Seitentitel

                                                   wegen Verstoßes gegen das GebrauchsmusterG

 

Sehr geehrter Herr Willems,

 

Ihre Schreiben vom 04.11.2005 und 11.11.2005 wurden zuständigkeitshalber vom Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben.

 

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Würzburg, Az.: 153 Js 5910/03, welches bereits durch Verfügung vom 04.06.2003 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Neuerliche Ermittlungen werden daher nicht eingeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valentin

Staatsanwalt

 

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

 

Manfred Willems                                                                  Schiffweiler, den 24.11.2005

Gasstraße 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

Bayerisches Verwaltungsgericht

Frau Dr. Hetzel

Postfach 110265

 

97029 Würzburg

 

Betreff: Aktenzeichen: W 4 K 05.964  Meine verschiedene Schreiben / Ihre Schreiben vom 

             02.11. / 10.11. / 15.11. / 24.11.2005

             sowie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 22.11.2005

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hetzel.

 

Nachdem ich gerade von der Post nach Hause zurückkam, wo ich ein Schreiben an Sie aufgab, fand ich den in Kopie beiliegenden Brief der Staatsanwaltschaft Würzburg vor.

 

Dieses Schreiben, als Antwort der von Ihnen an die Staatsanwaltschaft Würzburg weiterge-leiteten Schreiben von mir an das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg, ist an Arroganz und Selbstgefälligkeit nicht mehr zu überbieten.

 

Hier wird nicht mehr überprüft, ob meine Gegenargumente stichhaltig sind, nein es wird nur festgestellt, dass das Ermittlungsverfahren am 04.06.2003 eingestellt wurde. Damit ist der Fall für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Mit diesem Datum ist, wie das jetzt aus diesem

Schreiben hervorgeht, der Fall abgeschlossen und „nichts geht mehr“. Dass ich darauf mit meinen Beschwerden, die mir rechtlich zustanden, die Gegenbeweise eingereicht habe, interessierte also überhaupt nicht. Das Verfahren ist eingestellt und damit ist Schluß. So wird das geltende Recht auf Beschwerde einfach durch Nichtbeachtung außer Kraft gesetzt und von den sogenannten  „Gesetzeshütern“, die bestehenden Gesetze mißachtet. Warum stand eigentlich unter dem Schreiben vom 04.06.2003, dass mir das Recht auf eine Beschwerde zusteht, wenn diese niemand beachtet? Das ist doch reine Augenwischerei. Hier wurde mir doch nur vorgegaukelt, dass bei der Staatsanwaltschaft alles mit rechten Dingen zugeht und objektiv ermittelt wird.

 

Wieso wird die Begründung von Staatsanwalt Zimmermann immer noch verteidigt, obwohl das Gegenteil anhand des vorliegenden Schriftverkehrs eindeutig bewiesen ist? Ganz offensichtlich, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz der Fall auch seit dem  04.06.2003 abgeschlossen ist und dieser Staatsanwalt Zimmermann unfehlbar ist.

 

 Außerdem wurde in früheren Schreiben, in den Antworten auf meine Beschwerden behaup-tet, dass von mir keine Gegenargumente vorgebracht wurden. Das ist eindeutig eine Lüge, die

auch durch den bisherigen Schriftverkehr, eindeutig belegt ist. Aber vor dem oben erwähnten Hintergrund wieder zu verstehen ist. Warum soll auch ein weiterer Beamter meine Beschwer-den objektiv bearbeiten, wenn Herr Zimmermann die Ermittlungen schon vorher eingestellt hat. Das verursacht doch nur Mehrarbeit, die man keinem zumuten kann.

 

Ich bitte Sie jetzt um Antwort. Aber bitte nicht, dass das Verwaltungsgericht hier nicht zu-

ständig ist. Es muss doch eine Stelle geben, die auch die Staatsanwaltschaft überwacht, damit

solche Eigenmächtigkeiten, wodurch bereits durch Verbrechen Geschädigte, keine Hilfe er-halten und noch mehr geschädigt werden. Das grenzt doch bereits an Beihilfe zu den von mir zur Anzeige gebrachten Straftaten. Für mich ist hier ganz klar das Verwaltungsgericht zustän-dig.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg

 

Herrn

Manfred Willems

Gasstr. 16

 

66578 Schiffweiler

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                         Bitte bei Antwort angeben / Unser Aktenzeichen                            Würzburg

                                                    W4K05.964                                                                               28.11.2005

 

Verwaltungsstreitsache

Manfred Willems

66578 Schiffweiler

gegen

Freistaat Bayern

wegen Strafanzeige

 

