ein Verbrechen angezeigt. Leider wurde meine Anzeige nicht objektiv bearbeitet und die Ermittlungen unter Angabe sehr fragwürdiger Gründe eingestellt. Diese Gründe habe ich alle widerlegt und dies auch durch Schriftstücke bewiesen. Leider konnte Staatsanwalt Zimmermann nicht zugeben, dass er Fehler gemacht hat. Aber alle nachfolgend von mir in meinen Beschwerden angeschriebene Personen waren dabei nicht besser – anscheinend ist es wichtiger Recht zu behalten als objektiv zu ermitteln. Dass dabei aber andere Personen geschädigt werden spielt dabei offensichtlich keine Rolle mehr. Ich bin der Meinung, man darf nicht stur auf seiner Unfehlbarkeit beharren und dabei andere bereits Geschädigte weiter schädigen, zumal alle Beamte Ihrer Behörde einen Dienst- bzw. Amtseid geschworen haben. So ein Amt darf nicht dazu verführen, persönliche Animositäten zu entwickeln und dabei die Objektivität zu vergessen. Zur Objektivität gehört aber auch evtl. gemachte Fehler einzusehen und zu korrigieren. Besonders darin zeigt sich wahre Größe.

 

Bei einem Eid handelt es sich nicht um ein Gedicht oder einen Reim den man, wie früher in der Kindheit und Schule auswendig lernt und dann, wenn es verlangt wird und bei besonderen

Anlässen aufsagt. Ein Eid , das müssten gerade die Angehörigen Ihrer Behörde wissen, ist eine ernste und ernstzunehmende Angelegenheit. So etwas darf nicht nur als Vorwand für eine besondere Feier oder damit man einen Grund hat eine oder mehrere Flaschen Sekt zu öffnen, missbraucht werden. Ich bitte Sie und Ihre Mitarbeiter sich noch einmal den Wortlaut und besonders den Sinn eines solchen Dienst- oder Amtseides anzusehen und auch danach zu handeln.

 

Eid = feierliche Bekräftigung einer Aussage oder eines Versprechens. Erfolgt vor Gericht in weltl. oder releg. Form durch Nachsprechung einer Eidesformel unter Erheben der rechten Hand. Falsch- oder Meineid wird bestraft.

 

Meineid = (mhd. mein = falsch) wissentlich falsche Eidesleistung = Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Verlust der Ehrenrechte und dauernde Eidesunfähigkeit. Für Verleitung zum Meineid

 

Zuchthaus bis zu 5 Jahren.

 

Amtsträger = StGB § 11 / 2

 

wer nach deutschem Recht

Beamter oder Richter ist

B) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht

 

Ich erwarte Ihre Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

 

Manfred Willems                                                  Schiffweiler, den 27.05.2005

Gasstrasse 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

       66578 Schiffweiler

 

 

Generalstaatsanwalt

Dr. Heinz-Bernd Wabnitz

Wilhelmsplatz 1

 

96047 Bamberg

 

 

Betreff: Meine Anzeige gegen die Fichtel & Sachs AG / Mannesmann Sachs AG und mehrere

                   von mir namentlich benannte Personen. / Meine Schreiben vom 13.05.05 + 23.05.05

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Wabnitz.

 

In der Saarbrücker Zeitung vom 21./22.05.2005 stand der als Kopie beiliegende Artikel.

 

Darüber habe ich mir so meine Gedanken gemacht. Ich nehme nämlich an, dass in diesen mindestens 18 Fällen mit Sicherheit einige Anzeigeerstatter Beschwerde gegen die Einstellung des/der Ermittlungsverfahren ihrer Anzeige betreffend eingelegt haben.

 

Jetzt werde ich diesen Fall einmal, anhand meiner Erlebnisse, durchspielen.

 

Einer, wahrscheinlich aber mehrere Anzeigeerstatter, bei deren berechtigten Anzeigen ein Ermittlungsverfahren abgelehnt wurde, legen Beschwerde ein. Diese Beschwerde kommt dann auf den Schreibtisch eines Oberstaatsanwaltes, der dem Staatsanwalt, der die Einleitung eines  Ermittlungsverfahrens abgelehnt hat, übergeordnet ist. Dieser Oberstaatsanwalt schreibt an den Anzeigeerstatter, jetzt Beschwerdeführer, einen Brief mit etwa dem folgenden Wort-laut: „Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht.“ Wenn damals tatsächlich überprüft worden wäre, wie in dem Schreiben steht, dann wäre der jetzt angeklagte „faule“ Staatsanwalt bereits vor sieben Jahren entlarvt worden. Tatsache ist ja, dass der Tatbestand gegen diesen Staatsanwalt laut der Aussage eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern zutrifft.

