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und die Verbesserung und Vereinfachung welche sich, in diesem Fall beim Schaltzugwechsel zeigt, gemeint.

 

Durch die Beschreibung, zeichnerische Darstellung, die Herstellung einer plastischen Darstellung – zwei von mir abgeänderte und damit verbesserte Sachs Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip – habe ich mein technisches Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Die beiden von mir abgeänderten Sachs-Drehgriffschalter waren somit zu diesem Zeitpunkt weltweit die beiden einzigen Sachs-Drehgriffschalter der Baureihe „Power Grip“, die man nicht mehr demontieren muss, um den Schaltzug zu wechseln.

 

Dieses wissenschaftlich technische Werk ist meine

 

Persönliche geistige Schöpfung!

 

Ó Copyright 1994 Manfred Willems 66578 Schiffweiler                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

Meine Anzeige wegen:

                                 

                                Betrug

                                  Diebstahl geistigen Eigentums

                                  Sittenwidrigen Verhaltens

                                  Nichteinhalten eines mündlichen Vertrages

                                  Verstoß gegen das Urhebergesetz

 

Gegen:

 

                                  Fichtel & Sachs AG Schweinfurt

                                  Mannesmann Sachs AG

                                  Dr.-Ing. Roland Mecklinger Vorstandsvorsitzender der Fichtel & Sachs AG

                                  Dr.-Ing. Harald Klotzbach Vorstandsvorsitzender der Mannesmann Sachs AG

                                  Firma SRAM

                                  Herrn Erich Zeitler

                                  Herrn Waldmann

                                  Herrn Dumbser

                                  Herrn Pohle

                                  Herrn Lemmens

                                  Herrn Stobbe

                                  Herrn Rottmann

                                  Herrn Schulz

                                  Frau Sonja Güldner

 

halte ich in allen Punkten aufrecht.

 

Dies werde ich auch nachfolgend so beweisen, dass dies jeder, egal ob:

 

Grundschüler, Auszubildender, Arbeiter, Angestellter Rentner, Hausfrau, Journalist,

Redakteur, Ingenieur, Manager, Polizist usw.,

 

aber auch Politiker, wie Abgeordneter, Ministerialrat, Minister, Regierungsangestellter, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Bundespräsident usw.

 

aber auch, oder hier ganz besonders, die Personen, die durch ihr langjähriges Jurastudium ein besonders ausgeprägtes Rechtsempfinden haben sollten wie: Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Generalstaatsanwälte, Richter usw.

 

versteht. Denn ich glaube, dass diese Erklärung notwendig ist.

 

Obwohl ich diese meine Gründe für meine Anzeige und die Beweise, wie mir sogar bereits von Ihnen mit den Worten - Die in Ihren zahlreichen Schreiben oftmals wiederholten Argu-mente vermögen die Gründe für die Einstellungen der Ermittlungsverfahren der Staatsan-waltschaft Würzburg nicht zu entkräften - bereits zig-mal wiederholt habe, wollen einige Personen dies aber immer noch nicht wahrhaben oder haben meine Ausführungen nicht verstanden oder sogar nicht gelesen.

 

Bisher stand in allen Schreiben nur, dass Staatsanwalt Zimmermann in seinem Schreiben vom 06.06.2003 in welchem er mir mitgeteilt hat, dass er das Ermittlungsverfahren gegen die von mir vorgenannten Firmen und Personen eingestellt hat, vollkommen, ohne Wenn und Aber, in Ordnung sei. Näheres stand nie in diesen Schreiben. Deshalb habe ich berechtigte Zweifel, dass die Personen welche meine Beschwerden abgelehnt haben, meine durch Beweise unterlegten Begründungen überhaupt gelesen haben. Aber alle diese Personen haben einen Eid auf das Grundgesetz geschworen, dass sie immer und in jedem Fall objektiv ermitteln würden.

 

Ich habe schon lange den Eindruck, und der verstärkt sich immer mehr, dass jedes Schreiben, welches ich nach dem Schreiben von Herrn Staatsanwalt Zimmermann von der Staatsanwalt-schaft Würzburg erhalten habe, dazu dient diesen Herrn,aus welchem Grund auch immer, aus der Schußlinie zu bekommen. Aber auf dieses Schreiben gehe ich später noch näher ein.

 

Jetzt werde ich noch einmal näher auf die Entstehung meiner „Schaltdrehgriffänderung“ und die Entwicklung dieses Werkes durch mich bis zur Serienreife, eingehen.

