A-4501 Neuhofen an der Krems
| Tel.: | +43(7227)20700 |
|---|---|
| Fax: | +43(7227)20700 |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Ergebnis Tagesfischen ASV Riepl Pucking 2006-09-16
Ergebnis Tagesfischen Aquatreff Neuhofen am ASV Riepl Pucking 2006-10-21 und im AQUA TREFF
Bauernfeldstr 2a
A-4501 Neuhofen an der Krems
Bestimmungen für 2007 folgen noch ! |
![]() |
|||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
| Bestimmungen Karte 2006 Beginn: 4.März 2006 ab Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (Sonnenkalender) Ende: 31. November 2006 Im Mai ist das Fischen nur auf Forellen erlaubt. (max. 3Stk. Pro Tag) Nachtfischen: 14 Stunden Fischen: Bestimmungen: 1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form in die Fischerlizenz einzutragen: 03.05.06 (mit unlösbaren Stift). Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird (Setzkescher), unverzüglich in der Fangstatistik einzutragen. Drahtsetzkescher sind verboten! Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen! 2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit je einem einschenkeligen Schonhaken gestattet. Drillinge dürfen beim Raubfischfang nur mit Kunstködern oder toten Köderfisch verwendet werden. Maximaler jährlicher Fischfang:
Erlaubte Fanggrößen:
Reinanken und
Störe sind dieses Jahr geschont !! 3. Auf Hecht und Zander darf erst ab 1. Juni 2006 gefischt werden. Vorher gefangene Raubfische sind schonenst zurückzusetzen ! 4. Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist verboten! 5. Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. 6. Schonzeiten und Mindestmasse laut O.Ö Landesfischereigesetz. 7. Anfüttern nur mit einer Dose Mais (250gr.). Lose Maden erlaubt! (zum Schutz des Grundwassers) Futterspiralen sind erlaubt. 8. Gewässerkontrolle wird durch geeignete Aufsichtsorgane, sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen können, geöffnet werden. 9. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Lizenzbuch ausgeübt werden. 10. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers sind verboten! 11. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung! 12. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zu Folge. 13. Da der Ausschuss an den Vereinsnachtfischen nicht teilnehmen kann zwecks Arbeiten, hat er die Möglichkeit seine Nachtfischen nachzuholen. 14. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten. 15. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause! 16. Jugendlichen unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen (je 1 Stange).
|
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
|
| | ||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||