Seitentitel

mündlichen Kaufvertrag angeboten und diesen dann, unter Angabe einer haarsträubenden Begründung, gekündigt hat) für seine Verbesserung versprochen haben soll, bei Abgabe dieser Zusage bereits vorhatte, diese Zusage nicht einzuhalten....... „

 

Jeder objektive Ermittler hätte die Absicht des Herrn Dumbser, der noch Unterstützung durch alle von mir zur Anzeige gebrachten Personen erhielt, sofort erkennen müssen.

 

Der zweite Ablehnungsgrund, auf den ich hier und jetzt noch näher eingehen will, ist der:

 

Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz.

 

Hier handelt es sich um einen von Staatsanwalt Zimmermann selbst und eigenmächtig konstruierten Anzeigegrund. Da mein Gebrauchsmuster bereits im zweiten Anlauf, nachdem das Patentgericht den Bestand bestätigt hatte, gelöscht wurde, habe ich auch keine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gebrauchsmustergesetz gestellt. Diesen Grund gab es nämlich nicht mehr. Für so blöde darf man mich wirklich nicht halten.

 

Mit diesem Punkt, der aber nicht stimmt und den ich in meiner Anzeige nie verwendet habe, konnte aber das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Liegt hier vielleicht eine betrügeri-sche Absicht vor? Bei objektiver Betrachtung der anderen Punkte muss Staatsanwalt Zimmer-mann doch klar gewesen sein, dass die Begründungen zu diesen Punkten keinen Bestand ha-ben konnten. Da wäre, wenn der Anzeigegrund Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz von mir stammen würde, das der einzige Grund gewesen, dem ich nichts entgegenzusetzen

hätte. Aber darauf habe ich bereits am 28.03.2003 mit den Worten: „ ... Ich werde das Gefühl nicht los, dass meine Anzeige nicht ganz ernst genommen wird, oder es wird sich, wie dies bereits bei anderen Gerichten nach meiner Meinung der Fall war, nicht intensiv und ausführ-lich mit dem bisherigen Schriftverkehr vertraut gemacht. ......

 

...... Mit jedem Schreiben, welches ich von den bisherigen Staatsanwaltschaften – Saar-brücken, Schweinfurt, Würzburg – erhalten habe, ändert sich meine Anzeige entgegen dem ursprünglichen Sinn....“,

 

Staatsanwalt Zimmermann hingewiesen.

 

Als sich aber immer noch nichts änderte, schrieb ich erneut am 03.05.2003 u.A.: .... Dies ist Betrug und Diebstahl meines geistigen Eigentums. Deshalb lautet meine Anzeige auch auf Betrug und nicht auf Vertoß gegen das Gebrauchsmuster-Gesetz! ....“

 

Aber wie Sie sehen, änderte sich nichts. Dies war ja auch der einzige Punkt, wegen dem die Ermittlungen hätten eingestellt werden können, wenn ich Anzeige wegen Verstoß gegen das Gebrauchsmustergesetz erstattet hätte.

 

Ich frage mich immer noch: Welchen Grund hatte Staatsanwalt Zimmermann so zu handeln? Hier kann doch nur eine sujektive Denkweise der Anlass gewesen sein. Aber das darf doch bei einer solchen „objektiven Behörde“ nicht sein, oder?

 

Aber es ging ja noch weiter. Wenn ich darüber nachdenke und unter dem Aspekt, dass das Ganze sich in Bayern abspielt, kommt mir unwillkürlich der Ausdruck: Amigo, in den Sinn.

 

Gegen die Einstellung der Ermittlungen legte ich dann Beschwerde ein.

 

Am 12.06.2003 wurde meine Beschwerde dann von dem Generalstaatsanwalt Oberstaatsan-walt Dr. Krauß abgelehnt.

 

Es ging eigentlich schon los mit der Betreff-Zeile. Dort stand u.A.: ... „Ermittlungsverfahren

gegen ..... wegen Verstoßes gegen das GebrauchsmusterG u.a. ...“  Das brauche ich jetzt wohl

nicht mehr zu kommentieren? Dann stand weiter in dem Schreiben:“ ....Der obengenannten Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltrschaft vom 04.06.2003 gebe ich keine Folge.

 

Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht. ...“

 

Hier wurde also jede Silbe von Staatsanwalt Zimmermann bestätigt. Aber auf meine Gegen-beweise wurde mit keiner Silbe eingegangen.

 

So ging das Spiel dann weiter. Ich legte gegen jeden Bescheid Beschwerde ein und alle wurden mit dem etwa gleichen Text, wie bei einem vorgedruckten Entwurf, abgelehnt.

 

Am 11.08.2003 schrieb Oberstaatsanwalt Berner, dann Ministerialrat Dr. Strötz vom Bayerischen Staatsaministerium der Justiz am 24.09.2003 und 21.10.2003 usw..

 

So ging und geht es immer noch weiter.