 

Nachdem ich meine „Schaltdrehgriffänderung“, wie oben beschrieben entwickelt hatte, habe ich diese beim Deutschen Patentamt in München gegen unberechtigte Benutzung durch Betrüger schützen lassen. (Damals hatte ich noch Vertrauen in das Deutsche Patentamt und die Deutsche Justiz). Aber diese Patentanmeldung war im Nachhinein betrachtet überhaupt nicht notwendig. Ich  habe nämlich meine „Schaltdrehgriffänderung“ Herrn Erich Zeitler Verkaufsleiter der Fichtel & Sachs AG im Beisein der Zeugen:

 

Herrn Alfred Strauch Junior

Herrn Peter Kaiwesch

Herrn Günter Keller

Herrn Raimond Getrey

Herrn Peter Kranz

(alle beschäftigt bei der Firma Alfred Strauch GmbH Saarbücken) und

Herrn Waldmann (von der Fichtel & Sachs AG)

 

für 20 Pfennig pro Griff zur Nutzung angeboten.

 

Dabei habe ich aber Herrn Zeitler unmißverständlich klargemacht, dass mir eine Verbes-serung an den Drehgriffschaltern Power Grip der Fichtel & Sachs AG mit dem Ergebnis, dass man diese Drehgriffschalter nicht mehr demontieren muss, wenn man den Schaltzug wechselt, gelungen ist. Einzelheiten, wie die Verbesserung aber genau aussieht würde ich aber erst erläutern, wenn ich von ihm die Zusage habe, dass die Fichtel & Sachs AG mir Lizenzgebühr zahlen würde wenn meine Verbesserung von der Fichtel & Sachs AG verwirklicht würde.

 

Herr Zeitler hat mir dann die feste Zusage im Beisein der o.g. Zeugen mit den Worten: „Wenn die Fichtel & Sachs AG Verbesserungsvorschläge verwirklicht, zahlen wir auch dafür. Das ist bei uns ganz selbstverständlich“, gegeben.

 

Damit kam bereits ein mündlicher Vertrag zustande.

 

Neben schriftlichen sind auch mündliche Verträge verbindlich.

 

Jetzt komme ich zunächst zu dem Begriff „Betrug“.

 

Im StGB ist der Begriff genau definiert.

 

Im § 263 StGB steht unter Betrug

 

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vor-spiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

 

Sogar im „Witte Kinderlexikon“ steht, dass auch jedes Kind es versteht:

 

„Betrug – eine unehrliche Handlung, durch die ein Mensch getäuscht und geschädigt wird“.

 

Damit soll jedes Kind verstehen, wann es sich um Betrug handelt und dass man das nicht darf.

 

Zu dem Anzeigegrund „Betrug“ hat Herr Zimmermann auch eine erstaunliche Stellungnahme in seinem Ablehnungsschreiben. Hier steht: „ ..................Betrug wäre allenfalls denkbar, wenn der Beschuldigte Zeitler der dem Anzeigeerstatter eine Entlohnung für seine Verbesse-rung versprochen haben soll, bei Abgabe dieser Zusage bereits vorhatte, diese Zusage nicht

einzuhalten. Dies ist jedoch nicht nachweisbar. Sollte der Beschuldigte Zeitler die Zusage

jedoch ernst gemeint haben und erst später zu einem Sinneswandel gekommen sein, liegt keine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB vor.“

 

Obwohl die o.g. Zeugen anwesend waren, als Herr Zeitler mir die Entlohnung von 20 Pfennig pro Griff zusgesagt hatte, wäre es doch vielleicht möglich, dass Herr Zeitler diese Zusage

nicht ernst gemeint hat. Das ist in meinen Augen auch Betrug oder zumindest ein Versuch. Aber der ist anscheinend nicht strafbar. Diese Zeugen wurden übrigens auch nicht zu diesem Fall gehört. Deren Aussagen hätten wahrscheinlich auch das Bild, das sich Herr Zimmermann für seine Begründung zurechtgelegt hat, gestört. Staatsanwalt Zimmermann hatte die gleichen Unterlagen, nämlich den gesamten bis zum Datum 06.06.2003 auf einer CD gespeicherten,

bisherigen Schriftverkehr zu diesem Fall vorliegen. Also lagen ihm auch die von mir nachfol-gend genannten Beweise für einen vorsätzlichen Betrug vor.

 

Wenn eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeht, ist sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft durch den abgelegten Eid als auch durch das Grundgesetz ver-pflichtet, jeder Spur nachzugehen, vor allem evtl. Zeugen anzuhören. Die von mir namentlich angegebenen Zeugen wurden bis heute noch nicht einmal zu diesem Fall befragt.

 

Jetzt gehe ich auf meinen Anzeigegrund „Betrug“ ein und werde dies beweisen.

 

Herr Dumbser war der Leiter der technischen Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG. In dieser Funktion war er auch für die Veränderung, Verbesserung, und  Weiterentwicklung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip, bei denen bereits seit Jahren der große Nach-teil beim Schaltzugwechsel bekannt war, zuständig.  Die Entwicklungsingenieure unter der Leitung von Herrn Dumbser bekamen dieses seit Jahren bekannte Problem nicht in den Griff.

