Seitentitel

                 Würzburg

02.11.2005                                               W4K05.964                                                                               02.11.2005

 

Verwaltungsstreitsache

Manfred Willems

66578 Schiffweiler

gegen

Freistaat Bayern

wegen Strafanzeige

 

Sehr geehrter Herr Willems,

 

ich bestätige hiermit den Zugang Ihrer per E-Mail zugesandten Anlagen. Am 17. Oktober 2005 wurde Ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft Würzburg als die zuständige Behörde weitergeleitet. Dort wurde der Empfang der Unterlagen bestätigt.

 

Alle weiteren Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt, so dass ich keinen Einfluß auf dieses Verfahren nehmen kann. Ich bitte Sie daher, sich bei Nach-fragen an die Staatsanwaltschaft Würzburg zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Dr. Hetzel

Richterin

 

Manfred Willems                                                                  Schiffweiler, den 04.11.2005

Gasstraße 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

Bayerisches Verwaltungsgericht

Frau Dr. Hetzel

Postfach 110265

 

97029 Würzburg

 

Betreff: Aktenzeichen: W 4 K 05.964  Meine verschiedene Schreiben / Ihr Schreiben vom 

             02.11.2005

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hetzel.

 

Ich bedanke mich zunächst für Ihre Geduld und entschuldige mich auch dafür, dass ich Ihnen, salopp ausgedrückt, auf den Wecker falle.

 

Aber ich wurde betrogen und bestohlen. Das habe ich eindeutig bewiesen. Dabei wurde meine Gesundheit ruiniert und ich und meine Frau in den wirtschftlichen Ruin getrieben und diejeni-gen, die dafür verantwortlich sind, können mit dem Geld, das sie mir vorenthalten eine ganze Armee von Anwälten gegen mich bezahlen.

 

Was aber noch schlimmer ist, niemand in der so gut organisierten Justiz in Deutschland hilft.

 

Entweder keiner ist zuständig und gibt alle Unterlagen weiter, dann ist es egal, was damit passiert. Die Hauptsache der Fall ist vom Tisch.

 

 Oder aber, sei es aus Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit, Solidarität gegenüber dem Kollegen, der das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, wird einfach nicht mehr ermittelt und die vorlie-genden Beweise nicht zur Kenntnis genommen und die benannten Zeugen nicht gehört. Was dann aber noch schlimmer ist, es wird einfach nicht mehr geantwortet.

 

Jetzt frage ich Sie noch einmal, wohin kann ich mich wenden, dass ich doch noch zu meinem Recht komme und tatsächlich objektiv ermittelt und verhandelt wird? Sie sind zwar nicht zu-ständig (?). Aber ich bin der Meinung, dass jeder der in der deutschen Justiz tätig ist, auch dazu verpflichtet ist und sich durch den Amtseid dazu verpflichtet hat, bei Kenntnis eines Verbrechens im Rahmen der Möglichkeiten einzuschreiten. Dazu gehört dann aber auch, wenn die Unterlagen weitergereicht wurden, sicherzustellen, dass die zuständige Stelle sich objektiv darum kümmert und nicht alles unter den Tisch fallen läßt.

 

Bisher kam noch keine Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Oder muss ich selbst ein Ver-brechen begehen, dass die Staatsanwaltschaft einschreitet? Das wäre dann doch pervers, oder?

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

Manfred Willems                                                                  Schiffweiler, den 11.11.2005

Gasstraße 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

 

Bayerisches Verwaltungsgericht

Frau Dr. Hetzel

Postfach 110265

 

97029 Würzburg

 

Betreff: Aktenzeichen: W 4 K 05.964  Meine verschiedene Schreiben / Ihr Schreiben vom 

             02.11.2005

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hetzel.

 

In Ihrem Schreiben vom 11.10.2005 haben Sie mir geschrieben, dass das Verwaltungsgericht nicht zuständig ist für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen.

 

Ich habe mich jetzt mit der Fragestellung: Aufgaben der Verwaltungsgerichte, im Internet kundig gemacht.

 

Dort fand ich dann von der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter: Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Folgende: Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.

 

Da ich auf meine Anzeige, die Sie weitergeleitet haben, immer noch keine weitere Reaktion

erhielt, wandele ich diese um in eine Beschwerde, für die das Verwaltungsgericht bestimmt zuständig ist.

 

Bevor ich meine Beschwerde begründe, beantrage ich erneut Prozesskostenhilfe.

 

Ich wurde nachweislich vorsätzlich bestohlen und betrogen. Damit die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und ich zu meinem Recht komme, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Anzei-ge gegen die Fichtel & Sachs AG und mehrere Firmenangehörige erstattet.

