"Privatkonkurs" in England
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt die
Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten. Eine Mindestquote existiert
nicht. Die Restschuldbefreiung findet in jedem Fall statt.
Um ein solches Verfahren zu beantragen, muss
man seinen ordentlichen Wohnsitz in England haben und dort einer Beschäftigung
nachgehen.
Das englische Verfahren gilt in der gesamten EU, d.h. es muss
auch von Österreich anerkannt werden.
Geeignet ist dieses Verfahren vor allem für ehemalige
Unternehmer bzw. Personen, die höhere Beträge schuldig sind.
Jobs sind in England eher rar. Darum besteht die Möglichkeit,
eine Limited (Ltd. = GmbH) zu gründen und sich bei dieser anzustellen. Der
pfändbare Betrag richtet sich nach Ihrem Gehalt und wird individuell festgelegt.
Als gesamter Zeitaufwand vom Beginn der Durchführung bis zur
entschuldeten Neuexistenz, muss mit ca. 1-2 Jahren gerechnet werden.
Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit einem Österreichischen
Beratungsunternehmen in England zusammen. Unser Service umfasst die Vermittlung
zu diesem Unternehmen, das alle weiteren Schritte plant, begleitet, die
eventuell notwendigen anwaltlichen Ressourcen zur Verfügung stellt, eine Wohnung
bereit stellt, einen Job bereit hält bzw. die Gründung einer Ldt. organisiert
und alles was sonst noch dazugehört.
Falls Sie als (ehemaliger) Unternehmer unsere Hilfe in
Anspruch nehmen wollen, oder nur weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre
Rückmeldung im feedback!