erz_huit_commandement
  " Huit commandements
du marinier
"

  

Übersetzung und Kommentar von Peter Rudolf von Rohr
 
Im Buch "les bateliers, seigneurs du fleuve ou galériens", welches das Leben und die Arbeit der französischen Binnenschiffer beschreibt, sind die "Huit commandements du marinier", also die "Acht Gebote der Binnenschiffer", erwähnt.

Das Buch enthält neben Fotos die Kapitel:

   Une grande famille au fil de l’eau
   Histoire d’hommes, de rivières et de bateaux
   La fin de la batellerie?

und ist sehr lesenswert.

Die Gebote beziehen sich zwar auf die Berufsschiffahrt, sind aber durchaus auch für Freizeitschiffer zutreffend. In ihrer Aussage und Formulierung sind sie sehr komprimiert und lassen sich nicht direkt, jedoch frei übersetzen, erklären und kommentieren:

 

Premier commandement:  Regarde toujours à tes pieds

Eigentlich: Schau immer auf deine Füsse. Oder pass auf wo, Du hintrittst.

Auf jedem Boot, nicht nur auf den Péniches, ist der Platz, auf dem man sich bewegen kann eingeschränkt, auch durch allerlei Hindernisse: Leinen, Poller, Anker, Fender und anderes Zubehör, oder ganz einfach durch nasses oder ein vereistes Gangbord oder Deck.

Um Unfälle, Verletzungen, das über Bord fallen zu vermeiden, lohnt es sich eben, die Augen offen zu halten und vorsichtig zu beurteilen, wo man sich bewegt und hintritt.

 

Deuxième Commandement:  Salue le bateau qui passe

Eigentlich: Grüsse das Boot, das an Dir vorbeizieht.

Dies ist schon eine Sache des Anstandes. Sie beschränkt sich aber nicht nur auf das Winken, sondern, in der Meinung der "huit commandements", gehört dazu auch der Austausch von Informationen, über die Wasserwege, Boote die unterwegs sind, defekte Schleusen und andere Hindernisse, Zustand der Liegeplätze. Früher erfolgte dies durch Zurufe beim Kreuzen oder Gespräche am Liegeplatz und in der Schleuse, heute auch per Funk.

 

Troisième commandement:  Hâte-toi lentement

Eigentlich: Beeile Dich langsam.

Auf dem Wasser dauert alles viel länger. Man kann nichts erzwingen. Es gibt Unvorhergesehenes, das man weder verändern noch beeinflussen kann:

Wetter, Hochwasser, Niederwasser, Pannen am eigenen oder an anderen Booten, defekte Schleusen, abwesende Schleusenwärter und vieles andere.

Nimm‘s, wie es ist, Du kannst es nicht verändern.

 

Quatrième commandement:  Tiens ta péniche en bon état

Eigentlich: Halte Dein Boot in gutem Zustand.

Ein Boot braucht, wie ein Haus, viel Unterhalt. Eigentlich noch mehr. Nicht nur das Äussere, also die Reinigung, die Bemalung, das Ausbessern von Schäden durch die Berührung mit Brücken und Schleusen gibt viel Arbeit.

Dazu kommt noch der Unterhalt der Maschine und der vielfältigen technischen Einrichtungen, des Zubehörs, wie Leinen und Fender, ganz zu schweigen vom Unterwasserschiff, das auch ab und zu gewisse Zuwendungen erfordert und manchmal beim Auswassern unliebsame Überraschungen zutage fördert.

Ein Boot sollte (nach Prioritäten aus meiner Perspektive) fahrbar, technisch funktionierend, bewohnbar und einigermassen gut aussehend sein.

 

Cinquième commandement:  Accueille les animaux

Eigentlich: Empfange die Tiere, oder besser: Nimm Dich der Tiere an.

Dies betrifft nicht nur die Bordhunde und –katzen, sondern auch die ganze Fauna rund ums Wasser:

Wasservögel, die man füttern kann und deren Nester man durch Vermeiden von Wellenschlag schonen kann. Ins Wasser gefallene Tiere, die man retten und wieder ans Land setzen kann.

Oder nur ganz einfach das Beobachten der Tiere am und im Wasser und die Kenntnisse, die man sich über diese Anwohner aneignen kann.

 

Sixième commandement:  Ménage l’éclusier

Eigentlich: Geh schonend mit dem Schleusenwärter um, besser: Verdirb es nicht mit dem Schleusenwärter.

Ganz genau heisst das Gebot: Ménage l’éclusier et le docker.

Docker sind die Hafenarbeiter, welche die Péniches beladen und ausladen. Da sie uns Vergnügungsschiffer nicht betreffen, habe ich sie weggelassen.

Schleusenwärter sind in der Regel Staatsangestellte. Die Schiffer sind auf sie angewiesen. Für den Schiffer lohnt es sich mit ihnen anständig umzugehen, einen kleinen Schwatz zu halten, sich ihre Sorgen anzuhören und ihnen vielleicht auch ein Trinkgeld zu geben, oder ein Getränk zu offerieren.

Als Gegenleistung erhält man wertvolle Informationen, eine anständige Schleusung, vielleicht auch einmal knapp ausserhalb der festgelegten Schleusenzeiten und ein fröhliches Wiedersehen bei der nächsten Passage.

 

Septième commandement:  Méfie-toi des gens à terre

Eigentlich: Misstraue den Menschen (Leuten), die an Land leben.

Vorab sei festgehalten: dies bezieht sich nicht ausschliesslich auf die Fischer.

Das Gebot ist in der Lebensweise der Berufsschiffer begründet, welche sagen, wir leben nicht anders als die ‚gens à terre‘, aber immer wieder an einem anderen Ort. Bei dem ‚gens à terre‘ haben sie dadurch eine Status wie die Zigeuner und werden vielleicht auch ein wenig benieden.

Ich hatte nie Probleme mit den "gens à terre"‘. Für mich sind dies, ausser den Schleusenwärtern, die Fischer, Spaziergänger (auf dem ‚Canal du Rhône au Rhin‘ auch die Velofahrer und Inline-Skater), die Besitzer und Betreiber der Läden und Restaurants nahe am Wasser.

 

Huitième commandement:  Ne meurs pas trop loin de la rivière

Eigentlich: Stirb nicht zu weit vom Fluss entfernt.

Die Berufsschiffer liessen sich im Ruhestand meistens in der Nähe der schiffbaren Gewässer nieder. Schiffer, die ihren Beruf aufgaben, suchten eine Arbeit in der Nähe des Wassers.

Freizeitschiffer müssen diesem Gebot aus eigenem Entschluss nachleben. Man kann auch bei Lebzeiten testamentarisch festlegen, dass die eigene Asche nach dem Ableben in besonders beliebte Gewässer gestreut wird.

 

Der Artikel erschien im L'ancre de Kembs Ausgabe No. 6/1999 



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