 

Staatsanwalt Zimmermann von der Staatsanwaltschaft Würzburg hat am 06.06.2003 das Er-mittlungsverfahren in allen von mir zur Anzeige gebrachten Punkten eingestellt.

 

Um dieses mein Schreiben nicht unnötig in die Länge zu ziehen und, weil ich bereits mehrfach alle Begründungspunkte in jedem meiner Schreiben nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens widerlegt habe, gehe ich hier nur auf zwei Punkte ein.

 

Dies sind die Punkte:                            Betrug

                                                                    Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz.

 

Das bedeutet aber nicht, dass die Einstellung der Ermittlungen in den anderen Fällen, berechtigt wären. Nein auch diese Begründungen wurden von mir bereits mehrfach widerlegt und dies auch bewiesen. Wenn gewünscht, schicke ich Ihnen diese gerne zu.

 

Zu dem Anzeigegrund „Betrug“ hat Herr Zimmermann auch eine erstaunliche Stellungnahme in seinem Ablehnungsschreiben. Hier steht u.A.: „ ..................Betrug wäre allenfalls denkbar,

wenn der Beschuldigte Zeitler der dem Anzeigeerstatter eine Entlohnung für seine Verbesse-rung versprochen haben soll, bei Abgabe dieser Zusage bereits vorhatte, diese Zusage nicht

einzuhalten. Dies ist jedoch nicht nachweisbar. Sollte der Beschuldigte Zeitler die Zusage

jedoch ernst gemeint haben und erst später zu einem Sinneswandel gekommen sein, liegt keine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB vor.“

 

Hier muss ich noch kurz erklären, dass ich an einem Schaltdrehgriff für Fahrräder eine sehr wirkungsvolle Verbesserung vorgenommen habe, die aber nur speziell an den Griffen der Baugruppe Power Grip und Kid Grip der S & F AG, notwendig und möglich war, und auch nur dort funktionierte. Diese Schaltdrehgriffänderung habe ich dann Herrn Zeitler, dem Ver-kaufsleiter der Fichtel & Sachs AG, zum Kauf angeboten. Herr Zeitler hat mir dann im Bei-sein mehrerer Zeugen zugesagt, dass seine Firma im Falle einer Nutzung dieser Verbesserung mir 20 Pfennige pro Griff zahlen würde.

 

Die Begründung, in dem Punkt Betrug zur Einstellung der Ermittlungen durch Staatsanwalt Zimmermann konnte ich ganz klar und einfach widerlegen. Sollte die Auslegung des Be-griffes Betrug durch Herrn Zimmermann tatsächlich richtig sein, was ich für lächerlich halte, so kann ich trotzdem beweisen, dass es sich um vorsätzlichen Betrug handelt.

 

Obwohl die o.g. Zeugen anwesend waren, als Herr Zeitler mir die Entlohnung von 20 Pfennig pro Griff zusgesagt hatte, wäre es doch vielleicht möglich, dass Herr Zeitler diese Zusage nicht ernst gemeint hat, sondern mich und die anwesenden Zeugen vorsätzlich belogen hat und mich dabei vorsätzlich betrügen wollte. Das ist in meinen Augen auch Betrug oder zu-mindest ein Versuch. Aber der ist anscheinend nicht strafbar. Diese Zeugen wurden übrigens bis heute nicht zu diesem Fall gehört. Deren Aussagen hätten wahrscheinlich auch das Bild, das sich Herr Zimmermann für seine Begründung zurechtgelegt hat, gestört. Staatsanwalt Zimmermann hatte übrigens die gleichen Unterlagen, nämlich den gesamten bis zum Datum 06.06.2003 auf einer CD gespeicherten, bisherigen Schriftverkehr zu diesem Fall vorliegen. Also lagen ihm auch die von mir nachfolgend genannten Beweise für einen vorsätzlichen Betrug, von Anfang an, vor.

 

Wenn eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeht, ist sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft durch den abgelegten Eid als auch durch das Grundgesetz ver-pflichtet, jeder Spur nachzugehen, vor allem evtl. Zeugen anzuhören. Die von mir namentlich angegebenen Zeugen wurden also bis heute noch nicht einmal zu diesem Fall befragt.

 

Jetzt gehe ich auf meinen Anzeigegrund „Betrug“ ein und werde dies beweisen.

 

Herr Dumbser war der Leiter der technischen Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG. In dieser Funktion war er auch für die Veränderung, Verbesserung, und  Weiterentwicklung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip, bei denen bereits seit Jahren der große Nach-

teil beim Schaltzugwechsel bekannt war, zuständig.  Die Entwicklungsingenieure unter der

Leitung von Herrn Dumbser bekamen dieses seit Jahren bekannte Problem nicht in den Griff.