 

Jetzt haben sich die Herren, die für die objektive Ermittlung zuständig sind, entschlossen ihre uneingeschränkte Macht zu demonstrieren und nicht mehr zu antworten. Sie glauben gar nicht, wie frustrierend und erniedrigend es ist, wenn man ohnmächtig und hilflos zusehen muss, wie von diesen Herren, denen es wirtschaftlich gut geht, einem der durch Verbrechen wirtschaftlich und gesundheitlich ruiniert wurde, die Hilfe die ihm gesetzlich zusteht, versagt wird. Sei es, dass diese Personen  aus Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit oder Solidarität gegenüber Kollegen oder Bekannten, ihre Stellung ausspielen und dabei die vorliegenden Beweise einfach nicht zur Kenntnis nehmen und die benannten Zeugen nicht hören. Obwohl es, als Angehörige einer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, deren Pflicht ist, alles zu tun um hier helfend einzugreifen und objektiv zu ermitteln.

 

Die Verbrechen sind bewiesen, aber niemand will helfen. Aber ich werde mich mit allen Mitteln wehren. Das Internet erscheint mir dazu als ein wunderbares Instrument. Aber ich werde mich nur an die Wahrheit halten. Ich habe nämlich nichts zu verbergen

 

Es ist schon absurd, dass ein durch Betrug und Diebstahl Geschädigter, sich gegen die zur Strafverfolgung berufene, eingesetzte und vereidigte Behörde zur Wehr setzen muss, damit die Diebe, Betrüger und Schädiger nicht von diesen geschützt werden.

 

Vielleicht sind aber auch die Staatsanwälte die besten Strafverteidiger!

 

Mit freundlichen Grüßen.

                                                                                                      Abdruck

 

Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg

 

Staatsanwaltschaft beim Landgericht Würzburg

Ottostr. 5

 

97070 Würzburg

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                         Bitte bei Antwort angeben / Unser Aktenzeichen                            Würzburg

153Js5910/03                                           W4K05.964                                                                               10.11.2005

 

Verwaltungsstreitsache

Manfred Willems

66578 Schiffweiler

 

gegen

 

Freistaat Bayern

wegen Strafanzeige

 

Anlage: Schreiben des Herrn Willems vom 04.11.2005

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei übermittle ich Ihnen ein Schreiben des Klägers in oben bezeichneter Verwaltungsstreit-sache, dessen Strafanzeige vom 10.10.2005 an Sie weitergeleitet wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Hetzel

Richterin

 

In Abdruck an: Herrn Manfred Willems

 

 

Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg

 

Herrn

Manfred Willems

Gasstr. 16

 

66578 Schiffweiler

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                         Bitte bei Antwort angeben / Unser Aktenzeichen                            Würzburg

                                                    W4K05.964                                                                               15.11.2005

 

Verwaltungsstreitsache

Manfred Willems

66578 Schiffweiler

gegen

Freistaat Bayern

wegen Strafanzeige

 

Sehr geehrte Herr Willems,

 

das Verwaltungsgericht ist keine Strafverfolgungsbehörde. Die Strafverfolgung obliegt ausschließlich der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ich habe Ihr Schreiben vom 11.11.2005 dorthin weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich zukünftig an die Staatsanwaltschaft Würzburg.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Dr. Hetzel

Richterin

 

 

Manfred Willems                                                                  Schiffweiler, den 24.11.2005

Gasstraße 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

Bayerisches Verwaltungsgericht

Frau Dr. Hetzel

Postfach 110265

 

97029 Würzburg

 

Betreff: Aktenzeichen: W 4 K 05.964  Meine verschiedene Schreiben / Ihre Schreiben vom 

             02.11. / 10.11. / 15.11.2005

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hetzel.

 

Zunächst muss ich etwas Grundsätzliches klarstellen. Meine Anzeige gegen:

 

Die Fichtel & Sachs AG 97419 Schweinfurt und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Roland Mecklinger

 

die Nachfolgefirma Mannesmann Sachs AG und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Harald Klotzbach.

 

Sowie:

 

Herr Erich Zeitler

Herr Waldmann

Herr Dumbser

Herr Pohle

Herr Lemmens

Herr Stobbe

Herr Rottmann

Herr Schulz

Frau Sonja Güldner

 

wegen

 

Betrug

Diebstahl geistigen Eigentums

Nichteinhaltung eines mündlichen Kaufvertrages

Verstoß gegen das Urhebergesetz

 

halte ich weiterhin aufrecht.

 

Auf weitere Begründungen dieser Anzeige gehe ich jetzt nicht näher ein, da dies bereits mehrmals geschehen ist. Wenn Sie allerdings die Begründungen nochmals lesen wollen, sende ich Ihnen diese gerne zu.

 

Im Internet, auf der Seite der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich mich über die Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit kundig gemacht. Dabei fand ich die folgende Ant-wort: Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.

 

Meine an Sie gerichtete Beschwerde richtet sich also nicht gegen die o.g. Firmen und Perso-nen, sondern gegen Staatsanwalt Zimmermann Würzburg und alle nachfolgend, mit meinen Beschwerden befassten Personen der Staatsanwaltschaften Würzburg und Bamberg sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, da dieser Personenkreis in meiner Anzeige nicht objektiv, oder überhaupt nicht (?) ermittelt hat.

