Viele Unternehmen haben sich bereits entschlossen, in der
Slowakei einen Standort zu errichten. Dies hat vorwiegend steuerliche Gründe.
Der Steuersatz beträgt einheitlich 19% (Flattax), während in Österreich die
Einkommensteuer bis zu 50% betragen kann.
Und das Wichtigste: Es gilt das Prinzip der Endbesteuerung.
Somit fällt KEINE weitere Steuer im Inland an.
Aber auch für in Österreich ansässige Gesellschaften kann
eine Beteiligung einer Slowakischen Gesellschaft Steuererleichterungen
bringen.
Gesellschafter einer GmbH kennen das Problem. Die GmbH macht
Gewinne (25% KöSt). Sollen diese jetzt an die Gesellschafter zur Auszahlung
gebracht werden, so sind weitere 25% an KESt. fällig. Diese KESt. kann durch
eine Beteiligung einer Slowakischen "Mutter" vermieden werden.
In der Regel weist die Muttergesellschaft die Form einer
s.r.o. (GmbH) oder einer s.r.o. k.s. (GmbH + Co KG) auf. Beide Formen gelten
in der Slowakei als juristische Personen und finden sich in der
internationalen Liste der Gesellschaften, für die die Konzernregelung gilt
(steuerfreie Übertragung von Gewinnen).
Wir organisieren für Sie die Gründung der entsprechenden
Gesellschaft
s.r.o. (= GmbH - Gesellschaft mit beschränkter
Haftung)
s.r.o. k.s. (= GmbH + Co KG - Mischform)
Unser Service beinhaltet auch, wenn gewünscht, die
Bereitstellung eines Standortes für reine Beteiligungsgesellschaften, der
steuerlichen und rechtlichen Vertretung u.a.m.
Lassen Sie sich über den Charakter und die Vor- und Nachteile informieren!