Nein
nur zu in Kroatien ausgestellten Bootsführerscheinen
mit inkludierter UKW Seesprechfunkberechtigung oder zusätzlich erworbenen
kroatischen Berufsfunkerzeugnissen (General Radiotelephone operator)
ist die Umschreibung auf Boat Skipper B möglich.
z.B. Österreichische Yachtmaster Lizenzen berechtigen ausschließlich
zum "privaten" Führen von Yachten
NICHT zum kommerziellen Führen von Yachten, Booten und Schiffen
Der kroatische Boat Skipper B berechtigt aber außer zum "privaten" Führen von
Yachten
auch zum kommerziellen Führen von Yachten UND Fischereibooten sowie zur
kommerziellen Frachtbeförderung mit Booten
Zum Erwerb des Boat Skipper B muss sich der Kandidat daher der Prüfung
unterziehen.