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Moratorium Sanierungsplan mit Eigenverwaltung Insolvenz Sanierungsplan ohne Eigenverwaltung Privatkonkurs

Außergerichtlicher Ausgleich

Wenn  permanent Zahlungsschwierigkeiten auftreten, sollten Sie unbedingt reagieren!

Natürlich ist es nicht notwendig gleich den Weg zum Konkursgericht anzutreten. Es kann vielmehr versucht werden, im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs die Situation zu bereinigen. Dazu ist es notwendig, die Chancen eines positiven Weiterbestandes zu beurteilen, eine leistbare  Ausgleichsquote zu ermitteln und die Zahlungstermine und den -zeitraum festzulegen.

Im außergerichtlichen Ausgleich gibt es grundsätzlich keine Mindestquote - wir haben schon Quoten in der Näher der Zwangsausgleichsquote erreicht. Außerdem fallen keine Kosten für den Ausgleichs- oder Masseverwalter an. Es gibt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung, keine gewerberechtlichen Konsequenzen u.v.a.m. Allerdings sind einige Verbindlichkeiten (z.B. Löhne und Gehälter) von einer Quotenregelung ausgenommen.

Trotz aller Restriktionen: Ein Moratorium ist in den meisten Fällen günstiger als ein gerichtlicher Ausgleich.

Hier einige Punkte der notwendigen Arbeiten zur positiven Abwicklung eines außergerichtlichen Ausgleichs:

  • Analyse der Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten

  • Beurteilung der Zukunftschancen

  • Saldenabstimmung

  • Berücksichtigung und Vorgangsweise bei Eigentumsvorbehalt

  • Ermittlung der Ausgleichsquote

  • Liquiditätsplan

  • Festsetzen der Zahlungstermine und -fristen

  • Verhandlungen mit Banken

  • Verhandlungen mit den Gläubigern

  • Ratenbestätigung

Machen Sie sich auch hier unsere Erfahrung zu Nutzen! Gerade  Verhandlungen zu einem außergerichtlichen Ausgleich sind nicht frei von Emotionen. Ein externer Berater kann diese viel leichter abbauen und damit den eintretenden Schaden so gering wie möglich halten.

Falls auch Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung im feedback!


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Stand: 20. Februar 2011