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Befähigungszeugnisse
ausgestellt
ab 2005 |
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Detailinformationen |
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Befähigungszeugnisse
ausgestellt
bis 2004 |
Beschreibung der Befähigungszeugnisse
(Patente)
ACHTUNG: tlw. neue Bestimmungen ab 2005 IMO/STCW 95
Befähigungszeugnisse ausgestellt ab 2005
Boat Skipper A
"Küstenpatent"
Der Inhaber ist autorisiert
Motor- & Segelboote
bis 7 m & bis max. 15 kW bis maximal 6 NM von der
Küste zu führen
Zeitliche Beschränkung:
keine
Details siehe
Übersicht
und Boat Skipper A klicken
Boat Skipper B
Uvjerenje
za voditelja brodice kategorije B
Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein
ausgestellt ab 2005
Der Inhaber ist berechtigt zu
führen:
Alle Arten von Sport- &
Vergnügungsfahrzeugen,
Motor- und Segelboote;
Yachten sowie Charteryachten
bis 30 BRZ
Kein PS/kW Limit.
"Berufspatent"
gewerbsmäßiger Personentransport mit Booten bis 3 NM
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne
Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt ohne
kommerzielle Crew
Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.
Ab dem 16. Geburtstag ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich.
(Einschränkungen bis zum Erreichen des 18. Geburtstages)
Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: kroatisches
Hoheitsgewässer
Zeitliche Beschränkung:
keine
Details siehe
Übersicht
und Boat Skipper B klicken
Boat Skipper C
Uvjerenje
za voditelja brodice kategorije C,
früher Mornar Motorist
"Berufspatent"
Der Inhaber ist berechtigt zu
führen:
gewerbsmäßig Personentransport mit Booten bis 12 m im kroatischen
Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne
Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt mit
kommerzieller Crew international
Gesundheitsuntersuchung Voraussetzung (Seevermögen, Gehör, psychologische
Tauglichkeit)
Die Gesundheitsuntersuchung muss von einem Amtsarzt in Kroatien vor der
Prüfung abgenommen werden
Ablegung der Prüfung ab dem
18. Lebensjahr
Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: international
Zeitliche Beschränkung:
5 Jahre danach Verlängerung mit amtsärztliche
Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation
Details siehe
Übersicht
und Boat Skipper C klicken
Nach mindestens 3
Jahren im Besitz der
Boat Leader's Licence & Boat Skipper B oder C
ist man berechtigt
folgende Befähigungszeugnisse
zu erwerben
Yacht
Master A - up to 100 BT
Befähigungszeugnis (Kapitänspatent) für Yachten bis 100 BRZ
Der Inhaber ist autorisiert
als Kommandant Yachten bis 100 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu
führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen
Passagiertransport)
Gültigkeit: unbeschränkt
Fahrtbereich: national & international
Details siehe
Übersicht
und Yacht Master A klicken
Basic Safety Training B2
Basiszertifikat betreffend
Sicherheit an Bord - Bedingung für jegliche Beschäftigung an Bord
Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können,
sind neben dem Patent
gem. STCW 95 und Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche
Qualifikationen,
wie GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord),
ARPA,
sowie ein gültiger Feuerschutz- und Rettungsbootsschein erforderlich
Obwohl dieses Zertifikat nur für Berufs - Seeleute zwingend
vorgeschrieben ist, vermittelt der Kurs der Seefahrtsakademie - Fakultät
für nautische Studienrichtungen auch für
Hobby - Skipper, Yachteigner und solche, die einfach mehr über die
Seefahrt wissen möchten,
ein ausgezeichnetes Basiswissen um Gefahren an Bord meistern zu können.
Gültigkeit: unbeschränkt
Details siehe
Übersicht
und B2 klicken
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Befähigungszeugnisse ausgestellt bis 2004 |
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Boat leader´s licence of competency |
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Mornar Motorist |
Information
zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen |
Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
auf Basis von Informationen
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt