Wenn permanent Zahlungsschwierigkeiten auftreten, sollten Sie unbedingt
reagieren!
Natürlich ist es nicht notwendig gleich den Weg zum Konkursgericht anzutreten.
Es kann vielmehr versucht werden, im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs die
Situation zu bereinigen. Dazu ist es notwendig, die Chancen eines positiven
Weiterbestandes zu beurteilen, eine leistbare Ausgleichsquote zu ermitteln und die
Zahlungstermine und den -zeitraum festzulegen.
Im außergerichtlichen Ausgleich gibt es grundsätzlich keine Mindestquote - wir
haben schon Quoten in der Näher der Zwangsausgleichsquote erreicht. Außerdem fallen
keine Kosten für den Ausgleichs- oder Masseverwalter an. Es gibt keine Verpflichtung zur
Veröffentlichung, keine gewerberechtlichen Konsequenzen u.v.a.m. Allerdings sind einige
Verbindlichkeiten (z.B. Löhne und Gehälter) von einer Quotenregelung ausgenommen.
Trotz aller Restriktionen: Ein Moratorium ist in den meisten Fällen günstiger
als ein gerichtlicher Ausgleich.
Hier einige Punkte der notwendigen Arbeiten zur positiven Abwicklung eines
außergerichtlichen Ausgleichs: