Mittelmeer Adria Gesellschaft - MAG Seefahrtschule

Übersicht zu
Befähigungszeugnis / Nautik              Kroatien

Boat Skipper A, B, C, Bootsführerschein, Sportbootschein, Küstenpatent, Mornar Motorist, Yacht Master Licence,
Seesprechfunk Zeugnis, Sprechfunkzeugnis

 

Befähigungszeugnisse ausgestellt ab 2005

Boat Skipper A - Küstenpatent
Bootsführerschein für Motor- & Segelboote bis 7m, maximal 15 kW
Berechtigung: eingeschränkt im Fahrtbereich bis 6 NM v. d. Küste oder Inseln          Gültigkeit: unbeschränkt
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Boat Skipper B  -   Bootsführerschein B
Bootsführerschein für Motor- & Segelboote und Yachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Begrenzung
inkl. UKW-Seefunkberechtigung
auch kommerziell als Skipper ohne kommerzielle Crew
Berechtigung: zur Navigation auf auf See, kroatisches Hoheitsgewässer                   Gültigkeit: unbeschränkt
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Boat Skipper C
gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Motor- & Segelbooten und Yachten bis 30 BRZ
auch kommerziell als Skipper mit kommerzieller Crew

Berechtigung: zur Navigation auf auf See, für Yachten international FB 1                     Gültigkeit: 5 Jahre          
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Yachtmaster A - YM 100 GT   
Befähigungszeugnis zum kommandieren von Yachten bis 100 GT inkl. gewerbsmäßige Personenbeförderung
auch kommerziell als Skipper mit kommerzieller Crew
Berechtigung: zur Navigation auf auf See, für Yachten international                     Gültigkeit:  5 Jahre 

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Basic Safety Training B2

Detailinformationen
 zu den Befähigungszeugnissen (Berechtigung, Voraussetzungen, Kursinhalte)
zurück zur
Übersicht und das gewünschte Befähigungszeugnis anklicken

Befähigungszeugnisse ausgestellt bis 2004

Boat Leader's Licence  -   Bootsführerschein

Bootsführerschein für Motor- & Segelboote ohne PS/kW Begrenzung bis 12 m und 15 BRZ
inkl. UKW-Seefunkberechtigung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne Seemeilenbegrenzung    Gültigkeit: unbeschränkt
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Mornar Motorist
Bootsführerschein für Motor- & Segelboote bis 25 BRZ inkl. gewerbsmäßige Personenbeförderung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne Seemeilenbegrenzung    Gültigkeit: 5 Jahre   


 

Beschreibung der Befähigungszeugnisse (Patente)

ACHTUNG: tlw. neue Bestimmungen ab 2005 IMO/STCW 95

Befähigungszeugnisse ausgestellt ab 2005

Boat Skipper A

"Küstenpatent"

Der Inhaber ist autorisiert
Motor- & Segelboote bis 7 m & bis max. 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste zu führen

Zeitliche Beschränkung:   keine

Details siehe Übersicht und Boat Skipper A klicken

Boat Skipper B

U
vjerenje za voditelja brodice kategorije B

Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein
ausgestellt ab 2005


Der Inhaber ist berechtigt zu führen:
Alle Arten von Sport- & Vergnügungsfahrzeugen, Motor- und
Segelboote;
 Yachten sowie Charteryachten bis 30 BRZ
Kein PS/kW Limit.


"Berufspatent"
gewerbsmäßiger Personentransport mit Booten bis 3 NM
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt ohne kommerzielle Crew

Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.

