
Privatkonkurs - Schuldenregulierungsverfahren
Der Privatkonkurs wurde für alle Personen, die kein Unternehmen
betreiben und zahlungsunfähig geworden sind, geschaffen, um eine Entschuldung
herbeiführen zu können.
Das bedeutet, dass auch ehemalige Unternehmer nach Aufgabe ihres
Betriebes und Zurücklegen der Gewerbeberechtigung, Privatkonkursantrag stellen können.
Vor Eröffnung des Verfahrens muss eine
außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern versucht werden. Erst wenn eine Einigung nicht
zustande kommt, kann das Verfahren eröffnet werden.
Zur Unterstützung für Private wurden die Schuldenberatungsstellen
geschaffen, die die notwendigen Arbeiten übernehmen. Dort findet sich auch die
Möglichkeit zum download der
notwendigen Formulare.
Im Privatkonkurs sind drei Möglichkeiten vorgesehen:
Für den Zahlungsplan (freiwillige periodische Zahlung) und das
Abschöpfungsverfahren (Gehaltsexekution) ist das Einkommen und das Existenzminimum (siehe
download) entscheidend.
Die Dauer der Zahlungsverpflichtung beträgt in beiden Fällen
mindestens 5 bis 7 Jahre. In diesem Zeitraum müssen
wenigstens 10% der Schulden bezahlt werden. Erst dann kann ein endgültiger
Nachlass
(Restschuldbefreiung) gewährt werden.
Falls höhere Verbindlichkeiten vorhanden sind, sodass selbst
die 10% ein unüberwindliches Hindernis darstellen, so kann hier der Umweg über
einen englischen Privatkonkurs
gewählt werden-
Falls Sie als (ehemaliger) Unternehmer unsere Hilfe in
Anspruch nehmen wollen, oder nur weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre
Rückmeldung im feedback!