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Beitragsordnung des Stadtsportverbandes Halver vom 16. 05. 2003
§ 1
Gemäß § 3 Nr. 3.2 der Satzung des Stadtsportverbandes Halver wird von den Verbandsmitgliedern ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
§ 2
Der Mindestbeitrag pro Verbandsmitglied beträgt 6,--€. Je angefangene 50 Mitglieder wird ein Mitgliedsbeitrag i. H. v. 3,-- € festgesetzt.
§ 3
Der Mitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Halver, den 16.05.2003 gez. Jan Schriever 1. Vorsitzender
Unterschriften von sechs Delegierten (mindestens je einem Delegierten jedes anwesenden Vereins)
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