 

Am 08.03.94 veranstaltete die Fichtel & Sachs AG in einem Saal im Flughafengelände Frankfurt ihre Produktpräsentation der Sachs-Neuheiten. Ich war ebenfalls unter den Teilnehmern und suchte den Kontakt zu der Geschäftsführung und hier ganz besonders zu Herrn Dumbser. Es kam auch zu einem kurzen Gespräch, in dem mir zugesagt wurde, dass mein Drehgriffschalter mit meiner „Schaltdrehgriffänderung“ noch näher untersucht würde und er sich mit mir in Verbindung setzen würde.

 

Am 22.03.1994 schrieb mir dann die Fichtel & Sachs AG den folgenden Brief:

 

 

Fichtel & Sachs AG                                                                                                  Schweinfurt, 22.03.1994

 

 

Sehr geehrter Herr Willems,

 

für Ihr Schreiben vom 11.03.1994, mit welchem Sie uns Ihre Patentanmeldung P 44 06 437.3 anbieten, möchten wir uns recht herzlich bedanken.

 

Wie Herr Dumbser bereits in Frankfurt zum Ausdruck brachte, betrachten wir Ihre Anmeldung als eine gute Idee.

 

Unsere Marketing-Abteilung bemängelt jedoch die Öffnung bzw. die Verschlusskappe, die sich direkt im Blickfeld befindet.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesmal auf Ihr Angebot nicht zurückgreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fichtel & Sachs AG

Geschäftsbereich

Zweiradtechnik

(Unterschrift)                                                                             (Unterschrift)

E. Pohle                                                                      ppa. Dumbser

 

Wie Sie sehen, hat Herr Dumbser diesen Brief selbst unterschrieben. Also wusste er als Leiter der technischen Entwicklungsabteilung, von dem langjährigen Problem bei den Drehgriff-schaltern der Baureihe Power Grip, was er mir auch in dem o.g. Gespräch und dann auch in diesem Schreiben ganz eindeutig bestätigt hat. Außerdem hat er noch eindeutig bestätigt, dass  die Idee der Änderung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip von Fichtel & Sachs, mit dem Ergebnis, dass man diese danach nicht mehr wie vorher komplett demontieren muss, wenn man den Schaltzug wechselt,

 

mein Werk

eine gute Idee

mein Lizenzangebot an die Fichtel & Sachs AG ist.

und ich der alleinige Urheber dieser „Schaltdrehgriffänderung“ bin.

 

Weil aber die Öffnung zum Wechseln des Schaltzuges und die Verschlusskappe sich im Blickfeld des Fahrers befindet wurde mein Angebot abgelehnt. Mit der Aussage: „..... dass wir

diesmal auf Ihr Angebot nicht zurückgreifen.“ in dem gleichen Schreiben hat Herr Dumbser

aber auch bestätigt, dass sie offen lassen, ob sie doch noch auf mein Angebot zurückgreifen werden.  Hier begann bereits der vorsätzliche Betrug. Denn die Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG unter der Leitung von Herrn Dumbser war gerade dabei, die Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip technisch zu über arbeiten.

 

Da kam ihm meine „Schaltdrehgriffänderung gerade recht. Nur bezahlen wollte er nichts.

 

Bei der Produktpräsentation 95/96 der Fichtel & Sachs AG am 07.03.95 in Frankfurt wurden auch die Schaltdrehgriffe vorgestellt. Dabei wurde voller Stolz auf eine Verbesserung hinge-wiesen, das „Kabel-Quick-Release“. Damit ist es möglich den Schaltzug in wenigen Sekun-den auszuwechseln, ohne den Schaltdrehgriff zu demontieren. Ich staunte nicht schlecht, denn dies war genau meine „Schaltdrehgriffänderung“ welche nach Aussage der Technikabteilung von Fichtel & Sachs AG unter der Leitung von Herrn Dumbser vor einem Jahr für die Dreh-griffschalter der Baureihe Power Grip nicht geeignet war, weil die Öffnung bzw. die Ver-schlusskappe, sich direkt im Blickfeld befindet. Dies wurde von Herrn Dumbser unter-schrieben. Aber, wer sich die von mir an Herrn Zimmermann geschickten (wie heißt es noch?) einschlägigen Vorgänge unter Beiziehung der Akten überprüft, wird feststellen (dazu muss man kein Techniker sein), dass die Zugseilwechselöffnung bei den Drehgriffschaltern der neuen Generation der Baureihe Power Grip der Fichtel & Sachs AG und bei meiner „Schaltdrehgriffänderung“ sich genau an der gleichen Stelle befinden. An einer anderen Stelle würde der Schaltzugwechsel auch nicht funktionieren. Das wäre dann witzlos. Oder?