 

Also war das schlicht und einfach eine Lüge, denn erst jetzt, vielleicht sogar erst sieben Jahre danach, wurde diese Prüfung vorgenommen, weil eine untergeordnete Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft misstrauisch wurde und nicht, weil der Anzeigenerstatter keine Ruhe gab. Und siehe da, die Beschwerden waren berechtigt, wie sich jetzt – und das in mindestens

18 Fällen – herausstellte. Diese Lüge wurde immer wiederholt und das jedes mal, wenn ein Anzeigeerstatter berechtigte Beschwerde eingelegt hatte und diese mit dem gleichen Wortlaut – also der gleichen Lüge – abgelehnt wurde. Denn der Oberstaatsanwalt der die Beschwerde des Anzeigeerstatters überprüfen sollte, fand es ganz offensichtlich nicht für notwendig, obwohl er dies selbst behauptete getan zu haben, die einschlägigen Vorgänge unter Beiziehung der Akten zu überprüfen, dies auch zu tun. Das war ja in seinen Augen wohl auch nicht notwendig, denn die Anzeige wurde bereits von einem ehrenwerten Staatsanwalt, einem Angehörigen der objektivsten Strafverfolgungsbehörde der Welt, überprüft. Da gab es also ganz offensichtlich noch weitere, wie es in der Zeitung heißt, „faule“ Staatsanwälte, vielleicht sogar Oberstaatsanwälte. Nach meiner Meinung ist dieses Verhalten strafbar und Sie wissen mit Sicherheit den juristischen Namen für diesen Straftatbestand.

 

Wenn jetzt einer oder auch mehrere Anzeigeerstatter sich nicht mit der Ablehnung seiner Beschwerde abfand und immer und immer wieder Beschwerde einlegte, wurde die natürlich mit der immer gleichen Begründung – hier scheint es sich ja um einen Vordruck zu handeln, wo nur noch der Name, das Aktenzeichen, das Datum eingesetzt werden musste – immer wieder abgelehnt. Wenn dann aber der Anzeigeerstatter den Staatsanwälten und Oberstaatsanwälten lästig wurde, bekam er ein Schreiben mit etwa dem folgenden Wortlaut: „ ..... Der oben genannten, als Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft  „X“ vom (Datum) (Aktenzeichen) gebe ich keine Folge, weil die in der angegriffenen Verfügung der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung, dem Ermittlungsverfahren keinen Fortgang zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht. Der vom Beschwerdeführer vorgetragene Sachverhalt oblag in der Vergangenheit mehrerer Prüfungen durch die Staatsanwaltschaft  „X“, die Generalstaatsanwaltschaft „X“ und das „XY“ Staatsministerium der Justiz. Weil erkennbare Ansätze für eine verfolgbare Straftat nicht gegeben sind, muss es mit den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen sein Bewenden haben..... „

 

Danach war Funkstille. Der Beschwerdeführer konnte machen was er wollte, er bekam einfach keine Antwort, obwohl er im Recht war und ist. Aber was kümmert das die Staatsanwälte. Jedes bisherige Schreiben der Staatsanwaltschaften ab der ersten Beschwerde waren zwar erwiesenermaßen nur Lügen, aber die Staatsanwaltschaft hat seine Macht ausgespielt und der Anzeigeerstatter, ein oder mehrere vermutlich durch ein Verbrechen Geschädigter, der/die berechtigterweise auf Hilfe gehofft hatten wurden im Stich gelassen und die Verbrecher wurden geschützt

 

So hat sich das mit Sicherheit bei einigen Anzeigen abgespielt.

 

Sehen Sie die Parallelen zwischen diesen Fällen und meinem Fall?

 

Aber ich frage mich, nachdem ich bereits mehrere Briefe mit dem immer gleichen Wortlaut und auch dann als ich in den Augen der Staatsanwaltschaft lästig wurde, den „letzten“ Brief  dieser Staatsanwaltschaft erhielt und danach logischerweise keine Antwort mehr erhalte, wer bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist noch nicht vorbelastet und befangen, meinen Fall zu überprüfen? Kann ich überhaupt dort noch mit einer objektiven Überprüfung rechnen oder bekomme ich auch jetzt noch weiter die Macht der Unfehlbaren zu spüren?

 

 

Mit freundlichen Grüßen.                                                                                                          Anlage