UNTERNEHMENSBERATUNG MAG. HELMUT WINKLER

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Maßnahmen bei Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähig im Sinne der Rechtsvorschriften ist ein Unternehmen,  das seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von sechs Monaten nachkommen kann. Sollte dieser Fall eintreten, heißt es agieren. Die dazu vorgesehene Frist beträgt nur 60 Tage. (siehe Konkurs)

Wir unterstützen Sie bei:

Machen Sie sich auch hier unsere Erfahrung zu Nutzen! Gerade  Verhandlungen zu einem außergerichtlichen Ausgleich sind nicht frei von Emotionen. Ein externer Berater kann diese viel leichter abbauen und damit den eintretenden Schaden so gering wie möglich halten.

Aber auch zur Unterstützung in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren können wir Ihnen helfen, unbillige Konsequenzen für Sie und Ihre Gläubiger zu vermeiden.

 

Falls auch Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung im feedback!


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Stand: 14. Oktober 2009