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"Privatkonkurs" in England

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt die Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten. Eine Mindestquote existiert nicht. Die Restschuldbefreiung findet in jedem Fall statt.

Um ein solches Verfahren zu beantragen, muss man seinen ordentlichen Wohnsitz in England haben und dort einer Beschäftigung nachgehen.

Das englische Verfahren gilt in der gesamten EU, d.h. es muss auch von Österreich anerkannt werden.

Geeignet ist dieses Verfahren vor allem für ehemalige Unternehmer bzw. Personen, die höhere Beträge schuldig sind.

Jobs sind in England eher rar. Darum besteht die Möglichkeit, eine Limited (Ltd. = GmbH) zu gründen und sich bei dieser anzustellen. Der pfändbare Betrag richtet sich nach Ihrem Gehalt und wird individuell festgelegt.

Als gesamter Zeitaufwand vom Beginn der Durchführung bis zur entschuldeten Neuexistenz, muss mit ca. 1-2 Jahren gerechnet werden.

Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit einem Österreichischen Beratungsunternehmen in England zusammen. Unser Service umfasst die Vermittlung zu diesem Unternehmen, das alle weiteren Schritte plant, begleitet, die eventuell notwendigen anwaltlichen Ressourcen zur Verfügung stellt, eine Wohnung bereit stellt, einen Job bereit hält bzw. die Gründung einer Ldt. organisiert und alles was sonst noch dazugehört.

Falls Sie als (ehemaliger) Unternehmer unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, oder nur weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung im feedback!


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Stand: 20. Februar 2011