Ab dem 16. Geburtstag ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich.
(Einschränkungen bis zum Erreichen des 18. Geburtstages)

Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: kroatisches Hoheitsgewässer


Zeitliche Beschränkung:   keine

Details siehe Übersicht und Boat Skipper B klicken

Boat Skipper C

Uvjerenje za voditelja brodice kategorije C, früher Mornar Motorist

"Berufspatent"

Der Inhaber ist berechtigt zu führen:
gewerbsmäßig Personentransport mit Booten bis 12 m im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt mit kommerzieller Crew international

Gesundheitsuntersuchung Voraussetzung (Seevermögen, Gehör, psychologische Tauglichkeit)
Die Gesundheitsuntersuchung muss von einem Amtsarzt in Kroatien vor der Prüfung abgenommen werden

Ablegung der Prüfung ab dem 18. Lebensjahr

Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: international


Zeitliche Beschränkung:
 5 Jahre danach Verlängerung mit amtsärztliche Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation

Details siehe Übersicht und Boat Skipper C klicken

  Nach mindestens 3 Jahren im Besitz der 

Boat Leader's Licence & Boat Skipper B oder C

ist man berechtigt folgende
Befähigungszeugnisse zu erwerben

Yacht Master A - up to 100 BT
Befähigungszeugnis (Kapitänspatent) für Yachten bis 100 BRZ


Der Inhaber ist autorisiert
 als Kommandant Yachten bis 100 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen Passagiertransport)


Gültigkeit:  unbeschränkt
                 Fahrtbereich: national & international

Details siehe Übersicht und Yacht Master A klicken

Basic Safety Training B2

Basiszertifikat betreffend Sicherheit an Bord - Bedingung für jegliche Beschäftigung an Bord

Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können, sind neben dem Patent 
gem. STCW 95 und Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche Qualifikationen, 
wie GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord), ARPA, 
sowie ein gültiger Feuerschutz- und Rettungsbootsschein erforderlich


Obwohl dieses Zertifikat nur für Berufs - Seeleute zwingend vorgeschrieben ist, vermittelt der Kurs der Seefahrtsakademie - Fakultät für nautische Studienrichtungen auch für 
Hobby - Skipper, Yachteigner und solche, die einfach mehr über die Seefahrt wissen möchten, 
ein ausgezeichnetes Basiswissen um Gefahren an Bord meistern zu können.

Gültigkeit:  unbeschränkt


Details siehe Übersicht und B2 klicken

 

Befähigungszeugnisse ausgestellt bis 2004

Boat leader´s licence of competency
Uverenje za Voditelj Brodice


Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein
ausgestellt bis 2004


Der Inhaber ist berechtigt 

Motor- und
Segelboote,
Yachten bis 12m oder 15 BRZ**
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung
(keine Einschränkung auf "Sport" - Boote*),
ausgenommen Boote zur gewerbsmäßigen Passagierbeförderung
ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen,

Kein PS/kW Limit.

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (ab dem 15. Geburtstag) ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich, 
mit der Einschränkung, dass keine Gleitboote und keine kommerziellen Boote geführt werden dürfen. 
Ab dem 18. Lebensjahr fallen diese Einschränkungen automatisch, ausgenommen gewerbsmäßige Passagierbeförderung.

Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.

Gültigkeit:   unbeschränkt

Charterboote: Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten
* keine Einschränkung auf Yachten - Yachten sind Wasserfahrzeuge die ausschließlich Sport & Vergnügungszwecken dienen
** Nur wenn beide Grenzen
12m & 15 BRZ  überschritten werden gilt das Wasserfahrzeug als Schiff und nicht als Boot
z.B. eine Bavaria 50 ist über 12 m ( ca. 15,5 m) aber unter 15 BRZ

Mornar Motorist

Befähigungszeugnis zum Führen von Wasserfahrzeugen bis 25 BRZ
inklusive gewerbsmäßiger Personentransport

ausgestellt bis 2004

Der Inhaber ist berechtigt 

Motor- und
Segelboote
Yachten bis 25 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung und Personenbeförderung
im definierten Fahrtbereich zu führen,

Kein PS/kW Limit.


Gültigkeit:   5 Jahre


Information zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen
siehe unserer Web Seite "Kurse & Prüfung"
oder bei unserem GSA
www.magreisen.at


Alle Angaben und Informationen vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen 
des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt

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