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Moratorium Sanierungsplan mit Eigenverwaltung Insolvenz Sanierungsplan ohne Eigenverwaltung Privatkonkurs

Insolvenzverfahren - Sanierungsplan(EV)

Die Mindestquote zur Erfüllung dieser Form des Sanierungsplans beträgt generell 20% der Verbindlichkeiten. Die Kosten des Verfahrens (Insolvenzverwalter, Gläubigerschutzverbände u.ä.) müssen zur Gänze bezahlt werden. Diese Kosten können erheblich sein. Sie setzen sich aus den Kosten des Konkurses, des Sanierungsplans, evtl. der Unternehmensfortführung und den Kosten eines vorangegangenen Sanierungsplans mit EV zusammen. Ohne vorangegangenen Ausgleich müssen die Kosten mit ca. 30% der Sanierungsplanquote, zzgl. Kosten der Unternehmensfortführung, veranschlagt werden. Für den Privatkonkurs gelten andere Tarife.

Die Frist zur Bezahlung der Quote beträgt 2 Jahre.

Eine Fortführung des Unternehmens ist nicht Voraussetzung zur Erfüllung des Sanierungsplans.

Nach Bezahlung der Quote gelten die restlichen Schulden als erlassen. Kann der Sanierungsplan nicht erfüllt werden, so wird neuerlich die Insolvenz eröffnet.

Der Sanierungsplan sollte daher gründlich vorbereitet werden. Die Planung ist bei Antragstellung vorzulegen.

In der Praxis hat sich bereits öfters die Gründung einer Auffanggesellschaft zur Übernahme der Masse und zur Absicherung der Sanierungsplanquote als zweckdienlich erwiesen. Die genaue Vorgangsweise muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Zur Entschuldung von persönlich haftenden Gesellschaftern gilt dasselbe wie beim Sanierungsplan mit EV.

 

Falls Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, oder nur weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung im feedback!


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Stand: 20. Februar 2011