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Am SA/SO. 21./22. MAI 2005 Stand in der Saarbrücker Zeitung (Zitat): Anklage gegen „faulen“ Staatsanwalt
Schwerin. Die Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern hat einen Neubran-denburger Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt in mindestens 18 Fällen angeklagt. Der 42 Jahre alte Strafverfolger soll über sieben Jahre lang zahlreiche Er-mittlungsverfahren aus nichtigem Grund eingestellt haben, sagte ein Sprecher der General-staatsanwaltschaft am Freitag. In anderen Fällen wies er eine Mitarbeiterin an, die Akten als „angeklagt“ und damit für ihn erledigt in der Registratur verschwinden zu lassen. Erst als die Mitarbeiterin misstrauisch wurde und sich ihrem Vorgesetzten offenbarte, kamen interne Ermittler dem Vorgehen auf die Spur. afp (Zitatende) Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg
Herrn Sachbearbeiter Manfred Willems Frau Stadler Gasstraße 16 66578 Schiffweiler Bitte bei Antwort angeben Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unsere Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum Gz. 13.05. und 23.05.2005 Gz. 1 Zs 582/2004 30. Mai 2005 Sehr geehrter Herr Willems, Ihre Schreiben vom 13.05. und 27.05.2005 sind hier eingegangen. Sie werden nach Überprüfung der Angelegenheit einen Bescheid erhalten. Ich bitte, von weiteren Schreiben bis dahin Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wabnitz Siegel Beglaubigt: (Unterschrift) Tornau Justizangestellte Deutscher Bundestag 11011 Berlin, 08.06.2005 Platz der Republik 1 Pet 4-15-07-421-034552 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) Herrn Manfred Willems Gasstraße 16 66578 Schiffweiler Betr.: Gebrauchsmusterrecht Bezug: Ihr Schreiben vom 27.05.2005 Sehr geehrter Herr Willems, im Auftrag des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herr Dr. Karlheinz Guttmacher, MDB, bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Internet-Nachricht. Ich muss Ihnen aber mitteilen, dass Eingaben ohne Unterschrift nicht behandelt werden können. Die Zuleitung einer Petition über Internet entspricht nicht den Anforderungen des Artikel 17 Grundgesetz, wonach eine Petition schriftlich eingereicht werden muss. Ich bitte Sie deshalb, Ihre als Anlage beigefügte Internet-Nachricht zu unterschreiben und zurückzu-senden. Im Übrigen weise ich auf Folgendes hin: Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, Handlungen und Unterlassungen von Behörden und anderen Verwaltungsstellen des Bundes zu prüfen. Der Petitionsausschuss ist auch zuständig für die Behandlung von Bitten zur Gesetzgebung des Bundes. Sollte es sich bei Ihrer Eingabe um eine Beschwerde über eine Behörde handeln, die der Aufsicht eines Landes unterliegt, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Landesparlament zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Unterschrift) (Birgit Neulen) Manfred Willems Schiffweiler, den 25.06.2005 Gasstrasse 16 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de E-Mail: willems41@web.de 66578 Schiffweiler Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Betreff: Pet 4-15-07-421-034552 / Mein Schreiben vom 27.05.2005 Ihre Antwort vom 08.06.2005 Sehr geehrte Damen und Herren. In der Anlage sende ich Ihnen mein o.g. Schreiben unterschrieben zurück. Ich kämpfe jetzt bereits seit über elf Jahren in unserem ach so gerechten Deutschland, wo doch jeder sehr gerne helfen und für Gerechtigkeit sorgen würde, wenn er zuständig wäre, um mein Recht. Dabei habe ich festgestellt, dass das Recht in Deutschland immer auf der Seite des Kapitals anzutreffen ist. Von diesen über elf Jahren kämpfe ich fast drei Jahre darum, dass die Staatsanwaltschaft objektiv, wie das ihre Aufgabe und Pflicht ist, gegen verschiedene von mir namentlich benannte Unternehmen und Personen (in den beiliegenden Schreiben vom 27.02.2003 und 06.06.2003 sind die Namen aufgelistet) wegen Betrug Diebstahl geistigen Eigentums Nichteinhaltung eines mündlichen Kaufvertrages Verstoß gegen das Urhebergesetz ermittelt. Aber bisher war niemand – das ist kein Witz – dieser Behörde in der Lage meine Schreiben intensiv, aufmerksam und wortgetreu zu lesen. Seit Erstattung meiner Anzeige habe ich nie und bei keiner Staatsanwaltschaft, wie das von verschiedenen Stellen der Staatsanwaltschaft immer und immer wieder behauptet wurde und immer noch wird, Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Gebrauchsmusterrecht oder –gesetz erstattet. Mit diesem von Staatsanwalt