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Moratorium Ausgleich Konkurs Zwangsausgleich Privatkonkurs

Privatkonkurs - Schuldenregulierungsverfahren

Der Privatkonkurs wurde für alle Personen, die kein Unternehmen betreiben und zahlungsunfähig geworden sind, geschaffen, um eine Entschuldung herbeiführen zu können.

Das bedeutet, dass auch ehemalige Unternehmer nach Aufgabe ihres Betriebes und Zurücklegen der Gewerbeberechtigung, Privatkonkursantrag stellen können.

Vor Eröffnung des Verfahrens muss eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern versucht werden. Erst wenn eine Einigung nicht zustande kommt, kann das Verfahren eröffnet werden.

Zur Unterstützung für Private wurden die Schuldenberatungsstellen geschaffen, die die notwendigen Arbeiten übernehmen. Dort findet sich auch die Möglichkeit zum download der notwendigen Formulare.

Im Privatkonkurs sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

Für den Zahlungsplan (freiwillige periodische Zahlung) und das Abschöpfungsverfahren (Gehaltsexekution) ist das Einkommen und das Existenzminimum (siehe download) entscheidend.

Die Dauer der Zahlungsverpflichtung beträgt in beiden Fällen mindestens 5 bis 7 Jahre. In diesem Zeitraum müssen wenigstens 10% der Schulden bezahlt werden. Erst dann kann ein endgültiger Nachlass (Restschuldbefreiung) gewährt werden.

Falls höhere Verbindlichkeiten vorhanden sind, sodass selbst die 10% ein unüberwindliches Hindernis darstellen, so kann hier der Umweg über einen englischen Privatkonkurs gewählt werden-

Falls Sie als (ehemaliger) Unternehmer unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, oder nur weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung im feedback!


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Stand: 14. Oktober 2009