 

Jetzt wieder zurück zum Beweis des vorsätzlichen Betrugs.

 

Ein weiterer Brief der Fichtel & Sachs AG datierte vom 14.07.95, also lange nach der Produktpräsentation, in welcher die Drehgriffschalter Power Grip der neuen Generation mit

der „Schaltdrehgriffänderung“ deren Urheber ich bin, in der mir folgendes Angebot gemacht wurde:

 

„Drehgriffschalter mit Kabel-Quick-Release“

 

........ Wir haben ferner überlegt, das GM von Ihnen zu erwerben ........

 

....... Für einen Fachmann, der die alten S & F-Huret-Schalter kennt, war die Lösung dieser   Aufgabe ein Leichtes......... (Offenbar gab es bei Fichtel & Sachs keine Fachmänner, sonst wären diese selbst auf die Idee gekommen)

 

......... durch einen Antrag auf Löschung bei der Gebrauchsmusterstelle des Deutschen Patentamtes .........was für die S & F AG Kosten von etwa DM 1000,-- erzeugen würde........

(Aber ich wollte die vorab vereinbarten 20,-- Pfennig pro Griff)

 

......... Dies ist der Betrag, der auch in Ihre Kasse fließen kann unter der Voraussetzung, dass Sie uns das Gebrauchsmuster übereignen. So könnten Sie doch noch einen Nutzen aus dem GM ziehen............ (Die Fichtel & Sachs AG wollte tatsächlich mein unbrauchbares GM kaufen)

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

S & F AG

 

Unterschrift    ppa. Dumbser     i.V. Rottmann

 

Wie Sie sehen, war Herr Dumbser auch am 14.07.95 immer noch der technische Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG und immer noch mit der Entwicklung der Drehgriffschalter Power Grip vertraut und beschäftigt.

 

Das war also der gleiche Herr Dumbser, der Leiter der Entwicklungsabteilung der Drehgriff-schalter von Fichtel & Sachs AG, der meine „Schaltdrehgriffänderung“ zuerst gut befand, dann abgelehnt hat und sie dann doch in den Drehgriffschaltern Power Grip der neuen Gene-ration einbaute und danach immer noch der Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG war.

 

Mittlerweile ging es der Fichtel & Sachs AG nicht mehr um mein Gebrauchsmuster, welches inzwischen in einer Berufungsverhandlung gelöscht wurde, nachdem ich den ersten Prozeß gewonnen hatte und die Berufungsverhandlung aus finanziellen und gesundheitlichen Grün-den noch nicht einmal besuchen konnte. Ich bin und bleibe der Urheber der o.g. Idee, die ich auch zur Serienreife entwickelt habe.

 

Wenn Staatsanwalt Zimmermann und dann auch alle nachfolgenden Personen, die bei meinen Beschwerden (Zitat) „die einschlägigen Vorgänge unter Beiziehung der Akten“, wie alle

schreiben, tatsächlich überprüft hätten, müßte eigentlich irgendjemandem aufgefallen sein, dass Herr Dumbser nie die Absicht hatte mir meinen zustehenden Lohn zu zahlen.

 

Das ist eindeutig vorsätzlicher Betrug.

 

Wie schreibt Herr Zimmermann? (von mir abgeändert)

 

„ ...... Betrug wäre allenfalls denkbar, wenn der Beschuldigte Zeitler (Dumbser) der dem Anzeigeerstatter eine Entlohnung (mündlichen Kaufvertrag angeboten und dann gekündigt hat) für seine Verbesserung versprochen haben soll, bei Abgabe dieser Zusage bereits vorhatte, diese Zusage nicht einzuhalten....... „

 

Jetzt muss ich noch auf Ihr Schreiben näher eingehen. 

 

Der Satz: „Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Staatsanwaltschaft und auch des Bayerischen Staatsministerium der Justiz lässt es nicht zu, sich in den Einstellungsverfü-gungen und Bescheiden auf Aufsichtsbeschwerden mit sämtlichen nicht relevanten Vorbringen im Einzelnen schriftlich auseinanderzusetzen.“ bringt mich auf die Palme.

 

Wenn Sie so Ihre Arbeit sehen, wundert es mich auch nicht, dass es immer wieder bei den Absagen der Beschwerden lapidar heißt: „Ich habe die einschlägigen Vorgänge anhand der mir vorgelegten Akten überprüft. Dabei hat sich kein Anlass zu einer dienstaufsichtlichen Beanstandung ergeben.“

 

Das sehe ich so, dass Sie und alle Ihre Vorgänger in dieser Angelegenheit, die Beschwerden überhaupt