Zimmermann von der Staatsanwaltschaft Würzburg verfälschten Anzeigegrund hat sich dieser Staatsanwalt selbst eine Möglichkeit (aus welchem Grund auch immer) geschaffen, das Ermittlungsverfahren einzustellen bzw. überhaupt nicht in Gang zu setzen, zum Vorteil der Täter und zum Nachteil des durch Verbrechen bereits Geschädigten. Denn mein Gebrauchsmuster aus dem Jahre 1994 war bereits, nachdem dies vom Patentamt in der ersten Verhandlung bestätigt wurde, gelöscht worden. Das steht aber bereits alles in den beiliegenden Schreiben. Allerdings bin und bleibe ich der Urheber der in meinen beiliegenden Schreiben beschriebenen „Schaltdrehgriffänderung“, was auch bisher von niemand bezweifelt wurde. Mittlerweile kämpfe ich als ein durch Verbrechen Geschädigter gegen die zur Strafverfolgung bei Verbrechen berufenen und verpflichteten staatliche Behörde Staatsanwaltschaft. Deshalb habe ich bereits mehrere Beschwerden eingereicht und darin meine Anschuldigung gegen alle beteiligten Personen um folgende Punkte erweitert Verfälschung des Anzeigegrundes zu meinem Nachteil Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Außerdem verlange ich von den von mir zur Anzeige gebrachten Unternehmen und Personen den bei Nutzung meiner beschriebenen Schaltdrehgriffänderung ausgehandelten Betrag von 20 Pfennig – jetzt Gegenwert in Euro – pro verkauften Drehgriffschalter. Dieser Betrag hat sich seither nicht mehr verändert, obwohl die Gegenseite die Behauptung aufgestellt hat, meine Forderungen würden immer unverschämter werden. Es stimmt, dass der mir zuste-hende Endbetrag sich mit jedem verkauften Drehgriffschalter unter Nutzung meiner Schalt-drehgriffänderung automatisch erhöht. Aber damit erhöht sich auch der Umsatz und Gewinn der Unternehmen Fichtel & Sachs AG, Mannesmann Sachs AG und SRAM: Alle die von mir in meiner Anzeige namentlich benannten Personen waren bei den von mir ebenfalls zur Anzeige gebrachten Unternehmen beschäftigt und haben für ihre geleistete Ar-beit den entsprechenden Lohn, Gehalt, Vergütung oder wie immer das genannt werden kann, erhalten. Aber genau diese Personen haben dabei mitgeholfen, mir den mir zustehenden und zugesagten Lohn für die von mir geleistete Arbeit, vorzuenthalten. Dabei wurden diese Unter-nehmen durch meine Arbeit, mein Werk, die von mir zur Serienreife entwickelte „Schalt-drehgriffänderung“, weltweit Marktführer bei den Fahrraddrehgriffschaltern und haben dadurch Millionenumsätze und Millionengewinne erwirtschaftet. Aber auch alle nachfolgend von mir in meinen Beschwerden um Hilfe angerufenen Stellen und damit auch Personen deren Aufgabe es ist in jedem Fall wenigstens – das ist das Min-deste - genau zu überprüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist, die dies aber nachweislich nicht getan haben, werde ich strafrechtlich belangen. Diese Personen haben sich der Mittäter-schaft in allen von mir zur Anzeige gebrachten Vergehen schuldig gemacht. Jetzt muss ich noch zu Ihrem mir vorliegenden Schreiben kommen. Auch hier fällt mir auf, dass niemand bei Ihnen meine Schreiben aufmerksam gelesen haben kann. Das Gleiche, was ich oben bei den Ausführungen zur Verfälschung meines Anzeigegrundes durch Staatsanwalt Zimmermann angeprangert habe, wurde auch von Ihnen praktiziert. Wenn Sie mein Schreiben aufmerksam gelesen hätten, dürfte nicht als Betreff auf Ihrem Schreiben Gebrauchsmuster-recht stehen. Das Warum brauche ich wohl nicht mehr zu erläutern? Allerdings frage ich mich jetzt: Wie ernst wird meine Eingabe überhaupt genommen wenn sie noch nicht einmal richtig gelesen wird und kommt dann vielleicht auch ein Schreiben von Ihnen mit einer der folgenden Begründungen: Abgelehnt das Gebrauchsmuster ist bereits gelöscht Nicht zuständig. Ich habe in den letzten elf Jahren viele solcher Schreiben bekommen. Also wie gesagt, nachdem ich jetzt weiß wie aufmerksam mein Fall behandelt wird, sind meine Erwartungen nicht sehr hoch. Aber eins steht fest: Ich gebe nicht auf. Sollten Sie noch Unterlagen benötigen, melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen Manfred Willems Schiffweiler, den 01.07.2005 Gasstrasse 16 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de E-Mail: willems41@web.de 66578 Schiffweiler Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg Herrn Dr. Wabnitz 96045 Bamberg - Betreff: Ihre Zeichen Gz. 1 Zs 582/2004 Meine Schreiben vom 13.05. / 23.05. + 27.05.2005 Ihr Schreiben vom 30.05.2005 Sehr geehrte Herr Dr. Wabnitz. In Ihrer Antwort vom 30.05.2005 schrieben Sie: „Ihre Schreiben vom 13.05., 23.05. und 27.05.2005 sind hier eingegangen. Sie werden nach Überprüfung der Angelegenheit einen Bescheid erhalten. Ich bitte, von weiteren Schreiben bis dahin Abstand zu nehmen.