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Aber von vorne: Am 09.12.2002 habe ich, ein durch Verbrechen erheblich geschädigter Bundesbürger, bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, in der Hoffnung auf Hilfe, Anzeige gegen die Täter erstattet. Dabei habe ich auf eine objektive Ermittlung gegen die Täter gehofft. Meiner Anzeige habe ich auf einer CD den kompletten lückenlosen Schriftverkehr in diesem Fall seit Februar 1994 beigelegt. Ich blieb also immer genau bei der Wahrheit. Von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde meine Anzeige dann über die Staatsanwalt- schaft Schweinfurt zur Staatsanwaltschaft Würzburg weitergeleitet. Von dem dortigen Staatsanwalt Zimmermann wurde dann mit Schreiben vom 06.06.2003 die Ermittlungen gegen die Täter eingestellt. Als einer der Hauptgründe wurde angegeben, dass kein Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz vorliegt, da mein Gebrauchsmuster bereits, nachdem es in der ersten Verhandlung vor dem Patentgericht bestätigt wurde, dann aber in der Berufungsverhandlung, gelöscht wurde. Aber genau das wusste mit Sicherheit keiner besser als ich. Deshalb habe ich auch nie Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz gestellt. Ich habe sofort, bereits am 28.03.2003, nachdem Staatsanwalt Zimmermann in seinem ersten Schreiben an mich, am 23.03.2003 und weiter immer wieder klargestellt, dass dieser Punkt, den er eigenmächtig konstruiert hatte, nicht von mir zur Anzeige gebracht wurde und auch nicht für diesen Fall relevant ist. Auch bei allen nachfolgenden Stellen und Bearbeitern meiner Beschwerden habe ich das klargestellt. Ich frage mich, warum hat Herr Zimmermann ohne ersichtlichen Grund einen solchen nicht relevanten Grund konstruiert. Darüber habe ich mir Gedanken gemacht und eine Theorie entwickelt. Obwohl der Grund nicht ersichtlich ist, bleibt er aber doch für Herrn Zimmermann wichtig, denn er wurde bis heute immer noch nicht gestrichen. Wer hat aber einen Vorteil davon, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird? In erster Linie die von mir zur Anzeige gebrachten Unternehmen und Personen. Aber was hat Herr Zimmermann davon, weil der immer noch daran festhält? Aber wie gesagt, das ist nur so meine eigene Theorie. Ich finde aber, dass es einer Ermittlung wert sein sollte. Ich frage mich nur wer soll diese Ermittlung objektiv durch führen? In die Justiz in Bayern habe ich keinerlei Vertrauen mehr. Für die Fichtel & Sachs AG und auch für mich ging es um sehr viel Geld. Bereits 1997 hatte die Fichtel & Sachs AG über 20 Millionen dieser Griffe unter Verwendung meiner „Schalt-drehgriffänderung“ verkauft. Ich hatte 20 Pfennig pro Griff bei Nutzung meiner „Schaltdreh-griffänderung“ ausgehandelt. Diese Griffe werden heute noch verkauft. Muss ich noch mehr sagen? Auch alle weiteren Gründe die lt. Herrn Zimmermann zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben, wurden von mir widerlegt und anhand des bisherigen Schriftverkehrs, der wie bereits bekannt ist, Herrn Zimmermann als CD vorlag, bewiesen. Außerdem wurde keiner der von mir namentlich benannten Zeugen zu diesem Fall gehört. Weiter ging niemand der Personen, von den Staatsanwaltschaften Würzburg, Bamberg und auch vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz die meine Beschwerden (angeblich so steht es wenigstens in deren Schreiben) unter Beiziehung der Akten bearbeitet und überprüft hatten, auch nur mit einem Wort auf meine bewiesenen Gegenargumente ein. Im Gegenteil, die allgemeine Geschäftsbelastung läßt es nicht zu sich mit dem Vorbringen im Einzelnen auseinanderzusetzen, hieß es einmal. In den Schreiben der verschiedenen Stellen, die sich mit meinen Beschwerden befassen sollten steht dann immer wieder, dass die von Staatsanwalt Zimmermann getroffene Entscheidung dem Ermittlungsverfahren keinen Fortgang zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht, da dies in der Vergangenheit bereits mehrfach überprüft worden wäre. Das bedeutet also Folgendes: Staatsanwalt Zimmermann konstruiert einen Anzeigegrund, der von mir nicht zur Anzeige gebracht wurde und auch mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun hat. Ich habe Beschwerde gegen dieses Vorgehen eingelegt und auch alle anderen Ablehnungs-gründe widerlegt und dies auch anhand des bisherigen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit seit Anfang Februar 1994 bewiesen. Diesen kompletten Schriftverkehr hatte ich der Staatsan-waltschaft auf einer CD zur Verfügung gestellt. Diese CD wurde mir mit Schreiben vom 10.06.2003 von der Staatsanwaltschaft Würzburg zurückgesandt. Damit war die Staatsanwalt-schaft Würzburg und alle nachfolgenden Stellen nicht mehr im Besitz des bisherigen Schrift-verkehrs und konnten auch den Werdegang nicht mehr anhand dieser Beweise überprüfen. In den nachfolgenden Schreiben als Antwort auf meine jeweilige Beschwerde nimmt der Bearbeiter dann jeweils Bezug auf seinen Vorgänger ohne auch nur mit einem Wort auf meine Gegenbeweise einzugehen. Der Vorgänger war ja dann immer ein Oberstaatsanwalt, Ministerialrat