Mittelmeer Adria Gesellschaft - MAG Seefahrtschule

MAG Seefahrtschule

AGB

Besondere Bedingungen für Seefahrtslehrgänge und Stornogebühren

 

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Auszug aus den allgemeinen & besonderen Buchungsbedingungen:
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Allgemeines:
 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAG Seefahrtschule, des angeführten jeweiligen Leistungsanbieters (z.B. Hochschule, Akademie, nautisches Ausbildungszentrum, u.s.w.) und des GSA (General Sales Agent)

Für die Beibringung der für den jeweiligen Kurs bzw. die jeweilige Prüfung vorgeschriebenen Dokumente und Einhaltung der Fristen ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
Für die Beibringung der vorgeschriebenen Personaldokumente und deren Gültigkeit (z.B. Reisepass) aufgrund der zwischenstaatlichen Abkommen von Kroatien mit dem Heimatstaat des Kandidaten ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
 


Kurs (Lehrgänge) und Prüfungen

Auszubildende welche sich nicht an die Regeln der Seefahrtschule bzw. an die des jeweiligen Bevollmächtigten halten oder den ordentlichen Kursverlauf stören können jederzeit ohne Anrecht auf eine Rückerstattung vom Kurs ausgeschlossen werden bzw. vom Weiterbesuch ausgeschlossen werden. Als Verstoß gilt z.B. eine Störung der anderen Teilnehmer durch Trunkenheit oder eine Störung des Kursbetriebes durch vermehrtes zu spät kommen. In diesen vom Kunden verursachten Fällen hat der Auszubildende kein Recht auf die Erstattung der Kursgebühr und weiterer Spesen die im Zusammenhang mit der Buchung dieses Kurses standen (Anreise, Hotelaufenthalt, u.ä.)
Der Kursleiter hat das Recht, Auszubildende welche am Ende des Kurses nicht über das ausreichende Wissen verfügen um nach seiner Einschätzung eine Prüfung positiv abzulegen nicht zur Prüfung anzumelden. Dies geschieht im Interesse des Kandidaten (er erspart sich die Prüfungstaxen bzw. Prüfungsgebühr). Dem Kandidaten steht es aber frei selbstständig, also nicht im Rahmen der von der jeweiligen Seefahrtschule ausgeschriebenen Gruppenanmeldung zur Prüfung anzutreten.


Senden Sie bitte - nur wenn Sie wirklich fix buchen möchten - eine verbindliche Fixbuchung
Wir vertrauen darauf, um auch weiterhin allen Kunden die Buchung ohne Kreditkarte zu ermöglichen, 
dass nur ernst gemeinte Buchungen gesendet werden, 
und ersuchen im Interesse aller Kunden, um dieses Service weiterhin anbieten zu können, 
dass auch die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Kunden welche sich nicht an die allgemeinen Geschäfts- & Zahlungsbedingungen von MAG Seefahrtschule und /oder unserem General Sales Agent magreisen.at halten werden gesperrt, von ihnen werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dies beeinträchtigt aber nicht die Einbringung von offen stehenden Beträgen durch unsere Rechtsabteilung
in Kroatien bzw. in Österreich (KSV)



Storno durch den Kunden:

Nach Bestätigung der Anmeldung müssen  im Interesse der anderen Kursteilnehmer und zur Sicherung des Kurses, die Kursgebühr als Stornospesen verrechnet werden, ausgenommen der Kandidat kann von sich einen Ersatzkandidaten stellen.
Gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr kann im laufenden Jahr ein anderer Kurs besucht werden
eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages ist ausgeschlossen.
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- & Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien unseres GSA und
somit der WKO.
Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno da dies den gebuchten Termin betrifft.


Absage des Kurses
Bei Absage des Kurses ( nicht erreichen der Mindestteilnehmer, u.s.w. ) fallen keine Gebühren an und der angezahlte Betrag wird rückerstattet oder auf Wunsch für einen anderen Termin gutgeschrieben.
Mindestteilnehmer pro Prüfungstermin nach den Richtlinien des jeweiligen Hafenamtes als amtliche Außenstelle des Seefahrtsministeriums (Ministarstvo pomorstva, prometa i veza), z.B. vom Hafenamt Rijeka ca. 10 Personen
Sollte eine Prüfung aufgrund höherer Gewalt ausfallen (z.B. Absage durch das Hafenamt) wird ein Ersatztermin gestellt.
Weiterführende Ansprüche an MAG Seefahrtschule oder den General Sales Agent MAG Reisen sind ausgeschlossen


Preise vorbehaltlich Änderungen
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert oder erhöht werden.  bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen abgeändert werden.
(z. B.: falls für einen Befähigungszeugnis aufgrund einer Gesetzes- oder Verordnungsänderung eine amtsärztliche Untersuchung oder ein weiterer Kursbesuch erforderlich wird, wie z.B. B2 für alle kommerziellen Tätigkeiten)



Alle Angaben der SFS MAG auf Basis von Informationen des kroatischen Ministeriums für Seefahrt, der
Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka,  und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt in Rijeka bzw. in Split
und des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsbehörde.
Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse & Betriebszeugnisse vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch das Seefahrtsministerium von Kroatien bzw. bei kommerziellen Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch Änderungen der Richtlinien der IMO bzw. der STCW


Organisiert werden die Kurse durch die
SFS MAG.
Veranstalter ist je nach Angabe die
SFS MAG = Mittelmeer-Adria-Gesellschaft MAG oder wenn angeführt die jeweilige Hochschule für Seefahrt wie die Universität  - Nautische Fakultät ( Seefahrtsakademie Rijeka oder Split) bzw. wie angeführt das jeweilige nautische Ausbildungszentrum.

Für die Abnahme der Prüfungen ist das kroatische Seefahrtsministerium zuständig (Ministarstvo pomorstva, prometa i veza) bzw. das zuständige Hafenamt als amtliche Außenstelle des Ministeriums.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Beschreibungen der Kurse.

 

Eine Übersicht über die angebotenen Kurse für Individualkandidaten mit Termin-Kalender & Preisen
sowie die

allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Bedingungen für Seefahrtslehrgänge
und Stornogebühren

finden Sie auf