 

Deshalb hat es mich auch gewundert, warum meine Beschwerdeschreiben die ich an das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg geschickt habe, an die Staatsanwaltschaft Würz-burg weitergeleitet wurde. Normalerweise sollte doch eine Beschwerde nicht von dem Personenkreis bearbeitet werden,  der von der Beschwerde betroffen ist. In diesem Fall ist doch mit Sicherheit das Verwaltungsgericht zuständig.

 

Staatsanwalt Zimmermann hat die Ermittlungen eingestellt. Ich habe Beschwerde eingelegt und dabei alle Einstellungsgründe von Herrn Zimmermann anhand von Beweisen eindeutig widerlegt. Aber meine Beschwerde wurde abgelehnt.

 

Dabei wurde bestätigt, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechts-lage entspricht.

 

Auf meine einzelnen Gegenargumente wurde mit keiner Silbe eingegangen und die von mir namentlich angegebenen Zeugen ignoriert. Lediglich der lapidare Satz: Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung, wies auf mein Schreiben hin. Sieht so eine objektive Beurteilung der Staatsanwaltschaft Würzburg und Bamberg sowie des Bayeri-schen Staatsministeriums der Justiz aus?

 

Auch gegen diesen Bescheid und alle nachfolgenden, hatte ich die Beschwerdemöglichkeit. Diese habe ich alle genutzt, aber immer mit dem gleichen negativen Ergebnis. Alle Personen haben, wie es immer hieß: Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft, geantwortet.

 

Ist es nicht paradox, als ein durch Diebstahl und Betrug Geschädigter, muss ich mich gegen die Strafverfolgungsbehörde zur Wehr setzen, während die Diebe und Betrüger weiter mit meiner Idee das große Geld scheffeln und dabei von der Staatsanwaltschaft geschützt werden.

 

Haben Sie denn tatsächlich angenommen, wenn Sie meine Beschwerde an die Staatsanwalt-

schaft Würzburg schicken, käme Bewegung in diese Personen? Meine Schreiben sind doch schon längst abgeheftet oder im Reißwolf.

 

Ich habe über diese Angelegenheit eine Dokumentation mit dem gesamten bisherigen

Schriftverkehr in Buchform geschrieben. Dabei bin ich immer genau bei der, durch die Ori-ginalschreiben dokumentierten, Wahrheit geblieben. Bisher sind die Bände 1 – 4 fertig und Band 5 ist in Arbeit.

 

Außerdem habe ich auch noch einen Krimi mit autobiografischen Zügen geschrieben. Dabei habe ich auch Schriftstücke aus der oben genannten Dokumentation verwendet. Die daraus zitierten Auszüge habe ich wahrheitsgetreu und wortgetreu wiedergegeben und durch dich-tung ergänzt, damit so ein spannender Kriminalroman entstehen konnte. Ich lege Ihnen ein Exemplar bei und wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

 

Weiter hoffe ich, dass Sie die Staatsanwaltschaft Würzburg/Bamberg dazu bringen, objektiv die ihnen übertragene Arbeit zu erledigen. Obwohl ich den Glauben, an die Objektivität der Staatsanwaltschaft, längst verloren habe. Wenn sich nämlich ein Jurist tatsächlich meine Ge-genargumente ansieht, muss er erkennen, dass diese stichhaltig sind, oder er will das einfach nicht sehen. Dann stimmt irgendetwas nicht und dann müßte die Staatsanwaltschaft einschrei-ten. Das ist etwas zynisch ausgedrückt. Entschuldigung. Aber glauben Sie denn wirklich, dass nur eine dieser Personen, nachdem die Angelegenheit sich so lange hinzieht, eine Kehrtwen-dung macht und sich diese r Angelegenheit noch einmal annimmt und dann objektiv ermittelt. Diese Personen halten jetzt erst recht zusammen, denn sie haben es ja nur mit einem, in ihren Augen, „Niemand“ zu tun. Der wird schon bald aufgeben. Außerdem, was soll der denn noch ausrichten, wenn wir ihn einfach weiter ignorieren?

 

Ich werde aber nicht aufgeben. Wenn es noch einen Juristen gibt, der seinen Beruf ernst nimmt, dann werde ich ihn finden. Für die Zukunft habe ich mir vorgenommen, einen unab-hängigen (!) Sachverständigen zu finden und den zu beauftragen ein Gutachten über die Argu-mente des Staatsanwaltes Zimmermann und  meiner Gegenargumente, anhand des bisherigen Schriftverkehrs, zu erstellen. Außerdem werde ich diesen Fall durch die Veröffentlichung meiner Bücher, das Internet und Presse und Fernsehen, der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen um mitzuteilen, was die Staatsanwaltschaft Würzburg, Bamberg und das Bayerische Staatsministerium der Justiz unter Objektivität versteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Staatsanwaltschaft Würzburg

 

153 Js 5910/03                                                                                           Würzburg, den 22.11.2005 2005

 

Staatsanwaltschaft Würzburg Ottostr. 5  97070 Würzburg

 

Herrn

Manfred Willems

Gasstr. 19

66578 Schiffweiler

 

Ermittlungsverfahren gegen Roland Mecklinger u.a.