“ Jetzt warte ich immer noch auf einen Bescheid, während ich mich frage, was muss eigentlich noch in dieser Angelegenheit überprüft werden? Bereits bei meiner Anzeige bei der Staatsan-waltschaft am 09.12.2002 habe ich nur belegte und bewiesene Tatsachen angeführt. Diese Tatsachen wurden von allen Personen, die sich (angeblich) mit meinem Fall beschäftigt haben und wie es immer heißt: „wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht“. Man muss sich nur an die Tatsachen halten! Die Tatsache, dass bereits ganz am Anfang meiner durch Unterlagen belegten und bewiesenen Anzeige mein Anzeigegrund wissentlich verfälscht, die Tatsachen verdreht und damit durch falsche Behauptungen und Auslegung der Rechtslage, die Ablehnungsgründe manipuliert wurden, um einen handfesten Grund zu haben (warum auch immer?)das Ermittlungsverfahren einzustellen, oder sogar überhaupt nicht einzuleiten, wurde einfach übergangen. Ich jedenfalls habe seit dem 09.12.2002 nie die Tatsachen verändert. Ich habe es nämlich nicht notwendig zu lügen. Tatsachen lassen sich nämlich nicht ändern, sondern höchstens verdrehen. Dann sind die Tatsachen aber nicht mehr wahr. Da Ihre Antwort so lange auf sich warten läßt, drängt sich mir der Gedanke auf, dass auch diesmal wieder das Ziel im Vordergrund steht: Wie kommt die Staatsanwaltschaft heil und ohne Gesichtsverlust aus dieser Sache heraus? Ich hoffe aber, dass die Objektivität bei Ihrer staatlichen Behörde, die zur Strafverfolgung berufen und verpflichtet ist und deren Beamte sich dazu durch Dienst- bzw. Amteid verpflich-tet haben, im Vordergrund stehen. Mit freundlichen Grüßen. Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg Herrn Sachbearbeiter Manfred Willems Frau Stadler Gasstraße 16 66578 Schiffweiler Bitte bei Antwort angeben Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum Gz. : 13.05.05, 23.05.05, Gz 1 Zs 582/2005 08.07.2005 27.05.05, 01.07.05 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren 153 Js 5910/03 und 153 Js 12942/03 Staatsanwaltschaft Würzburg hier: Eingabe vom 13.05.2005 Sehr geehrter Herr Willems, zu Ihrer Eingabe vom 13.05.2005 teile ich Ihnen in der gebotenen Kürze folgendes mit: Den Bescheiden, die Ihnen meine Behörde in dieser Angelegenheit auf Ihre Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft Würzburg in den Verfahren 153 Js 5910/03 und 153 Js 12942/03 bisher mitgeteilt hat, habe ich nichts hinzuzufügen. Die Bescheide vom 31.07.2003 – 3 Zs 657/03 – und vom 11.08.2003 – 3 Zs 687/03 wurden vom Bayer. Staats-ministerium der Justiz am 24.09.2003 als zutreffend bestätigt – Gz.:II-9270/03. Dass die Staatsanwaltschaft Würzburg Ihre Anzeige auch unter dem rechtlichen Aspekt „Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz“ bearbeitet hat, war keine Strafvereitelung oder Beihilfe zu einer Straftat, wie Sie ausführen. Dies entsprach vielmehr der Aufgabe der Staats-anwaltschaft zur Ermittlung von Amts wegen. Dass die Staatsanwaltschaft Würzburg Ihre An-zeige auch unter dem rechtlichen Aspekt „Betrug“ zu Ihrem Nachteil überprüft hat, ergibt sich aus den Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 04.06.2003 (153 Js 5910/03 und vom 22.07.2003 (153 Js 12942/03). Die Staatsanwaltschaft Würzburg musste sich nicht mit jedem Vortrag Ihrerseits hierzu auseinandersetzen, sondern nur mit dem rechtlich relevanten. Ihren rechtlich relevanten Vortrag hat die Staatsanwaltschaft Würzburg in ihren Verfügungen berücksichtigt, ebenso wie meine Behörde in den ergangenen Bescheiden. Welche Formulierungen eine Behörde für ihre Schreiben verwendet, ist Sache der Behörde. Wenn Sie die Richtigkeit dieser Bescheide in Zweifel ziehen, bleibt Ihnen das unbenommen. Sie haben insoweit auch bisher zahlreiche rechtliche Schritte unternommen, die Sie in Ihren Eingaben selbst auflisten. Soweit Sie Ausführungen von Oberstaatsanwalt L. Schmitt in dem Bescheid vom 09.03.2005 – 3 Zs 235/05 – als „größte Lüge“, somit ihn als Lügner bezeichnen, weise ich dies entschie-den zurück. Für ein dienstaufsichtliches Vorgehen gegen Oberstaatsanwalt L. Schmitt sehe ich keinerlei Anlass. Soweit diverse Schreiben Ihrerseits nach dem Bescheid vom 09.03.2005 nicht mehr beant-wortet wurden, darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwalt-schaft ist, Schreiben |