usw. also ein ehrenwerter Jurist. Der Kollege wird schon recht haben. Ich kenne zwar nicht die Gründe für das Verhalten der Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Regierungs-räte, Ministerialräte usw., aber so viel zur Objektivität dieser Personen. Aber noch schlimmer finde ich, wenn diese Personen nicht mehr weiter wissen, mir einfach drohen, dass sie nicht mehr antworten. Ich wurde betrogen und bestohlen. Deshalb verlange ich, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist, zumindest eine objektive Ermittlung und dann folgend eine Anklage der Täter. Ich bitte Sie den gesamten Schriftverkehr wie von Ihnen vorgeschlagen an die Landesvolks-vertretung weiterzureichen (auch dieses Schreiben), obwohl ich in die Bayerische Justiz mittlerweile nur noch wenig Vertrauen habe. Mit freundlichen Grüßen. Manfred Willems Sehr geehrter Herr Hans-Peter Hürten. Mit freundlichen Grüßen Manfred Willems Deutscher Bundestag 11011 Berlin, 31.08.2005 Petitionsausschuss Platz der Republik 1 Pet 4-15-07-3001-034552 Herrn Manfred Willems Gasstr. 16 66578 Schiffweiler Betr.: Staatsanwaltschaften Bezug.: Ihr Schreiben vom 22.08.2005 Sehr geehrter Herr Willems, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens. Eine Weiterleitung an die Landesvolksvertretung ist erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Unterschrift) (Hans-Peter Hürten) E-Mail an BKA und verschiedene LKA`s vom 02.09.2005. Sehr geehrte Damen und Herren. Aber ein Benehmen wie rechthaberische Halbgötter, wobei ich eigentlich nicht sicher bin, ob das tatsächlich objektive und unabhängige Strafverfolger oderStrafverteidiger sind. Die Gründe kenne ich nicht.Jetzt suche ich Hilfe bei Ihnen, oder zumindesteinen Rat wo ich tatsächlich Hilfe erhalten kann, denn die Staatsanwaltschaft ist zwar zur Strafverfolgung verpflichtet, aber sie ist in unserem Rechtssystem auch nicht die letzte allmächtige Instanz. Oder? Bitte raten Sie mir jetzt nicht, mir Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen.Ich habe schlicht und einfach nicht das Geld dazu. Mein Geld hat die Gegenseite und die bezahlen damit schon Ihre Anwälte gegen mich. Ich gehe davon aus, daß die LKAs und das BKA bei Kenntnis von Ver-brechen tätig werden müssen und dann selbst objektiv (= unvoreingenommen unter Berück-sichtigung aller tatsächlicher Fakten und Beweise und der Anhörung von Zeugen, ohne sich nur auf die Beurteilung der Vorgänger (= vorherige Ermittler) zu stützen) ermitteln. Diese Verbrechen wurden nicht etwa in Neuseeland oder Alaska, nein hier in unserem Land mitten in Deutschland von deutschen Firmen und deutschen Bürgern an einem deutschen Bürger, verübt und dann heißt es von deutschen Justizbehörden, nicht zuständig.Vielleicht finde ich auf diesem Weg mindestens einen Justizbeamten in Deutschland, der in meinem Fall objektiv - so wie ich das vorab definiert habe und wie das auch sein sollte - ermittelt. E-Mail an viele bereits vorab erwähnten Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehsender, Erfinder-verbände, Parteien usw. vom 02.09.2005. Sehr geehrte Damen und Herren. E-Mail an LKA + BKA vom 02.09.2005 Eine erste telefonische Reaktion bekam ich bereits auf meine E-Mail vom LKA Bremen. Diese war leider nicht sehr erfreulich, paßte aber genau in das von mir in der Vergangenheit erlebte Schema. erklärte, daß ich zwar keinen direkten Bezug zu Bremen hätte, aber meinen Grund in meinem Schreiben erklärt habe, wurde mir gesagt, dass Bremen nicht zuständig sei. Ich bat aber trotzdem, daß meine E-Mail an den Leiter des LKA Bremen weitergeleitet werden soll. Die Antwort darauf lautete (ich zitiere): "Nein das werde ich nicht machen, wenn ich dieses Schreiben meinem Chef gebe, lacht der sich halbtot." Bayerischer Landtag Landtagsamt
Herrn Maximilianeum Manfred Willems 81627 München Gasstr. 16 66578 Schiffweiler 08.09.2005 P II 2/VF.0565.15 Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren Eingabe vom 22.08.2005 Sehr geehrter Herr Willems, wir bestätigen den Eingang der Eingabe. Zu Ihrem Vorbringen haben wir eine Stellungnahme der Bayer. Staatsregierung angefordert. Sobald uns diese vorliegt, wird die Eingabe im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen behandelt werden. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir dürfen Sie deshalb um Geduld bitten. Die Beratung erfolgt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Der Ausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Sie über den voraussichtlichen Sitzungstermin zu informieren. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Dr. U n t e r p a u l Regierungsdirektor E-Mail an BKA vom 14.09.2005 Sehr geehrte Frau Priedigkeit. Manfred Willems Schiffweiler, den 06.10.2005 Gasstraße 16 Tel. 06821 64997 E-Mail: willems41@compuserve.de E-Mail: willems41@web.de 66578 Schiffweiler Verwaltungsgericht Würzburg Burkarderstr. 26 97082 Würzburg Betreff: Anzeige Sehr geehrte Damen und Herren. Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Herrn Staatsanwalt Zimmermann von der Staatsanwalt-schaft Würzburg wegen: Beihilfe zu einer Straftat |