Auch dies geht genau aus dem Schriftverkehr zwischen der S & F AG, bzw. deren mit dem mir vorenthaltenen Geld bezahlten Rechtsanwälten und mir eindeutig hervor. Ebenso geht daraus auch hervor, dass in der Entwicklungsabteilung der S & F AG, fieberhaft nach einer Lösung gesucht wurde.

 

Am 08.03.94 veranstaltete die Fichtel & Sachs AG in einem Saal im Flughafengelände Frank-

furt ihre Produktpräsentation der Sachs-Neuheiten. Ich war ebenfalls unter den Teilnehmern und suchte den Kontakt zu der Geschäftsführung und hier ganz besonders zu Herrn Dumbser. Es kam auch zu einem kurzen Gespräch, in dem mir zugesagt wurde, dass der von mir abge-änderte Drehgriffschalter noch näher untersucht und er sich dann mit mir in Verbindung setzen würde.

 

Am 22.03.1994 schrieb mir dann die Fichtel & Sachs AG den folgenden Brief:

 

Fichtel & Sachs AG                                                                                                  Schweinfurt, 22.03.1994

 

Sehr geehrter Herr Willems,

 

für Ihr Schreiben vom 11.03.1994, mit welchem Sie uns Ihre Patentanmeldung P 44 06 437.3 anbieten, möchten wir uns recht herzlich bedanken.

 

Wie Herr Dumbser bereits in Frankfurt zum Ausdruck brachte, betrachten wir Ihre Anmel-dung als eine gute Idee.

 

Unsere Marketing-Abteilung bemängelt jedoch die Öffnung bzw. die Verschlusskappe, die sich direkt im Blickfeld befindet.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesmal auf Ihr Angebot nicht zurückgreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fichtel & Sachs AG

Geschäftsbereich

Zweiradtechnik

(Unterschrift)                                                                             (Unterschrift)

E. Pohle                                                                      ppa. Dumbser

 

Wie Sie sehen, hat Herr Dumbser diesen Brief selbst unterschrieben. Also wusste er als Leiter der technischen Entwicklungsabteilung, von dem langjährigen Problem bei den Drehgriff-schaltern der Baureihe Power Grip, was er mir auch in dem o.g. Gespräch und dann auch in diesem Schreiben ganz eindeutig bestätigt hat. Außerdem hat er noch eindeutig bestätigt, dass  die Idee der Änderung der Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip von Fichtel & Sachs, mit dem Ergebnis, dass man diese danach nicht mehr wie vorher komplett demontieren muss, wenn man den Schaltzug wechselt,

 

mein Werk

eine gute Idee

mein Lizenzangebot an die Fichtel & Sachs AG ist.

und ich der alleinige Urheber dieser „Schaltdrehgriffänderung“ bin.Weil aber die Öff-nung zum Wechseln des Schaltzuges und die Verschlusskappe sich im Blickfeld des Fahrers befindet wurde mein Angebot abgelehnt. Mit der Aussage: „..... dass wir dies-mal auf Ihr Angebot nicht zurückgreifen.“ in dem gleichen Schreiben hat Herr Dumb-ser aber auch bestätigt, dass sie offen lassen, ob sie doch noch auf mein Angebot zu-rückgreifen werden.  Dieser Satz war eine Lüge. Denn hier begann auch bereits der vorsätzliche Betrug. Denn die Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG unter der Leitung von Herrn Dumbser war gerade dabei, die Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip technisch zu überarbeiten.

 

Da kam ihm meine „Schaltdrehgriffänderung gerade recht. Nur bezahlen wollte er nichts.

 

Bei der Produktpräsentation 95/96 der Fichtel & Sachs AG am 07.03.95 in Frankfurt wurden auch die Schaltdrehgriffe vorgestellt. Dabei wurde voller Stolz auf eine Verbesserung hinge-wiesen, die sie „Kabel-Quick-Release“ nannten. Damit ist es möglich den Schaltzug in weni-gen Sekunden auszuwechseln, ohne den Schaltdrehgriff zu demontieren. Ich staunte nicht schlecht, denn dies war genau meine „Schaltdrehgriffänderung“ welche nach Aussage der Technikabteilung von Fichtel & Sachs AG unter der Leitung von Herrn Dumbser vor einem Jahr für die Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip nicht geeignet war, weil die Öffnung bzw. die Verschlusskappe, sich direkt im Blickfeld befindet. Dies wurde von Herrn Dumbser unterschrieben. Aber, wer die von mir an Herrn Zimmermann geschickten (wie heißt es noch?) einschlägigen Vorgänge unter Beiziehung der Akten überprüft, wird feststellen (dazu muss man kein Techniker sein), dass die Zugseilwechselöffnung bei den Drehgriffschaltern der neuen Generation der Baureihe Power Grip der Fichtel & Sachs AG und bei meiner „Schaltdrehgriffänderung“ sich millimetergenau an der gleichen Stelle befinden. An einer anderen Stelle würde der Schaltzugwechsel auch nicht funktionieren. Das wäre dann witzlos. Oder? Aber auch das läßt sich ganz leicht durch Augenschein vorführen und zeigen. Auch das habe ich angeboten. Auch hier keine Reaktion.