Sehr geehrte Herr Willems,

 

Ich danke Ihnen für die Übermittlung Ihres Krimis. Bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 24.11.2005 teile ich Ihnen erneut mit, dass bei Verdacht einer Straftat nur die Staatsanwalt-schaft im Vorfeld der Erhebung einer öffentlichen Klage ermittelt. Ich verweise insbesondere auf §§ 160 und 170 StPO. Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeit der stattlichen Organe ist ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Systems. Ich kann daher auch weitere Schreiben von Ihnen nur weiterleiten an die zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Dr. Hetzel

Richterin

 

 

Manfred Willems                                                                  Schiffweiler, den 05.12.2005

Gasstraße 16

Tel. 06821 64997

E-Mail: willems41@compuserve.de

E-Mail: willems41@web.de

                   66578 Schiffweiler

 

 

Bayerisches Verwaltungsgericht

Frau Dr. Hetzel

Postfach 110265

 

97029 Würzburg

 

Betreff: Aktenzeichen: W 4 K 05.964  Meine verschiedene Schreiben / Ihre Schreiben vom 

             02.11. / 10.11. / 15.11. / 28.11.2005

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hetzel.

 

Mir ist schon klar, dass bei Verdacht einer Straftat nur die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Erhebung einer öffentlichen Klage ermittelt. Aber diese Phase ist schon lange überschritten, ohne dass eine objektive Ermittlung erfolgt ist.

 

Die Staatsanwaltschaft Würzburg und alle nachfolgend mit diesem Fall befaßten Stellen hatten breits jahrelang die Möglichkeit objektiv zu ermitteln. Aber keiner dieser Personen ging auch nur mit einer Silbe auf meine bewiesenen Gegenargumente ein. Auch die von mir angegebenen Zeugen wurden einfach ignoriert. Glauben Sie denn tatsächlich, dass es bei der Staatsanwaltschaft Würzburg noch eine Person gibt, die um die Wahrheit zu erfahren, gegen sich oder Kollegen ermitteln würden. Diese Zeit ist auch bereits lange verstrichen.

 

Ich frage Sie, ist es wichtiger, hier jetzt alles haargenau nach den Grundsätzen des rechtsstaat-lichen Systems abzuwickeln, während zuvor eine objektive Ermittlung zur Aufklärung von Verbrechen nicht so wichtig war? Wichtig erscheint mir, dass durch Verbrechen geschädigte Personen geschützt werden und nicht die Täter. Das müßte sich aber auch schon bei der

Staatsanwaltschaft herumgesprochen haben.

 

In dem letzten Schreiben vom 22.11.2005 hat Herr Staatsanwalt Valentin von der Staatsan-waltschaft Würzbug, folgendes geschrieben:

 

Ermittlungsverfahren gegen Roland Mecklinger u.a.

                                                   wegen Verstoßes gegen das GebrauchsmusterG

Sehr geehrter Herr Willems,

 

Ihre Schreiben vom 04.11.2005 und 11.11.2005 wurden zuständigkeitshalber vom Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg an die Staatsanwaltschaft Würzburg abgegeben.

 

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens

der Staatsanwaltschaft Würzburg, Az.: 153 Js 5910/03, welches bereits durch Verfügung vom

04.06.2003 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Neuerliche Ermittlungen werden daher nicht eingeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Valentin

Staatsanwalt

 

Daraus geht zum ersten Mal eindeutig hervor, dass das Ermittlungsverfahren bereits am 04.06.2003 eingestellt wurde und keine neuerliche Ermittlungen eingeleitet werden und wurden. Damit ist auch eindeutig bewiesen, dass alle nach diesem Datum an mich gerichteten Schreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg, Bamberg und des Bayerischen Staatsministeri-ums der Justiz mit der Aussage, dass meine Beschwerde nach eingehender Prüfung abgelehnt wurde, nicht der Wahrheit entsprachen. Bei abgeschlossenen Fällen ermittelt kein Staatsan-walt mehr. Aber, warum stand trotzdem weiterhin unter jedem Schreiben, dass ich das Recht auf Beschwerde hätte?

 

Die Gründe für das Verhalten der beteiligten Personen kenne ich zwar nicht, aber das erinnert mich doch sehr an die „Amigo-Affäre“ von 1993. Ich nehme an, dass Sie sich daran erinnern. Damals fielen die Namen Streibl, Strauß, Stoiber und viele andere mehr.

 

Ich werde den Schriftverkehr jetzt im Internet veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen