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Auszug aus den allgemeinen & besonderen Buchungsbedingungen:
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Allgemeines:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der MAG Seefahrtschule, des angeführten jeweiligen
Leistungsanbieters (z.B. Hochschule, Akademie, nautisches
Ausbildungszentrum, u.s.w.) und des GSA (General Sales
Agent)
Für die Beibringung der für den jeweiligen Kurs bzw. die
jeweilige Prüfung vorgeschriebenen Dokumente und
Einhaltung der Fristen ist der Kursteilnehmer
(Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
Für
die Beibringung der vorgeschriebenen Personaldokumente und
deren Gültigkeit (z.B. Reisepass) aufgrund der
zwischenstaatlichen Abkommen von Kroatien mit dem
Heimatstaat des Kandidaten ist der Kursteilnehmer
(Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
Kurs (Lehrgänge) und Prüfungen
Auszubildende welche sich nicht an die Regeln der
Seefahrtschule bzw. an die des jeweiligen Bevollmächtigten
halten oder den ordentlichen Kursverlauf stören können
jederzeit ohne Anrecht auf eine Rückerstattung vom Kurs
ausgeschlossen werden bzw. vom Weiterbesuch ausgeschlossen
werden. Als Verstoß gilt z.B. eine Störung der anderen
Teilnehmer durch Trunkenheit oder eine Störung des
Kursbetriebes durch vermehrtes zu spät kommen. In
diesen vom Kunden verursachten Fällen hat der Auszubildende kein Recht auf die
Erstattung der Kursgebühr und weiterer Spesen die im
Zusammenhang mit der Buchung dieses Kurses standen (Anreise,
Hotelaufenthalt, u.ä.)
Der Kursleiter hat das Recht, Auszubildende welche am
Ende des Kurses nicht über das ausreichende Wissen verfügen
um nach seiner Einschätzung eine Prüfung positiv abzulegen
nicht zur Prüfung anzumelden. Dies geschieht im Interesse
des Kandidaten (er erspart sich die Prüfungstaxen bzw.
Prüfungsgebühr). Dem Kandidaten steht es aber frei
selbstständig, also nicht im Rahmen der von der jeweiligen
Seefahrtschule ausgeschriebenen Gruppenanmeldung zur Prüfung
anzutreten.
Senden
Sie bitte - nur
wenn Sie wirklich fix buchen möchten - eine verbindliche
Fixbuchung
Wir vertrauen darauf, um auch weiterhin allen Kunden die
Buchung ohne Kreditkarte zu ermöglichen,
dass nur ernst gemeinte Buchungen gesendet werden,
und ersuchen im Interesse aller Kunden, um dieses Service
weiterhin anbieten zu können,
dass auch die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Kunden welche sich nicht an die allgemeinen Geschäfts- &
Zahlungsbedingungen von MAG Seefahrtschule und /oder unserem
General Sales Agent magreisen.at halten werden gesperrt, von
ihnen werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dies beeinträchtigt aber nicht die Einbringung von
offen stehenden Beträgen durch unsere Rechtsabteilung
in Kroatien bzw. in Österreich (KSV)
Storno durch den Kunden:
Nach Bestätigung der Anmeldung müssen im Interesse der
anderen Kursteilnehmer und zur Sicherung des Kurses, die
Kursgebühr als Stornospesen verrechnet werden, ausgenommen
der Kandidat kann von sich einen Ersatzkandidaten stellen.
Gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr kann im laufenden Jahr
ein anderer Kurs besucht werden
eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages ist
ausgeschlossen.
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- &
Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien unseres GSA
und
somit der WKO.
Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno da
dies den gebuchten Termin betrifft.
Absage des Kurses
Bei Absage des Kurses ( nicht erreichen der
Mindestteilnehmer, u.s.w. ) fallen keine Gebühren an und der
angezahlte Betrag wird rückerstattet oder auf Wunsch für
einen anderen Termin gutgeschrieben.
Mindestteilnehmer pro Prüfungstermin nach den Richtlinien
des jeweiligen Hafenamtes als amtliche Außenstelle des
Seefahrtsministeriums
(Ministarstvo pomorstva,
prometa i veza), z.B. vom Hafenamt Rijeka ca. 10 Personen
Sollte eine Prüfung aufgrund höherer Gewalt ausfallen (z.B.
Absage durch das Hafenamt) wird ein Ersatztermin gestellt.
Weiterführende Ansprüche an MAG Seefahrtschule oder den
General Sales Agent MAG Reisen sind ausgeschlossen
Preise vorbehaltlich Änderungen
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe
geändert oder erhöht werden. bzw. durch zusätzliche
erforderliche Leistungen abgeändert werden.
(z. B.: falls für einen Befähigungszeugnis aufgrund einer
Gesetzes- oder Verordnungsänderung eine amtsärztliche
Untersuchung oder ein weiterer Kursbesuch erforderlich wird,
wie z.B. B2 für alle kommerziellen Tätigkeiten)
Alle Angaben der SFS MAG auf Basis von
Informationen des kroatischen Ministeriums für Seefahrt, der
Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka, und der
Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt in Rijeka bzw.
in Split
und des österreichischen Verkehrsministeriums,
Seeschifffahrtsbehörde.
Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse &
Betriebszeugnisse vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch
das Seefahrtsministerium von Kroatien bzw. bei kommerziellen
Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch Änderungen
der Richtlinien der IMO bzw. der STCW
Organisiert werden die Kurse durch die
SFS MAG.
Veranstalter ist je nach Angabe die
SFS MAG
=
Mittelmeer-Adria-Gesellschaft MAG
oder wenn angeführt die jeweilige Hochschule für Seefahrt
wie die
Universität - Nautische Fakultät
( Seefahrtsakademie Rijeka oder Split) bzw. wie angeführt
das jeweilige nautische Ausbildungszentrum.
Für die Abnahme der Prüfungen ist das kroatische
Seefahrtsministerium zuständig (Ministarstvo pomorstva,
prometa i veza) bzw. das zuständige Hafenamt als amtliche
Außenstelle des Ministeriums.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den
jeweiligen Beschreibungen der Kurse.
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