 

Jetzt wieder zurück zum Beweis des vorsätzlichen Betrugs.

 

Ein weiterer Brief der Fichtel & Sachs AG datierte vom 14.07.95. Das war also lange nach der Produktpräsentation, in welcher die Drehgriffschalter Power Grip der neuen Generation mit der „Schaltdrehgriffänderung“ deren Urheber ich bin, in der mir folgendes Angebot ge-macht wurde, stattfand. Hier steht u.A. In Klammern habe ich einige Anmerkungen zugefügt.:

 

„Drehgriffschalter mit Kabel-Quick-Release“

 

........ „Wir haben ferner überlegt, das GM von Ihnen zu erwerben ........“

 

....... „Dieses (hier war das damals noch bestehende Gebrauchsmuster gemeint) aber kann durch einen Antrag auf Löschung bei der Gebrauchsmusterstelle des Deutschen Patentamtes beseitigt werden, was für Fichtel & Sachs Kosten von etwa DM 1 000,-- erzeugen würde.Dies ist ein Betrag, der auch in Ihre Kasse fließen kann unter der Voraussetzung, dass Sie uns das Gebrauchsmuster übereignen. So können Sie doch noch Nutzen aus dem GM ziehen.“

 

(Warum wollte die Fichtel & Sachs AG mir eine Idee abkaufen, die erstens ihre eigene ist -

siehe nächsten Absatz - die sie zweitens nicht verwenden können, da sich die Öffnung und die Verschlußkappe direkt im Blickfeld befindet?)

 

....... Für einen Fachmann, der die alten S & F-Huret-Schalter kennt, war die Lösung dieser   Aufgabe ein Leichtes......... (Offenbar gab es bei Fichtel & Sachs keine Fachmänner, sonst wären diese selbst auf die Idee gekommen – aber das war der verzweifelte und klägliche Versuch zu beweisen, dass die Ingenieure der Fichtel & Sachs AG selbst auf diese Idee, die sie mir abkaufen wollten (s. oben), gekommen wären.)

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

S & F AG

 

Unterschrift  

 ppa. Dumbser     i.V. Rottmann

 

Wie Sie sehen, war Herr Dumbser auch am 14.07.95 immer noch der technische Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG und immer noch mit der Entwicklung der Drehgriffschalter Power Grip vertraut und beschäftigt.

 

Das war also der gleiche Herr Dumbser, der Leiter der Entwicklungsabteilung der Drehgriff-schalter der Fichtel & Sachs AG, der meine „Schaltdrehgriffänderung“ zuerst gut befand, dann abgelehnt hat und sie dann doch unberechtigterweise und ohne zu zahlen in den Dreh-griffschaltern Power Grip der neuen Generation einbaute und danach immer noch der Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG, war.

 

Wenn Staatsanwalt Zimmermann und dann auch alle nachfolgenden Personen, die bei meinen Beschwerden (Zitat) „die einschlägigen Vorgänge unter Beiziehung der Akten“, wie alle

schreiben, tatsächlich überprüft hätten, müßte eigentlich irgendjemandem aufgefallen sein, dass Herr Dumbser nie die Absicht hatte mir meinen zustehenden Lohn zu zahlen.

 

Das ist eindeutig vorsätzlicher Betrug.

 

Um zu zeigen, wie unsinnig die Begründung von Staatsanwalt Zimmermann bezogen auf den Anzeigegrund Betrug ist, wiederhole ich den Text noch einmal und setze in Klammern den Bezug zu Herrn Dumbser her.

 

Wie schreibt Herr Zimmermann?

 

„ ...... Betrug wäre allenfalls denkbar, wenn der Beschuldigte Zeitler ( und Dumbser) der dem

Anzeigeerstatter eine Entlohnung ( für die gute Idee, die ich ihnen angeboten habe, sogar einen